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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Das gelbe Rezept

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Neues Thema
Das gelbe Rezept
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Klonkrieger
05.08.2019 14:16
Das gelbe Rezept wird doch im allgemeinen für Medikamente ausgestellt.
Nun habe ich einen Privatpatienten (!?) mit einem gelben Rezept auf dem steht 10 x Physiotherapie mit Gangschulung
Oben links steht "Selbstzahler"

Was mach ich damit? Patient mit Honorarvereinbarung behandeln und ganz normal Rechnung schreiben und was danach kommt ist mir wurscht?

Danke für eure Hilfen
Grüße
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Das gelbe Rezept wird doch im allgemeinen für Medikamente ausgestellt. Nun habe ich einen Privatpatienten (!?) mit einem gelben Rezept auf dem steht 10 x Physiotherapie mit Gangschulung Oben links steht "Selbstzahler" Was mach ich damit? Patient mit Honorarvereinbarung behandeln und ganz normal Rechnung schreiben und was danach kommt ist mir wurscht? Danke für eure Hilfen Grüße
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Klonkrieger schrieb:

Das gelbe Rezept wird doch im allgemeinen für Medikamente ausgestellt.
Nun habe ich einen Privatpatienten (!?) mit einem gelben Rezept auf dem steht 10 x Physiotherapie mit Gangschulung
Oben links steht "Selbstzahler"

Was mach ich damit? Patient mit Honorarvereinbarung behandeln und ganz normal Rechnung schreiben und was danach kommt ist mir wurscht?

Danke für eure Hilfen
Grüße

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Tempelritter
05.08.2019 15:07
Klonkrieger schrieb am 5.8.19 14:16:
Das gelbe Rezept wird doch im allgemeinen für Medikamente ausgestellt.
Nun habe ich einen Privatpatienten (!?) mit einem gelben Rezept auf dem steht 10 x Physiotherapie mit Gangschulung
Oben links steht "Selbstzahler"

Was mach ich damit? Patient mit Honorarvereinbarung behandeln und ganz normal Rechnung schreiben und was danach kommt ist mir wurscht?

Danke für eure Hilfen
Grüße


Das bei der PKV völlig egal, das kann auch einem Bierdeckel oder sonst wo draufstehen.
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[zitat]Klonkrieger schrieb am 5.8.19 14:16: Das gelbe Rezept wird doch im allgemeinen für Medikamente ausgestellt. Nun habe ich einen Privatpatienten (!?) mit einem gelben Rezept auf dem steht 10 x Physiotherapie mit Gangschulung Oben links steht "Selbstzahler" Was mach ich damit? Patient mit Honorarvereinbarung behandeln und ganz normal Rechnung schreiben und was danach kommt ist mir wurscht? Danke für eure Hilfen Grüße [/zitat] Das bei der PKV völlig egal, das kann auch einem Bierdeckel oder sonst wo draufstehen.
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Klonkrieger
05.08.2019 15:16
Prima. Danke für die schnelle Hilfe :thumbsdown:
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Klonkrieger schrieb:

Prima. Danke für die schnelle Hilfe :thumbsdown:

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Tempelritter schrieb:

Klonkrieger schrieb am 5.8.19 14:16:
Das gelbe Rezept wird doch im allgemeinen für Medikamente ausgestellt.
Nun habe ich einen Privatpatienten (!?) mit einem gelben Rezept auf dem steht 10 x Physiotherapie mit Gangschulung
Oben links steht "Selbstzahler"

Was mach ich damit? Patient mit Honorarvereinbarung behandeln und ganz normal Rechnung schreiben und was danach kommt ist mir wurscht?

Danke für eure Hilfen
Grüße


Das bei der PKV völlig egal, das kann auch einem Bierdeckel oder sonst wo draufstehen.

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hgb
05.08.2019 15:14
Hallo @Klonkrieger,

ich kenne nur das grüne Rezept als Vordruck für Dinge, die nicht zu Lasten der GKV gehen dürfen.
Wie Templer schon schrieb gibt es bei der PKV keine Formularverträge zw. Kassen und Ärzten.

mfg hgb :wink:
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Hallo @Klonkrieger, ich kenne nur das [b]grüne[/b] Rezept als Vordruck für Dinge, die nicht zu Lasten der GKV gehen dürfen. Wie Templer schon schrieb gibt es bei der PKV keine Formularverträge zw. Kassen und Ärzten. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

Hallo @Klonkrieger,

ich kenne nur das grüne Rezept als Vordruck für Dinge, die nicht zu Lasten der GKV gehen dürfen.
Wie Templer schon schrieb gibt es bei der PKV keine Formularverträge zw. Kassen und Ärzten.

mfg hgb :wink:

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S. Vogt
06.08.2019 21:17
Dat gelbe ist eine Überweisungsformular. (wird gerne mal verwechselt, kriege ich auch gelegentlich)
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Dat gelbe ist eine Überweisungsformular. (wird gerne mal verwechselt, kriege ich auch gelegentlich)
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Eberhard
07.08.2019 10:36
Meine Vorschreiber haben vollkommen Recht. Die Privatverordnung mit Arztunterschrift und Stempel kann auf allem möglichem stehen. Das beliebte Bierdeckelbeispiel wird immer wieder genommen. Wenn du mit der Behandlung fertig bist, gibst du dem Patienten die Rechnung samt "Bierdeckel" (Kopie nicht vergessen) und alles ist für dich gegessen.
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Meine Vorschreiber haben vollkommen Recht. Die Privatverordnung mit Arztunterschrift und Stempel kann auf allem möglichem stehen. Das beliebte Bierdeckelbeispiel wird immer wieder genommen. Wenn du mit der Behandlung fertig bist, gibst du dem Patienten die Rechnung samt "Bierdeckel" (Kopie nicht vergessen) und alles ist für dich gegessen.
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Eberhard schrieb:

Meine Vorschreiber haben vollkommen Recht. Die Privatverordnung mit Arztunterschrift und Stempel kann auf allem möglichem stehen. Das beliebte Bierdeckelbeispiel wird immer wieder genommen. Wenn du mit der Behandlung fertig bist, gibst du dem Patienten die Rechnung samt "Bierdeckel" (Kopie nicht vergessen) und alles ist für dich gegessen.

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Christof Klocke
29.08.2019 09:47
Habe ein Privatrezept mit 10 x Gangschulung und ein Privatrezept mit 10 x KG für den gleichen Patienten....Die Frage: mit welchem Satz könnte Gangschulung abgerechnet werden?
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Habe ein Privatrezept mit 10 x Gangschulung und ein Privatrezept mit 10 x KG für den gleichen Patienten....Die Frage: mit welchem Satz könnte Gangschulung abgerechnet werden?
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Christof Klocke schrieb:

Habe ein Privatrezept mit 10 x Gangschulung und ein Privatrezept mit 10 x KG für den gleichen Patienten....Die Frage: mit welchem Satz könnte Gangschulung abgerechnet werden?

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Gerry
29.08.2019 10:36
Wo siehst du fachlich den Unterschied zwischen "Gangschulung" und "KG"? Also gerne den gleichen Preis...

Dass der Patient eine "Gangschulung" eher nicht erstattet bekommt weil dieser Begriff in den Richtlinien nicht existiert

sollte allerdings kommuniziert werden, da macht dann z.B. "KG zur Gangschulung" Sinn!

Grüße...Gerry
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Wo siehst du fachlich den Unterschied zwischen "Gangschulung" und "KG"? Also gerne den gleichen Preis... Dass der Patient eine "Gangschulung" eher nicht erstattet bekommt weil dieser Begriff in den Richtlinien nicht existiert sollte allerdings kommuniziert werden, da macht dann z.B. "KG zur Gangschulung" Sinn! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Wo siehst du fachlich den Unterschied zwischen "Gangschulung" und "KG"? Also gerne den gleichen Preis...

Dass der Patient eine "Gangschulung" eher nicht erstattet bekommt weil dieser Begriff in den Richtlinien nicht existiert

sollte allerdings kommuniziert werden, da macht dann z.B. "KG zur Gangschulung" Sinn!

Grüße...Gerry

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S. Vogt schrieb:

Dat gelbe ist eine Überweisungsformular. (wird gerne mal verwechselt, kriege ich auch gelegentlich)

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Shakespeare
29.08.2019 10:24
Kannst Du verwenden. Allerdings ist m. W. "Physiotherapie" keine explizite Abrechnungsposition. Sie stellt ja eher den Überbegriff für verschiedene Therapien dar. Ob manche PKV oder die Beihilfe da vielleicht in einigen Fällen eine Spezifizierung fordern, kann man nicht ausschließen. Ein entsprechender Hinweis an den Patienten, kann da sicherlich potentielle Konflikte vermeiden. Wenn der Patient reiner Selbstzahler ist, spielt das keine Rolle, hier zählt dann nur eure Vereinbarung.
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• Christof Klocke
Kannst Du verwenden. Allerdings ist m. W. "Physiotherapie" keine explizite Abrechnungsposition. Sie stellt ja eher den Überbegriff für verschiedene Therapien dar. Ob manche PKV oder die Beihilfe da vielleicht in einigen Fällen eine Spezifizierung fordern, kann man nicht ausschließen. Ein entsprechender Hinweis an den Patienten, kann da sicherlich potentielle Konflikte vermeiden. Wenn der Patient reiner Selbstzahler ist, spielt das keine Rolle, hier zählt dann nur eure Vereinbarung.
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Shakespeare schrieb:

Kannst Du verwenden. Allerdings ist m. W. "Physiotherapie" keine explizite Abrechnungsposition. Sie stellt ja eher den Überbegriff für verschiedene Therapien dar. Ob manche PKV oder die Beihilfe da vielleicht in einigen Fällen eine Spezifizierung fordern, kann man nicht ausschließen. Ein entsprechender Hinweis an den Patienten, kann da sicherlich potentielle Konflikte vermeiden. Wenn der Patient reiner Selbstzahler ist, spielt das keine Rolle, hier zählt dann nur eure Vereinbarung.



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