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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Unabdesagte Termine

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Neues Thema
Unabdesagte Termine
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babe
12.04.2013 15:53
Hallo,
Ist es erlaubt unabgasagte Termine in Rechnung zu stellen? Muss ich vorher eine Art Vertrag machen? Wenn ja wieviel verlangt Ihr ?. Die Patienten tanzen mir auf der Nase....

Lieben Gruss,
Nicole
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Hallo, Ist es erlaubt unabgasagte Termine in Rechnung zu stellen? Muss ich vorher eine Art Vertrag machen? Wenn ja wieviel verlangt Ihr ?. Die Patienten tanzen mir auf der Nase.... Lieben Gruss, Nicole
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babe schrieb:

Hallo,
Ist es erlaubt unabgasagte Termine in Rechnung zu stellen? Muss ich vorher eine Art Vertrag machen? Wenn ja wieviel verlangt Ihr ?. Die Patienten tanzen mir auf der Nase....

Lieben Gruss,
Nicole

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mobifi
12.04.2013 17:12
Wir hängen ein Schild aus auf dem steht, dass Termine 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen, wir stellen dies privat in Rechnung und haben pauschal dafür 20 € angesetzt. Dies lassen wir den Patienten zum Teil auch vorher unterschreiben, damit er dies wirklich registriert hat. Sicherlich sollte man bei Dauerpatienten, die ihren Termin einfach mal vergessen auch mal ein Auge zu drücken und wir hören immer erst warum der Patient nicht konnte.
Andererseits haben wir auch eine Last Minute Massage Liste, wo wir Patienten anrufen, die für einen vergünstigten Preis zur Massage kommen, wenn jemand kurzfristig abgesagt. Oder die Leute sollen sich einfach morgens ab 8:00 Uhr melden und fragen, ob irgendein Termin frei ist ,dies klappt auch ganz gut und wir haben weniger Ausfälle
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Wir hängen ein Schild aus auf dem steht, dass Termine 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen, wir stellen dies privat in Rechnung und haben pauschal dafür 20 € angesetzt. Dies lassen wir den Patienten zum Teil auch vorher unterschreiben, damit er dies wirklich registriert hat. Sicherlich sollte man bei Dauerpatienten, die ihren Termin einfach mal vergessen auch mal ein Auge zu drücken und wir hören immer erst warum der Patient nicht konnte. Andererseits haben wir auch eine Last Minute Massage Liste, wo wir Patienten anrufen, die für einen vergünstigten Preis zur Massage kommen, wenn jemand kurzfristig abgesagt. Oder die Leute sollen sich einfach morgens ab 8:00 Uhr melden und fragen, ob irgendein Termin frei ist ,dies klappt auch ganz gut und wir haben weniger Ausfälle
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babe
12.04.2013 17:59
Vielen Dank für die Antwort. Hilft mir sehr. Gibt es dann eine Quittung ? Muss ich das wie private Massagen versteuern ?
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babe schrieb:

Vielen Dank für die Antwort. Hilft mir sehr. Gibt es dann eine Quittung ? Muss ich das wie private Massagen versteuern ?

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mobifi schrieb:

Wir hängen ein Schild aus auf dem steht, dass Termine 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen, wir stellen dies privat in Rechnung und haben pauschal dafür 20 € angesetzt. Dies lassen wir den Patienten zum Teil auch vorher unterschreiben, damit er dies wirklich registriert hat. Sicherlich sollte man bei Dauerpatienten, die ihren Termin einfach mal vergessen auch mal ein Auge zu drücken und wir hören immer erst warum der Patient nicht konnte.
Andererseits haben wir auch eine Last Minute Massage Liste, wo wir Patienten anrufen, die für einen vergünstigten Preis zur Massage kommen, wenn jemand kurzfristig abgesagt. Oder die Leute sollen sich einfach morgens ab 8:00 Uhr melden und fragen, ob irgendein Termin frei ist ,dies klappt auch ganz gut und wir haben weniger Ausfälle

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Shakespeare
12.04.2013 18:53
Ja es ist rechtens gem. einschlägiger Rechtsprechung nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine in Rechnung zu stellen, wenn daraus ein nicht vermeidbarer (also den Tipp mit der Warteliste umsetzen!) finanzieller Schaden entstanden ist. Die Höhe der Ausfallrechnung, muss allerdings der Höhe des entstandenen Schadens entsprechen. Dieses ist immer gegeben, wenn der Patient genau das zahlt, was seine Therapie gekostet hat. Sogenannte Pauschalen (siehe @mobifi) sind vor Gericht auch schon kassiert worden. Ein vor der Behandlung unterschriebener Behandlungsvertrag, wo man das alles klar beschreibt, macht die Sache ebenfalls juristisch wasserdicht, ist also zu empfehlen.
Man wird sich am Anfang auf einige Diskussionen einstellen müssen und wohl auch mal den einen oder anderen Patienten an die Mitbewerber mit fehlgeleitetem Helfersyndrom verlieren.
Aber es lohnt sich da klar und konsequent zu bleiben. LG S.

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Ja es ist rechtens gem. einschlägiger Rechtsprechung nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine in Rechnung zu stellen, wenn daraus ein nicht vermeidbarer (also den Tipp mit der Warteliste umsetzen!) finanzieller Schaden entstanden ist. Die Höhe der Ausfallrechnung, muss allerdings der Höhe des entstandenen Schadens entsprechen. Dieses ist immer gegeben, wenn der Patient genau das zahlt, was seine Therapie gekostet hat. Sogenannte Pauschalen (siehe @mobifi) sind vor Gericht auch schon kassiert worden. Ein vor der Behandlung unterschriebener Behandlungsvertrag, wo man das alles klar beschreibt, macht die Sache ebenfalls juristisch wasserdicht, ist also zu empfehlen. Man wird sich am Anfang auf einige Diskussionen einstellen müssen und wohl auch mal den einen oder anderen Patienten an die Mitbewerber mit fehlgeleitetem Helfersyndrom verlieren. Aber es lohnt sich da klar und konsequent zu bleiben. LG S.
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babe
12.04.2013 21:10
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Hilft mir sehr!Danke.
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babe schrieb:

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Hilft mir sehr!Danke.

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Andreas216
15.04.2013 11:03
AG München vom 01.04.2009 AZ 163 C/ 33450 /08

Das dazu gehörige Aktenzeichen und Urteil vom gericht!
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AG München vom 01.04.2009 AZ 163 C/ 33450 /08 Das dazu gehörige Aktenzeichen und Urteil vom gericht!
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Andreas216 schrieb:

AG München vom 01.04.2009 AZ 163 C/ 33450 /08

Das dazu gehörige Aktenzeichen und Urteil vom gericht!

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Shakespeare schrieb:

Ja es ist rechtens gem. einschlägiger Rechtsprechung nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine in Rechnung zu stellen, wenn daraus ein nicht vermeidbarer (also den Tipp mit der Warteliste umsetzen!) finanzieller Schaden entstanden ist. Die Höhe der Ausfallrechnung, muss allerdings der Höhe des entstandenen Schadens entsprechen. Dieses ist immer gegeben, wenn der Patient genau das zahlt, was seine Therapie gekostet hat. Sogenannte Pauschalen (siehe @mobifi) sind vor Gericht auch schon kassiert worden. Ein vor der Behandlung unterschriebener Behandlungsvertrag, wo man das alles klar beschreibt, macht die Sache ebenfalls juristisch wasserdicht, ist also zu empfehlen.
Man wird sich am Anfang auf einige Diskussionen einstellen müssen und wohl auch mal den einen oder anderen Patienten an die Mitbewerber mit fehlgeleitetem Helfersyndrom verlieren.
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