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Anonymer Teilnehmer
05.08.2019 07:24
Hallo,

habe folgende Frage.

Habe einen Patienten der MLD im Hausbesuch bekommen soll.
Ein mir bekannter Arzt rief mich an, weil die ursprünglich bei dem Patienten angedachte Praxis den Patienten nur einmal
die Woche behandeln kann.
Jetzt hat er bei mir angefragt und ich habe Kapazitäten ihn dreimal in der Woche zu machen.
Der Arzt würde für mich eine neue Verordnung ausstellen.
Der Patient ist schon in Behandlung durch die ursprüngliche Praxis, die hat die Tochter aufgetan. Die Erstverordnung ist erst zur Hälfte abgearbeitet.
Gibt es ein Problem, wenn die Erstverordnung abgebrochen wird und ich gleich mit einer Folgeverordnung beginne?
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Hallo, habe folgende Frage. Habe einen Patienten der MLD im Hausbesuch bekommen soll. Ein mir bekannter Arzt rief mich an, weil die ursprünglich bei dem Patienten angedachte Praxis den Patienten nur einmal die Woche behandeln kann. Jetzt hat er bei mir angefragt und ich habe Kapazitäten ihn dreimal in der Woche zu machen. Der Arzt würde für mich eine neue Verordnung ausstellen. Der Patient ist schon in Behandlung durch die ursprüngliche Praxis, die hat die Tochter aufgetan. Die Erstverordnung ist erst zur Hälfte abgearbeitet. Gibt es ein Problem, wenn die Erstverordnung abgebrochen wird und ich gleich mit einer Folgeverordnung beginne?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

habe folgende Frage.

Habe einen Patienten der MLD im Hausbesuch bekommen soll.
Ein mir bekannter Arzt rief mich an, weil die ursprünglich bei dem Patienten angedachte Praxis den Patienten nur einmal
die Woche behandeln kann.
Jetzt hat er bei mir angefragt und ich habe Kapazitäten ihn dreimal in der Woche zu machen.
Der Arzt würde für mich eine neue Verordnung ausstellen.
Der Patient ist schon in Behandlung durch die ursprüngliche Praxis, die hat die Tochter aufgetan. Die Erstverordnung ist erst zur Hälfte abgearbeitet.
Gibt es ein Problem, wenn die Erstverordnung abgebrochen wird und ich gleich mit einer Folgeverordnung beginne?

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Tempelritter
05.08.2019 07:28
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.8.19 07:24:
Hallo,

habe folgende Frage.

Habe einen Patienten der MLD im Hausbesuch bekommen soll.
Ein mir bekannter Arzt rief mich an, weil die ursprünglich bei dem Patienten angedachte Praxis den Patienten nur einmal
die Woche behandeln kann.
Jetzt hat er bei mir angefragt und ich habe Kapazitäten ihn dreimal in der Woche zu machen.
Der Arzt würde für mich eine neue Verordnung ausstellen.
Der Patient ist schon in Behandlung durch die ursprüngliche Praxis, die hat die Tochter aufgetan. Die Erstverordnung ist erst zur Hälfte abgearbeitet.
Gibt es ein Problem, wenn die Erstverordnung abgebrochen wird und ich gleich mit einer Folgeverordnung beginne?


nein gibt es nicht.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.8.19 07:24: Hallo, habe folgende Frage. Habe einen Patienten der MLD im Hausbesuch bekommen soll. Ein mir bekannter Arzt rief mich an, weil die ursprünglich bei dem Patienten angedachte Praxis den Patienten nur einmal die Woche behandeln kann. Jetzt hat er bei mir angefragt und ich habe Kapazitäten ihn dreimal in der Woche zu machen. Der Arzt würde für mich eine neue Verordnung ausstellen. Der Patient ist schon in Behandlung durch die ursprüngliche Praxis, die hat die Tochter aufgetan. Die Erstverordnung ist erst zur Hälfte abgearbeitet. Gibt es ein Problem, wenn die Erstverordnung abgebrochen wird und ich gleich mit einer Folgeverordnung beginne? [/zitat] nein gibt es nicht.
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Tempelritter schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.8.19 07:24:
Hallo,

habe folgende Frage.

Habe einen Patienten der MLD im Hausbesuch bekommen soll.
Ein mir bekannter Arzt rief mich an, weil die ursprünglich bei dem Patienten angedachte Praxis den Patienten nur einmal
die Woche behandeln kann.
Jetzt hat er bei mir angefragt und ich habe Kapazitäten ihn dreimal in der Woche zu machen.
Der Arzt würde für mich eine neue Verordnung ausstellen.
Der Patient ist schon in Behandlung durch die ursprüngliche Praxis, die hat die Tochter aufgetan. Die Erstverordnung ist erst zur Hälfte abgearbeitet.
Gibt es ein Problem, wenn die Erstverordnung abgebrochen wird und ich gleich mit einer Folgeverordnung beginne?


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