physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Deutschland

Timmermeister Schule Münster
(Schule für Physiotherapie)

Lehrende (m/w/d) für
Physiotherapie

Schwerpunkt Neurologie | Teilzeit
(ca. 50 %)| unbefristet

Starten Sie mit uns in eine neue
berufliche Perspektive!
Die Timmermeister Schule für
Physiotherapie GmbH in Münster
steht für eine qualifizierte,
praxisnahe Ausbildung und eine
persönliche Lernatmosphäre. Wir
begleiten unsere Lernenden auf
ihrem Weg in einen vielseitigen und
verantwortungsvollen
Gesundheitsberuf.
Zur Verstärku...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Therapieabbruch GUVV

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Therapieabbruch GUVV
Es gibt 6 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
chris jünger
06.02.2013 13:52
Hallo liebe Kollegen,

möchte GUVV- Rezept nach 4 Beh. aufgrund mangelndem Erscheinen der Pat. einreichen.
Wie geht Ihr vor. Begleitscreiben mit Begründung oder einfach abrechnen?

Danke im voraus!

Chris
1

Gefällt mir

Hallo liebe Kollegen, möchte GUVV- Rezept nach 4 Beh. aufgrund mangelndem Erscheinen der Pat. einreichen. Wie geht Ihr vor. Begleitscreiben mit Begründung oder einfach abrechnen? Danke im voraus! Chris
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

chris jünger schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

möchte GUVV- Rezept nach 4 Beh. aufgrund mangelndem Erscheinen der Pat. einreichen.
Wie geht Ihr vor. Begleitscreiben mit Begründung oder einfach abrechnen?

Danke im voraus!

Chris

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
06.02.2013 14:17
einfach 4 x abrechnen...mach es doch nicht kompliziert :wink:
3

Gefällt mir

• Gerry
• gabriele639
• morpheus-06
einfach 4 x abrechnen...mach es doch nicht kompliziert :wink:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

therapeutin schrieb:

einfach 4 x abrechnen...mach es doch nicht kompliziert :wink:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
don
06.02.2013 16:33
Abrechnen und fertig. Evtl. einen kleinen Vermerk direkt auf der Veordnung machen.
1

Gefällt mir

• gabriele639
Abrechnen und fertig. Evtl. einen kleinen Vermerk direkt auf der Veordnung machen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
saloia
06.02.2013 19:16
ich würde da allerdings doch einen hinweis auf das verhalten des patienten geben:
abbruch wegen mangelnder compliance/mitarbeit d. patienten

1

Gefällt mir

ich würde da allerdings doch einen hinweis auf das verhalten des patienten geben: abbruch wegen mangelnder compliance/mitarbeit d. patienten
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



saloia schrieb:

ich würde da allerdings doch einen hinweis auf das verhalten des patienten geben:
abbruch wegen mangelnder compliance/mitarbeit d. patienten

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
chris jünger
07.02.2013 12:12
Ich danke für eure hilfreichen Tipps!!

Greetz Chris
1

Gefällt mir

Ich danke für eure hilfreichen Tipps!! Greetz Chris
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



chris jünger schrieb:

Ich danke für eure hilfreichen Tipps!!

Greetz Chris

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

don schrieb:

Abrechnen und fertig. Evtl. einen kleinen Vermerk direkt auf der Veordnung machen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rudibam
06.02.2013 19:06
Abbruch wegen Fristenüberschreitung!
1

Gefällt mir

Abbruch wegen Fristenüberschreitung!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

rudibam schrieb:

Abbruch wegen Fristenüberschreitung!



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Therapieabbruch GUVV

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns