physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg

Wir suchen neue Kollegen (m/w/d)
für unser sympathisches Team! Für
deine Leistung sollst du bei uns
von vielen Vorteilen profitieren
und endlich die Wertschätzung
erhalten, die du verdienst!

www.steinhoff-physiotherapie.de
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Theorg MLA Abrechnung Restzuzahlung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Theorg MLA Abrechnung Restzuzahlung
Es gibt 5 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Turnschwester17
11.04.2025 07:36
HAlso Zusammen
Ich wollte auch, wie manche im Forum angedeutet, den Restbetrag von der Kasse regeln lassen. Theorg sagt mir aber jetzt, dass das nicht geht, weil schon eine Teilzahlung erfolgt ist und ich diese direkt beim Patienten einfordern muss. Wie handhabt ihr das jetzt? Ich bon ja erst kurz selbstständig. Was wäre denn, wenn ich die Cent Beträge nicht einfordern würde? Gibt es da Probleme bei der Abrechnung vom ganzen Rezept? Es geht da vor allem um die Rezepte, die schon fertig sind und nur ein oder zweimal im April da waren. Den schick ich ja keine Rechnung mit Porto zu. Ich habe eine Bargeldlose Praxis. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
1

Gefällt mir

HAlso Zusammen Ich wollte auch, wie manche im Forum angedeutet, den Restbetrag von der Kasse regeln lassen. Theorg sagt mir aber jetzt, dass das nicht geht, weil schon eine Teilzahlung erfolgt ist und ich diese direkt beim Patienten einfordern muss. Wie handhabt ihr das jetzt? Ich bon ja erst kurz selbstständig. Was wäre denn, wenn ich die Cent Beträge nicht einfordern würde? Gibt es da Probleme bei der Abrechnung vom ganzen Rezept? Es geht da vor allem um die Rezepte, die schon fertig sind und nur ein oder zweimal im April da waren. Den schick ich ja keine Rechnung mit Porto zu. Ich habe eine Bargeldlose Praxis. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
11.04.2025 08:46
@Turnschwester17 Wenn du die Cent-Beträge nicht einforderst passiert weiter nichts. Außer, dass du vor Steuern etwas weniger Gewinn hast.

Jetzt musst du die dich fragen: Steht der Kostenaufwand (Arbeitszeit, Sachkosten, Gebühren, Porto) für das Nachfordern der Cent-Beträge überhaupt im Verhältnis zu dem entgangenen Umsatz? Ich denke in der Regel eher nicht. Als guter Kaufmann buche ich diese Cent-Beträge dann als "uneinbringbare Forderung" aus.
6

Gefällt mir

• JürgenK
• Turnschwester17
• die neue
• Tresenpummelfee
• Jan Herrmann
• hella132
[mention]Turnschwester17[/mention] Wenn du die Cent-Beträge nicht einforderst passiert weiter nichts. Außer, dass du vor Steuern etwas weniger Gewinn hast. Jetzt musst du die dich fragen: Steht der Kostenaufwand (Arbeitszeit, Sachkosten, Gebühren, Porto) für das Nachfordern der Cent-Beträge überhaupt im Verhältnis zu dem entgangenen Umsatz? Ich denke in der Regel eher nicht. Als guter Kaufmann buche ich diese Cent-Beträge dann als "uneinbringbare Forderung" aus.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Turnschwester17 Wenn du die Cent-Beträge nicht einforderst passiert weiter nichts. Außer, dass du vor Steuern etwas weniger Gewinn hast.

Jetzt musst du die dich fragen: Steht der Kostenaufwand (Arbeitszeit, Sachkosten, Gebühren, Porto) für das Nachfordern der Cent-Beträge überhaupt im Verhältnis zu dem entgangenen Umsatz? Ich denke in der Regel eher nicht. Als guter Kaufmann buche ich diese Cent-Beträge dann als "uneinbringbare Forderung" aus.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
11.04.2025 12:07
Du druckst von der Rest Zahlung eine Rechnung aus.
Und nur dann kannst du im Druckauftrag die Forderung an die Kasse ausdrucken, oder aber du schreibst auf die Rechnung
Konnte nicht eingezogen werden.

Die Rechnung ist das was du brauchst.
2

Gefällt mir

• Turnschwester17
• Ahn
Du druckst von der Rest Zahlung eine Rechnung aus. Und nur dann kannst du im Druckauftrag die Forderung an die Kasse ausdrucken, oder aber du schreibst auf die Rechnung Konnte nicht eingezogen werden. Die Rechnung ist das was du brauchst.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

Du druckst von der Rest Zahlung eine Rechnung aus.
Und nur dann kannst du im Druckauftrag die Forderung an die Kasse ausdrucken, oder aber du schreibst auf die Rechnung
Konnte nicht eingezogen werden.

Die Rechnung ist das was du brauchst.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
silvia43
13.04.2025 06:27
Die Pat. die schon bezahlt hatten und noch weiter in der Behandlung sind, bzw mit weiteren Rezepten kommen, kassieren wir die Nachgebühr ! Wir haben die Pat. aber vorher mündlich bis zur Klärung der Gebühren darüber informiert.
1

Gefällt mir

Die Pat. die schon bezahlt hatten und noch weiter in der Behandlung sind, bzw mit weiteren Rezepten kommen, kassieren wir die Nachgebühr ! Wir haben die Pat. aber vorher mündlich bis zur Klärung der Gebühren darüber informiert.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



silvia43 schrieb:

Die Pat. die schon bezahlt hatten und noch weiter in der Behandlung sind, bzw mit weiteren Rezepten kommen, kassieren wir die Nachgebühr ! Wir haben die Pat. aber vorher mündlich bis zur Klärung der Gebühren darüber informiert.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Turnschwester17
13.04.2025 12:34
@silvia43 so machen wir es jetzt auch. Es sind dann bei uns nur noch 2 Rezepte, die nicht weiter kommen und eine Behaim April hatten. Blanko lassen wir erst mal liegen. Die kassieren wir sowieso erst ganz am Schluss via Rechnung.
1

Gefällt mir

• silvia43
[mention]silvia43[/mention] so machen wir es jetzt auch. Es sind dann bei uns nur noch 2 Rezepte, die nicht weiter kommen und eine Behaim April hatten. Blanko lassen wir erst mal liegen. Die kassieren wir sowieso erst ganz am Schluss via Rechnung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Turnschwester17 schrieb:

@silvia43 so machen wir es jetzt auch. Es sind dann bei uns nur noch 2 Rezepte, die nicht weiter kommen und eine Behaim April hatten. Blanko lassen wir erst mal liegen. Die kassieren wir sowieso erst ganz am Schluss via Rechnung.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Turnschwester17 schrieb:

HAlso Zusammen
Ich wollte auch, wie manche im Forum angedeutet, den Restbetrag von der Kasse regeln lassen. Theorg sagt mir aber jetzt, dass das nicht geht, weil schon eine Teilzahlung erfolgt ist und ich diese direkt beim Patienten einfordern muss. Wie handhabt ihr das jetzt? Ich bon ja erst kurz selbstständig. Was wäre denn, wenn ich die Cent Beträge nicht einfordern würde? Gibt es da Probleme bei der Abrechnung vom ganzen Rezept? Es geht da vor allem um die Rezepte, die schon fertig sind und nur ein oder zweimal im April da waren. Den schick ich ja keine Rechnung mit Porto zu. Ich habe eine Bargeldlose Praxis. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Theorg MLA Abrechnung Restzuzahlung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns