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Faire Bezahlung nach TV
LZ-Königsborn/TVöD VKA inkl.
Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung
30 Tage Urlaub (bei einer
5-Tage-Woche)
Zuschuss zur Altersvorsorge in Form
einer Direktversicherung
Familienfreundliche
Unternehmenskultur z.B.
Mitarbeiterevents, Hilfestellung
bei der Pflege Angehöriger
Förderung der Mobilität durch
JobTicket, JobRad und Ladestationen
Zahlreiche Vergünstigungen, z.B.
Mitarbeiterpreise in der Cafeteria
sowie Corporate Benefits
Vielfältige Fort- u...
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habe folgende Frage.
Habe einen Patienten der MLD im Hausbesuch bekommen soll.
Ein mir bekannter Arzt rief mich an, weil die ursprünglich bei dem Patienten angedachte Praxis den Patienten nur einmal
die Woche behandeln kann.
Jetzt hat er bei mir angefragt und ich habe Kapazitäten ihn dreimal in der Woche zu machen.
Der Arzt würde für mich eine neue Verordnung ausstellen.
Der Patient ist schon in Behandlung durch die ursprüngliche Praxis, die hat die Tochter aufgetan. Die Erstverordnung ist erst zur Hälfte abgearbeitet.
Gibt es ein Problem, wenn die Erstverordnung abgebrochen wird und ich gleich mit einer Folgeverordnung beginne?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habe folgende Frage.
Habe einen Patienten der MLD im Hausbesuch bekommen soll.
Ein mir bekannter Arzt rief mich an, weil die ursprünglich bei dem Patienten angedachte Praxis den Patienten nur einmal
die Woche behandeln kann.
Jetzt hat er bei mir angefragt und ich habe Kapazitäten ihn dreimal in der Woche zu machen.
Der Arzt würde für mich eine neue Verordnung ausstellen.
Der Patient ist schon in Behandlung durch die ursprüngliche Praxis, die hat die Tochter aufgetan. Die Erstverordnung ist erst zur Hälfte abgearbeitet.
Gibt es ein Problem, wenn die Erstverordnung abgebrochen wird und ich gleich mit einer Folgeverordnung beginne?
Hallo,
habe folgende Frage.
Habe einen Patienten der MLD im Hausbesuch bekommen soll.
Ein mir bekannter Arzt rief mich an, weil die ursprünglich bei dem Patienten angedachte Praxis den Patienten nur einmal
die Woche behandeln kann.
Jetzt hat er bei mir angefragt und ich habe Kapazitäten ihn dreimal in der Woche zu machen.
Der Arzt würde für mich eine neue Verordnung ausstellen.
Der Patient ist schon in Behandlung durch die ursprüngliche Praxis, die hat die Tochter aufgetan. Die Erstverordnung ist erst zur Hälfte abgearbeitet.
Gibt es ein Problem, wenn die Erstverordnung abgebrochen wird und ich gleich mit einer Folgeverordnung beginne?
nein gibt es nicht.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.8.19 07:24:
Hallo,
habe folgende Frage.
Habe einen Patienten der MLD im Hausbesuch bekommen soll.
Ein mir bekannter Arzt rief mich an, weil die ursprünglich bei dem Patienten angedachte Praxis den Patienten nur einmal
die Woche behandeln kann.
Jetzt hat er bei mir angefragt und ich habe Kapazitäten ihn dreimal in der Woche zu machen.
Der Arzt würde für mich eine neue Verordnung ausstellen.
Der Patient ist schon in Behandlung durch die ursprüngliche Praxis, die hat die Tochter aufgetan. Die Erstverordnung ist erst zur Hälfte abgearbeitet.
Gibt es ein Problem, wenn die Erstverordnung abgebrochen wird und ich gleich mit einer Folgeverordnung beginne?
nein gibt es nicht.
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