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Neues Thema
Rezeptänderung AOK Patient
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daniel911
16.01.2019 19:12
Liebe Kollegen,
ein KG ZNS Rezept (HB) wurde vom Arzt geändert - Indikationsschlüssel auf G 82 39, allerdings auf weißen "Korrekturfeld" - mit Stempel+Unterschrift. Wird das Rezept trotzdem abgerechnet, und zweitens - entfällt durch den Schlüssel die Genehmigungspflicht bei der AOK?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
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Liebe Kollegen, ein KG ZNS Rezept (HB) wurde vom Arzt geändert - Indikationsschlüssel auf G 82 39, allerdings auf weißen "Korrekturfeld" - mit Stempel+Unterschrift. Wird das Rezept trotzdem abgerechnet, und zweitens - entfällt durch den Schlüssel die Genehmigungspflicht bei der AOK? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
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daniel911 schrieb:

Liebe Kollegen,
ein KG ZNS Rezept (HB) wurde vom Arzt geändert - Indikationsschlüssel auf G 82 39, allerdings auf weißen "Korrekturfeld" - mit Stempel+Unterschrift. Wird das Rezept trotzdem abgerechnet, und zweitens - entfällt durch den Schlüssel die Genehmigungspflicht bei der AOK?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

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Herbert
16.01.2019 20:32
Sollte bei G82 als langfristiger Heilmittelbedarf ohne Genehmigung gehen.
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• daniel911
Sollte bei G82 als langfristiger Heilmittelbedarf ohne Genehmigung gehen.
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Herbert schrieb:

Sollte bei G82 als langfristiger Heilmittelbedarf ohne Genehmigung gehen.



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