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Neues Thema
Rezept Abbruch wegen Therapeuten Wechsel
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Horatio72
02.09.2025 05:41
Guten Tag, Folgender Fall : MA mit Bobath Schein verlässt die Praxis, Neuer MA ohne macht seinen HB weiter. Die Behandlung im 20er Rezept ist bei 9 mal KG ZNS. Ich würde das Rezept jetzt abbrechen und auf KG ändern lassen. Frage : Was schreibe ich für eine Begründung bei Rezeptabbruch? Th. Wechsel dadurch fehlendes Zertifikat? Vielen Dank
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Guten Tag, Folgender Fall : MA mit Bobath Schein verlässt die Praxis, Neuer MA ohne macht seinen HB weiter. Die Behandlung im 20er Rezept ist bei 9 mal KG ZNS. Ich würde das Rezept jetzt abbrechen und auf KG ändern lassen. Frage : Was schreibe ich für eine Begründung bei Rezeptabbruch? Th. Wechsel dadurch fehlendes Zertifikat? Vielen Dank
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Lars van Ravenzwaaij
02.09.2025 09:11
@Horatio72 Im Grunde wäre "Wegfall der Abrechnungsberechtigung" oder "Wegfall der Zertifikatszulassung" korrekt.
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• Michael Woelky
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[mention]Horatio72[/mention] Im Grunde wäre "Wegfall der Abrechnungsberechtigung" oder "Wegfall der Zertifikatszulassung" korrekt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Horatio72 Im Grunde wäre "Wegfall der Abrechnungsberechtigung" oder "Wegfall der Zertifikatszulassung" korrekt.

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Horatio72
02.09.2025 12:09
Ich habe die ja noch.Nur nicht die Mitarbeiterin und ich finde partout nichts dazu und hab keine Lust das das nächste Rezept abgesetzt wird..:(
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Ich habe die ja noch.Nur nicht die Mitarbeiterin und ich finde partout nichts dazu und hab keine Lust das das nächste Rezept abgesetzt wird..:(
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Horatio72 schrieb:

Ich habe die ja noch.Nur nicht die Mitarbeiterin und ich finde partout nichts dazu und hab keine Lust das das nächste Rezept abgesetzt wird..:(

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Lars van Ravenzwaaij
02.09.2025 12:29
@Horatio72 Besitz du selbst ein ZNS-Zertifikat (oder ein anderer MA) ? Wenn nein, erlischt die Sonderzulassung vollständig mit dem Weggang der Mitarbeiterin. Sonderzulassungen sind immer an der Person gebunden, nicht an der Praxis.
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[mention]Horatio72[/mention] Besitz du selbst ein ZNS-Zertifikat (oder ein anderer MA) ? Wenn nein, erlischt die Sonderzulassung vollständig mit dem Weggang der Mitarbeiterin. Sonderzulassungen sind immer an der Person gebunden, nicht an der Praxis.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Horatio72 Besitz du selbst ein ZNS-Zertifikat (oder ein anderer MA) ? Wenn nein, erlischt die Sonderzulassung vollständig mit dem Weggang der Mitarbeiterin. Sonderzulassungen sind immer an der Person gebunden, nicht an der Praxis.

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mogli123
02.09.2025 13:06
Seit wann muss man einen Rezeptabbruch begründen?
Abbrechen und neues Rezept mit KG ausstellen ist doch völlig ausreichend
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• SuerteHH
Seit wann muss man einen Rezeptabbruch begründen? Abbrechen und neues Rezept mit KG ausstellen ist doch völlig ausreichend
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mogli123 schrieb:

Seit wann muss man einen Rezeptabbruch begründen?
Abbrechen und neues Rezept mit KG ausstellen ist doch völlig ausreichend

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Sabine Rabbel
02.09.2025 13:14
@mogli123
Ich hab auch noch nie Ärger gekriegt, wenn ohne Begründung abgebrochen wurde ... aber wenn Horatio72 es sicherheitshalber tun möchte, kann er ja "Personalprobleme" schreiben. Ist ja nichtmal gelogen.
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]mogli123[/mention] Ich hab auch noch nie Ärger gekriegt, wenn ohne Begründung abgebrochen wurde ... aber wenn Horatio72 es sicherheitshalber tun möchte, kann er ja "Personalprobleme" schreiben. Ist ja nichtmal gelogen.
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Sabine Rabbel schrieb:

@mogli123
Ich hab auch noch nie Ärger gekriegt, wenn ohne Begründung abgebrochen wurde ... aber wenn Horatio72 es sicherheitshalber tun möchte, kann er ja "Personalprobleme" schreiben. Ist ja nichtmal gelogen.

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Lars van Ravenzwaaij
02.09.2025 13:18
@mogli123 Ein Rezeptabbruch muss Vertragsgemäß immer (!) begründet werden: Anlage 3a, Ziffer 5, Lit. q

Da keine Korrekturmöglichkeit vorgesehen ist, öffnet man das Tor zu eine Vollabsetzung wenn die Begründung fehlt.
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[mention]mogli123[/mention] Ein Rezeptabbruch muss Vertragsgemäß immer (!) begründet werden: Anlage 3a, Ziffer 5, Lit. q Da keine Korrekturmöglichkeit vorgesehen ist, öffnet man das Tor zu eine Vollabsetzung wenn die Begründung fehlt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mogli123 Ein Rezeptabbruch muss Vertragsgemäß immer (!) begründet werden: Anlage 3a, Ziffer 5, Lit. q

Da keine Korrekturmöglichkeit vorgesehen ist, öffnet man das Tor zu eine Vollabsetzung wenn die Begründung fehlt.

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Horatio72
02.09.2025 13:52
@Lars van Ravenzwaaij Ich habe einen Bobath Schein
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ich habe einen Bobath Schein
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Horatio72 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Ich habe einen Bobath Schein

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Horatio72
02.09.2025 13:53
@mogli123 Ich hatte eine Absetzung weil ich eine Rezept abgebrochen hatte, Pat sollte in Reha. die wurde aber Abgesagt und auf nächstes Jahr verschoben. Rezept war zur Hälfte voll . Neues beantragt und auf dem alten die Begründung vergessen.
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]mogli123[/mention] Ich hatte eine Absetzung weil ich eine Rezept abgebrochen hatte, Pat sollte in Reha. die wurde aber Abgesagt und auf nächstes Jahr verschoben. Rezept war zur Hälfte voll . Neues beantragt und auf dem alten die Begründung vergessen.
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Horatio72 schrieb:

@mogli123 Ich hatte eine Absetzung weil ich eine Rezept abgebrochen hatte, Pat sollte in Reha. die wurde aber Abgesagt und auf nächstes Jahr verschoben. Rezept war zur Hälfte voll . Neues beantragt und auf dem alten die Begründung vergessen.

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Horatio72
02.09.2025 13:54
@Sabine Rabbel Ja, allerdings geht es ja weiter, nur mit KG statt Bobath... Und ich finde die genaue Begründung nirgends...
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] Ja, allerdings geht es ja weiter, nur mit KG statt Bobath... Und ich finde die genaue Begründung nirgends...
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Horatio72 schrieb:

@Sabine Rabbel Ja, allerdings geht es ja weiter, nur mit KG statt Bobath... Und ich finde die genaue Begründung nirgends...

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massu
02.09.2025 13:54
@Horatio72 sei doch einfach ehrlich.
Begründung: Therapeutin hat gekündigt.

Aber wenn es eine neurologische Diagnose ist sollte auch eine neurologische versierte TherapeutIn behandeln. Findest du nicht als Neuro Therapeut, auch?
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[mention]Horatio72[/mention] sei doch einfach ehrlich. Begründung: Therapeutin hat gekündigt. Aber wenn es eine neurologische Diagnose ist sollte auch eine neurologische versierte TherapeutIn behandeln. Findest du nicht als Neuro Therapeut, auch?
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massu schrieb:

@Horatio72 sei doch einfach ehrlich.
Begründung: Therapeutin hat gekündigt.

Aber wenn es eine neurologische Diagnose ist sollte auch eine neurologische versierte TherapeutIn behandeln. Findest du nicht als Neuro Therapeut, auch?

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Horatio72
02.09.2025 16:16
@massu Das stimmt. Ich habe es auch kommuniziert und die alternative wäre das sie keine KG mehr bekommt weil alle HB hier ausgebucht sind. ;) war ihr dann recht so.
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[mention]massu[/mention] Das stimmt. Ich habe es auch kommuniziert und die alternative wäre das sie keine KG mehr bekommt weil alle HB hier ausgebucht sind. ;) war ihr dann recht so.
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Horatio72 schrieb:

@massu Das stimmt. Ich habe es auch kommuniziert und die alternative wäre das sie keine KG mehr bekommt weil alle HB hier ausgebucht sind. ;) war ihr dann recht so.

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mogli123
02.09.2025 18:06
@Lars van Ravenzwaaij
Vielen Dank für diese Info.
War mir (unfassbar) tatsächlich NICHT bekannt.
Da kann ich nur sagen: Ich hatte all die Jahre mehr Glück als Verstand, da ich einen Abbruch noch nie begründet habe.
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Vielen Dank für diese Info. War mir (unfassbar) tatsächlich NICHT bekannt. Da kann ich nur sagen: Ich hatte all die Jahre mehr Glück als Verstand, da ich einen Abbruch noch nie begründet habe.
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mogli123 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Vielen Dank für diese Info.
War mir (unfassbar) tatsächlich NICHT bekannt.
Da kann ich nur sagen: Ich hatte all die Jahre mehr Glück als Verstand, da ich einen Abbruch noch nie begründet habe.

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johannes687
03.09.2025 11:49
@Horatio72 Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Mitarbeiterin mit KG-ZNS Bobath verlässt die Praxis. Du hast aber selbst diese Zulassung/Fortbildung. Warum soll es dann mit KG bei der Patientin weiter gehen? Oder habe ich hier irgendwas überlesen?
Du könntest doch die KG-ZNS Bobath Behandlungen weiter führen.

Auf deiner Verordnung mit KG-ZNS plötzlich mit KG weiter machen geht nicht. Da müsste eine neue Verordnung her.
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[mention]Horatio72[/mention] Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Mitarbeiterin mit KG-ZNS Bobath verlässt die Praxis. Du hast aber selbst diese Zulassung/Fortbildung. Warum soll es dann mit KG bei der Patientin weiter gehen? Oder habe ich hier irgendwas überlesen? Du könntest doch die KG-ZNS Bobath Behandlungen weiter führen. Auf deiner Verordnung mit KG-ZNS plötzlich mit KG weiter machen geht nicht. Da müsste eine neue Verordnung her.
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johannes687 schrieb:

@Horatio72 Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Mitarbeiterin mit KG-ZNS Bobath verlässt die Praxis. Du hast aber selbst diese Zulassung/Fortbildung. Warum soll es dann mit KG bei der Patientin weiter gehen? Oder habe ich hier irgendwas überlesen?
Du könntest doch die KG-ZNS Bobath Behandlungen weiter führen.

Auf deiner Verordnung mit KG-ZNS plötzlich mit KG weiter machen geht nicht. Da müsste eine neue Verordnung her.

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Lars van Ravenzwaaij
03.09.2025 11:52
@johannes687 bezüglich deines letzten Absatzes: genau das schreibt er ja im Ursprungsbeitrag.

"Ich würde das Rezept jetzt abbrechen und auf KG ändern lassen."
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[mention]johannes687[/mention] bezüglich deines letzten Absatzes: genau das schreibt er ja im Ursprungsbeitrag. "Ich würde das Rezept jetzt abbrechen und auf KG ändern lassen."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@johannes687 bezüglich deines letzten Absatzes: genau das schreibt er ja im Ursprungsbeitrag.

"Ich würde das Rezept jetzt abbrechen und auf KG ändern lassen."

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johannes687
03.09.2025 13:17
@Lars van Ravenzwaaij Die Formulierung erschien mir etwas missverständlich, daher mein entsprechender Hinweis. Vermutlich war's aber genau so gemeint thumbsup
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Die Formulierung erschien mir etwas missverständlich, daher mein entsprechender Hinweis. Vermutlich war's aber genau so gemeint [emoji]thumbsup[/emoji]
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johannes687 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Die Formulierung erschien mir etwas missverständlich, daher mein entsprechender Hinweis. Vermutlich war's aber genau so gemeint thumbsup

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MeFe89
03.09.2025 15:50
@johannes687 darum geht es hier doch....

Hups das hat Lars ja schon geschrieben, sorry
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[mention]johannes687[/mention] darum geht es hier doch.... Hups das hat Lars ja schon geschrieben, sorry
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MeFe89 schrieb:

@johannes687 darum geht es hier doch....

Hups das hat Lars ja schon geschrieben, sorry

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Horatio72 schrieb:

Guten Tag, Folgender Fall : MA mit Bobath Schein verlässt die Praxis, Neuer MA ohne macht seinen HB weiter. Die Behandlung im 20er Rezept ist bei 9 mal KG ZNS. Ich würde das Rezept jetzt abbrechen und auf KG ändern lassen. Frage : Was schreibe ich für eine Begründung bei Rezeptabbruch? Th. Wechsel dadurch fehlendes Zertifikat? Vielen Dank



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