physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bayern

Wir suchen eine/ Mitarbeiterin/r
zur Verstärkung unseres Teams.
Du hast Interesse und Freude an
Mitgestaltung unserer Praxis!
Du willst Ganzheitlich die
Gesundheit der Patienten
unterstützen!
Du willst Dich Persönlich
weiterentwickeln in unserer
schönen Praxis !
Wir unterstützen Dich bei
Fortbildungen.
Du willst als Therapeut der
unterschied sein der Deine
Behandlung so besonders macht!
Für Dich zählt eine Familiäre
Atmosphäre ?
30 min Rythmus!

Schreiben kann man viel.
Meld...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Unterbrechung BG-Verordnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Unterbrechung BG-Verordnung
Es gibt 2 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
nadine meier
07.01.2019 08:15
Liebe Kolleg(inn)en,

ich behandle einen Patienten auf BG-Verordnung (BG Verkehr BV München).

Der Patient war am 19. Dezember 2018 das letzte Mal zur Behandlung in der Praxis und kommt nun heute (07. Januar 2019) zum nächsten Termin.

Darf ich das BG-Rezept mit der Begründung "Urlaub Patient" so lange unterbrechen?
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?

Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.

LG Nadine
1

Gefällt mir

Liebe Kolleg(inn)en, ich behandle einen Patienten auf BG-Verordnung (BG Verkehr BV München). Der Patient war am 19. Dezember 2018 das letzte Mal zur Behandlung in der Praxis und kommt nun heute (07. Januar 2019) zum nächsten Termin. Darf ich das BG-Rezept mit der Begründung "Urlaub Patient" so lange unterbrechen? Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss? Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse? Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten. LG Nadine
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

nadine meier schrieb:

Liebe Kolleg(inn)en,

ich behandle einen Patienten auf BG-Verordnung (BG Verkehr BV München).

Der Patient war am 19. Dezember 2018 das letzte Mal zur Behandlung in der Praxis und kommt nun heute (07. Januar 2019) zum nächsten Termin.

Darf ich das BG-Rezept mit der Begründung "Urlaub Patient" so lange unterbrechen?
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?

Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.

LG Nadine

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
07.01.2019 08:57
nadine meier schrieb am 7.1.19 08:15:

Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?


Yeb, die BGn wenden verstärkt die vertraglichen Regelungen auch an, insbesondere die 30 Tage Frist!
1

Gefällt mir

[zitat]nadine meier schrieb am 7.1.19 08:15: Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss? Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?[/zitat] Yeb, die BGn wenden verstärkt die vertraglichen Regelungen auch an, insbesondere die 30 Tage Frist!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

nadine meier schrieb am 7.1.19 08:15:

Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?


Yeb, die BGn wenden verstärkt die vertraglichen Regelungen auch an, insbesondere die 30 Tage Frist!



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Unterbrechung BG-Verordnung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns