physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Berlin-Britz nahe Gropiusstadt

Empathie und Spaß beim Umgang mit
älteren Menschen sind
Voraussetzung für diesen
verantwortungsvollen Job.

Erfahrung im Bereich der Betreuung
von geriatrischen Patienten ist von
Vorteil aber nicht zwingend
erforderlich. Manuelle
Lymphdrainage wäre wünschenswert.

Geboten werden ein
überdurchschnittliches
Einstiegsgehalt: € 1950.- bei 15
Std./Woche bis € 3900.- für 30
Std./Woche.

Zusatzleistungen:

- € 50.-/Monat Sachbezug per
givve-card,

- Deutschlandticket oder JobRad...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Praxiswechsel eines Patienten

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Praxiswechsel eines Patienten
Es gibt 18 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Suture
30.04.2013 20:18
Hallo
Ich habe letzte Woche eröffnet und diese Woche hat mich eine Patientin angerufen, diese hatte am Montag ihren letzten Termin (12.) in der Praxis x im gleichen Ort und möchte mit dem nächsten (3.) zu mir.
Soweit so gut, was ist wenn sie mit noch einem Rezept kommt (4.), kann die Kasse das dann absetzen, weil ich kann eigentlich nicht wissen wieviel sie schon hatte. Kann ja auch nicht ehrlich sein?
1

Gefällt mir

Hallo Ich habe letzte Woche eröffnet und diese Woche hat mich eine Patientin angerufen, diese hatte am Montag ihren letzten Termin (12.) in der Praxis x im gleichen Ort und möchte mit dem nächsten (3.) zu mir. Soweit so gut, was ist wenn sie mit noch einem Rezept kommt (4.), kann die Kasse das dann absetzen, weil ich kann eigentlich nicht wissen wieviel sie schon hatte. Kann ja auch nicht ehrlich sein?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Suture schrieb:

Hallo
Ich habe letzte Woche eröffnet und diese Woche hat mich eine Patientin angerufen, diese hatte am Montag ihren letzten Termin (12.) in der Praxis x im gleichen Ort und möchte mit dem nächsten (3.) zu mir.
Soweit so gut, was ist wenn sie mit noch einem Rezept kommt (4.), kann die Kasse das dann absetzen, weil ich kann eigentlich nicht wissen wieviel sie schon hatte. Kann ja auch nicht ehrlich sein?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Heike Nissel
30.04.2013 20:44
zur sicherheit kollegial mit der anderen praxis reden, falls sie mit rezept 4 kommt.und sie kann das auch wissen,dass du ggf. rücksprache hältst.patienten haben freie therapeutenwahl und wir
kollegen sollten, wie das wort schon sagt, kollegial und sportlich miteinander umgehen.wir umliegenden praxen halten das so und fahren gut damit, helfen uns auch aus.dir einen guten start :clap:
1

Gefällt mir

zur sicherheit kollegial mit der anderen praxis reden, falls sie mit rezept 4 kommt.und sie kann das auch wissen,dass du ggf. rücksprache hältst.patienten haben freie therapeutenwahl und wir kollegen sollten, wie das wort schon sagt, kollegial und sportlich miteinander umgehen.wir umliegenden praxen halten das so und fahren gut damit, helfen uns auch aus.dir einen guten start :clap:
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Suture
30.04.2013 21:18
Danke, werde ich so machen.
1

Gefällt mir

• lars herold
Danke, werde ich so machen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Suture schrieb:

Danke, werde ich so machen.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
30.04.2013 21:25
wie war das mit dem Datenschutz?
Ohne Einwilligung durch den Pat. darfst du die andere Praxis nicht anrufen etc., der Pat. muss hier schriftlich einwilligen.



[bearbeitet am 30.04.13 21:29]
6

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Gerry
• redbi
• bettina.vollbracht
• Helmut Fromberger
• SGBV
wie war das mit dem Datenschutz? Ohne Einwilligung durch den Pat. darfst du die andere Praxis nicht anrufen etc., der Pat. muss hier schriftlich einwilligen. [bearbeitet am 30.04.13 21:29]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

wie war das mit dem Datenschutz?
Ohne Einwilligung durch den Pat. darfst du die andere Praxis nicht anrufen etc., der Pat. muss hier schriftlich einwilligen.



[bearbeitet am 30.04.13 21:29]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eMKa
30.04.2013 21:58
google lieber mal den begriff >>schweigepflicht<< oder >>verschwiegenheitspflicht<<

2

Gefällt mir

• redbi
• bettina.vollbracht
google lieber mal den begriff >>schweigepflicht<< oder >>verschwiegenheitspflicht<<
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eMKa schrieb:

google lieber mal den begriff >>schweigepflicht<< oder >>verschwiegenheitspflicht<<

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Suture
01.05.2013 08:50
Danke für den Hinweis, kann mir eine Absetzung der Kasse drohen oder nicht, weil ich es ja nicht offiziell weiß, ob Essays erste folgerezept ist oder das x. ?!
1

Gefällt mir

Danke für den Hinweis, kann mir eine Absetzung der Kasse drohen oder nicht, weil ich es ja nicht offiziell weiß, ob Essays erste folgerezept ist oder das x. ?!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Suture schrieb:

Danke für den Hinweis, kann mir eine Absetzung der Kasse drohen oder nicht, weil ich es ja nicht offiziell weiß, ob Essays erste folgerezept ist oder das x. ?!

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
01.05.2013 12:41
eine Absetzung könnte nach HMR drohen, gegen die dann aber unbedingt widersprochen werden muss (Datenschutz), hierzu gibt es einiges an Literatur.
1

Gefällt mir

eine Absetzung könnte nach HMR drohen, gegen die dann aber unbedingt widersprochen werden muss (Datenschutz), hierzu gibt es einiges an Literatur.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

eine Absetzung könnte nach HMR drohen, gegen die dann aber unbedingt widersprochen werden muss (Datenschutz), hierzu gibt es einiges an Literatur.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Heike Nissel schrieb:

zur sicherheit kollegial mit der anderen praxis reden, falls sie mit rezept 4 kommt.und sie kann das auch wissen,dass du ggf. rücksprache hältst.patienten haben freie therapeutenwahl und wir
kollegen sollten, wie das wort schon sagt, kollegial und sportlich miteinander umgehen.wir umliegenden praxen halten das so und fahren gut damit, helfen uns auch aus.dir einen guten start :clap:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Biancchen
01.05.2013 18:07
Kann man auch bei der Kasse nachfragen, ob sie schob VOs für diese Diagnose eingereicht hatten?
Mir ist klar, dass das letzte Rezept der Kasse noch nicht vorliegt, aber wenn von der laufenden Dgn. noch gar keins vorliegt, könnte
das laufende Rezept erst das 2. oder 3. sein.
Oder unterliegen die auch der Schweigepflicht?

Ich dachte immer, dass die Schweigepflicht unter den behandelnden Ärzten und Therapeuten aufgehoben ist, da sie ja untereinander kommunizieren müssen.

Vllt. gibt es auch die Möglichkeit, den Patienten unterschreiben zu lassen, dass er die Wahrheit sagt und im Falle einer Absetzung er die Kosten trägt!?
1

Gefällt mir

Kann man auch bei der Kasse nachfragen, ob sie schob VOs für diese Diagnose eingereicht hatten? Mir ist klar, dass das letzte Rezept der Kasse noch nicht vorliegt, aber wenn von der laufenden Dgn. noch gar keins vorliegt, könnte das laufende Rezept erst das 2. oder 3. sein. Oder unterliegen die auch der Schweigepflicht? Ich dachte immer, dass die Schweigepflicht unter den behandelnden Ärzten und Therapeuten aufgehoben ist, da sie ja untereinander kommunizieren müssen. Vllt. gibt es auch die Möglichkeit, den Patienten unterschreiben zu lassen, dass er die Wahrheit sagt und im Falle einer Absetzung er die Kosten trägt!?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Suture
01.05.2013 22:12
Ich werde mich morgen mal schlau machen.
1

Gefällt mir

Ich werde mich morgen mal schlau machen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Suture schrieb:

Ich werde mich morgen mal schlau machen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eska
02.05.2013 07:20
Zwischen Therapeut und behandelndem/rezeptausstellendem Arzt schon. Hier geht es aber um die Kommunikation Therapeut/Therapeut in unterschiedlichen Praxen.
Vielleicht ist es dem Patienten gar nicht recht, wenn Praxis A erfährt, daß er lieber in die Praxis B geht. Da wäre ich auch vorsichtig.

Gruß eska
1

Gefällt mir

Zwischen Therapeut und behandelndem/rezeptausstellendem Arzt schon. Hier geht es aber um die Kommunikation Therapeut/Therapeut in unterschiedlichen Praxen. Vielleicht ist es dem Patienten gar nicht recht, wenn Praxis A erfährt, daß er lieber in die Praxis B geht. Da wäre ich auch vorsichtig. Gruß eska
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eska schrieb:

Zwischen Therapeut und behandelndem/rezeptausstellendem Arzt schon. Hier geht es aber um die Kommunikation Therapeut/Therapeut in unterschiedlichen Praxen.
Vielleicht ist es dem Patienten gar nicht recht, wenn Praxis A erfährt, daß er lieber in die Praxis B geht. Da wäre ich auch vorsichtig.

Gruß eska

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Biancchen schrieb:

Kann man auch bei der Kasse nachfragen, ob sie schob VOs für diese Diagnose eingereicht hatten?
Mir ist klar, dass das letzte Rezept der Kasse noch nicht vorliegt, aber wenn von der laufenden Dgn. noch gar keins vorliegt, könnte
das laufende Rezept erst das 2. oder 3. sein.
Oder unterliegen die auch der Schweigepflicht?

Ich dachte immer, dass die Schweigepflicht unter den behandelnden Ärzten und Therapeuten aufgehoben ist, da sie ja untereinander kommunizieren müssen.

Vllt. gibt es auch die Möglichkeit, den Patienten unterschreiben zu lassen, dass er die Wahrheit sagt und im Falle einer Absetzung er die Kosten trägt!?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
02.05.2013 19:21
Frag einfach die Patientin, wie die Sachlage ist, das notierst du und lässt Sie unterschreiben, das bei unrichtigen ANgaben sie selber für die Kosten aufkommen muß. Wird bei uns so gehandhabt und lief bisher reibungslos.

1

Gefällt mir

• Axel Bolik
Frag einfach die Patientin, wie die Sachlage ist, das notierst du und lässt Sie unterschreiben, das bei unrichtigen ANgaben sie selber für die Kosten aufkommen muß. Wird bei uns so gehandhabt und lief bisher reibungslos.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Suture
02.05.2013 22:03
Die Patientin war heute da. Sie hat nicht gesagt das sie die Praxis wechselt. Jetzt hat sie mir ein EV Rezept gebracht, weil die Sprechstunde gemeint hat neue Praxis neue Rezepte.
Das werde ich wohl ändern müssen.
Danke euch für die tips.
1

Gefällt mir

Die Patientin war heute da. Sie hat nicht gesagt das sie die Praxis wechselt. Jetzt hat sie mir ein EV Rezept gebracht, weil die Sprechstunde gemeint hat neue Praxis neue Rezepte. Das werde ich wohl ändern müssen. Danke euch für die tips.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Suture schrieb:

Die Patientin war heute da. Sie hat nicht gesagt das sie die Praxis wechselt. Jetzt hat sie mir ein EV Rezept gebracht, weil die Sprechstunde gemeint hat neue Praxis neue Rezepte.
Das werde ich wohl ändern müssen.
Danke euch für die tips.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
03.05.2013 08:52
Nicht du sollst es ändern,sondern der Pat. :kissing_closed_eyes: Was willst du denn noch alles kostenlos erledigen :confused:
1

Gefällt mir

Nicht du sollst es ändern,sondern der Pat. :kissing_closed_eyes: Was willst du denn noch alles kostenlos erledigen :confused:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



therapeutin schrieb:

Nicht du sollst es ändern,sondern der Pat. :kissing_closed_eyes: Was willst du denn noch alles kostenlos erledigen :confused:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
heropas
03.05.2013 12:06
Wieso ändern lassen?
Wenn dir die Patientin nicht erzählt, wann sie das letzte mal Physio bekommen hat, kannst du das doch gar nicht wiessen... und dann erzählt sie es dir halt nicht :wink:

1

Gefällt mir

Wieso ändern lassen? Wenn dir die Patientin nicht erzählt, wann sie das letzte mal Physio bekommen hat, kannst du das doch gar nicht wiessen... und dann erzählt sie es dir halt nicht :wink:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



heropas schrieb:

Wieso ändern lassen?
Wenn dir die Patientin nicht erzählt, wann sie das letzte mal Physio bekommen hat, kannst du das doch gar nicht wiessen... und dann erzählt sie es dir halt nicht :wink:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eMKa
03.05.2013 20:08
die verordnungsfolge richtet sich nach der diagnose - und die kann selbst die patientin evtl. nicht genau sagen -
ich kann die verordnungsfolge nur anhand meiner eigenen dokumentation überprüfen - wenn die patientin zum ersten mal in meine praxis kommt ist das für mich und meine dokumentation eine erstverordnung - alles andere interessiert mich nicht -

1111 - (prost)



[bearbeitet am 03.05.13 20:11]
1

Gefällt mir

die verordnungsfolge richtet sich nach der diagnose - und die kann selbst die patientin evtl. nicht genau sagen - ich kann die verordnungsfolge nur anhand meiner eigenen dokumentation überprüfen - wenn die patientin zum ersten mal in meine praxis kommt ist das für mich und meine dokumentation eine erstverordnung - alles andere interessiert mich nicht - 1111 - (prost) [bearbeitet am 03.05.13 20:11]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eMKa schrieb:

die verordnungsfolge richtet sich nach der diagnose - und die kann selbst die patientin evtl. nicht genau sagen -
ich kann die verordnungsfolge nur anhand meiner eigenen dokumentation überprüfen - wenn die patientin zum ersten mal in meine praxis kommt ist das für mich und meine dokumentation eine erstverordnung - alles andere interessiert mich nicht -

1111 - (prost)



[bearbeitet am 03.05.13 20:11]

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

idefix- schrieb:

Frag einfach die Patientin, wie die Sachlage ist, das notierst du und lässt Sie unterschreiben, das bei unrichtigen ANgaben sie selber für die Kosten aufkommen muß. Wird bei uns so gehandhabt und lief bisher reibungslos.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
03.05.2013 11:20
Prüfen, was man selber sieht. Wir sind keine Detektive! http://www.physio.de/forum/abrechnung/wie-die-gesamtverordnungsmenge-pruefen/8/151222/151222
1

Gefällt mir

Prüfen, was man selber sieht. Wir sind keine Detektive! http://www.physio.de/forum/abrechnung/wie-die-gesamtverordnungsmenge-pruefen/8/151222/151222
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

SGBV schrieb:

Prüfen, was man selber sieht. Wir sind keine Detektive! http://www.physio.de/forum/abrechnung/wie-die-gesamtverordnungsmenge-pruefen/8/151222/151222

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Axel Bolik
31.05.2013 16:25
soweit i weiss unterliegen wir einer prüfpflicht und auch mein gespräch gestern mit der dak ergab das wir prüfen müssen so gut es geht und im erntsfall immer rücksprache mit der kasse halten, sicher könnte das ein od andere rezept bei denen noch ni eingetrudelt sein aber im normalfall haben die einen überblick aller verordneten rezepte u geben auch gerne auskunft wie man sich verhalten soll bzw was noch zu erledigen ist.
ich erklärte ihr auch i könne doch ni wissen ob pat die wahrheit sagt od nicht was sie auch bestätigte mir aber den tipp gab die kasse anzurufen u nachzufragen
finde allerdings den hinweiss von idefix absolut super u werde das auch übernehmen
und auch von mir alles gute für die neue praxis
1

Gefällt mir

soweit i weiss unterliegen wir einer prüfpflicht und auch mein gespräch gestern mit der dak ergab das wir prüfen müssen so gut es geht und im erntsfall immer rücksprache mit der kasse halten, sicher könnte das ein od andere rezept bei denen noch ni eingetrudelt sein aber im normalfall haben die einen überblick aller verordneten rezepte u geben auch gerne auskunft wie man sich verhalten soll bzw was noch zu erledigen ist. ich erklärte ihr auch i könne doch ni wissen ob pat die wahrheit sagt od nicht was sie auch bestätigte mir aber den tipp gab die kasse anzurufen u nachzufragen finde allerdings den hinweiss von idefix absolut super u werde das auch übernehmen und auch von mir alles gute für die neue praxis
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rudibam
01.06.2013 21:02
Ich kann mich nur Wundern wie hier mit Halbwissen oder auch Keinwissen dikutiert wird. Kein Wunder das viele Kollegen/innen darüber klagen das sie von den Ärzten nicht akzeptiert werden.
1

Gefällt mir

Ich kann mich nur Wundern wie hier mit Halbwissen oder auch Keinwissen dikutiert wird. Kein Wunder das viele Kollegen/innen darüber klagen das sie von den Ärzten nicht akzeptiert werden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



rudibam schrieb:

Ich kann mich nur Wundern wie hier mit Halbwissen oder auch Keinwissen dikutiert wird. Kein Wunder das viele Kollegen/innen darüber klagen das sie von den Ärzten nicht akzeptiert werden.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Axel Bolik schrieb:

soweit i weiss unterliegen wir einer prüfpflicht und auch mein gespräch gestern mit der dak ergab das wir prüfen müssen so gut es geht und im erntsfall immer rücksprache mit der kasse halten, sicher könnte das ein od andere rezept bei denen noch ni eingetrudelt sein aber im normalfall haben die einen überblick aller verordneten rezepte u geben auch gerne auskunft wie man sich verhalten soll bzw was noch zu erledigen ist.
ich erklärte ihr auch i könne doch ni wissen ob pat die wahrheit sagt od nicht was sie auch bestätigte mir aber den tipp gab die kasse anzurufen u nachzufragen
finde allerdings den hinweiss von idefix absolut super u werde das auch übernehmen
und auch von mir alles gute für die neue praxis



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Praxiswechsel eines Patienten

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns