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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Urlaub

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luzifer
23.04.2013 14:55
Hallo, als Einzelkämpfer stehen ich momentan vor folgendem Problem:
Therapieausfall bei GKV Rezepten über 3 Wochen- lt. HMK wohl mvl, lt Rahmenvertrag, in diesem Fall mit AOK Bayern nicht mgl., zumindest nicht ohne den Arzt.
Wie handhabt Ihr das, bzw. was würdet Ihr für ein Vorgehen empfehlen.
Rezept abbrechen und hoffe, daß der Arzt ein Neues ausstellt, nach der Unterbrechung? Rezept dahingehend "Ändern" lassen, wie sieht das aus, was muß aufs Rezept drauf? Mit U versehen einfach in die Abrechnung schmeissen, weil HMK das erlaubt?
Bitte um Hilfe und Tipps, muß das bald regeln..
Danke sehr...
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Hallo, als Einzelkämpfer stehen ich momentan vor folgendem Problem: Therapieausfall bei GKV Rezepten über 3 Wochen- lt. HMK wohl mvl, lt Rahmenvertrag, in diesem Fall mit AOK Bayern nicht mgl., zumindest nicht ohne den Arzt. Wie handhabt Ihr das, bzw. was würdet Ihr für ein Vorgehen empfehlen. Rezept abbrechen und hoffe, daß der Arzt ein Neues ausstellt, nach der Unterbrechung? Rezept dahingehend "Ändern" lassen, wie sieht das aus, was muß aufs Rezept drauf? Mit U versehen einfach in die Abrechnung schmeissen, weil HMK das erlaubt? Bitte um Hilfe und Tipps, muß das bald regeln.. Danke sehr...
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luzifer schrieb:

Hallo, als Einzelkämpfer stehen ich momentan vor folgendem Problem:
Therapieausfall bei GKV Rezepten über 3 Wochen- lt. HMK wohl mvl, lt Rahmenvertrag, in diesem Fall mit AOK Bayern nicht mgl., zumindest nicht ohne den Arzt.
Wie handhabt Ihr das, bzw. was würdet Ihr für ein Vorgehen empfehlen.
Rezept abbrechen und hoffe, daß der Arzt ein Neues ausstellt, nach der Unterbrechung? Rezept dahingehend "Ändern" lassen, wie sieht das aus, was muß aufs Rezept drauf? Mit U versehen einfach in die Abrechnung schmeissen, weil HMK das erlaubt?
Bitte um Hilfe und Tipps, muß das bald regeln..
Danke sehr...

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Ingrid Kellerer
23.04.2013 16:12
Welche Erfahrungen gibt es mit Formularen wie:
Ärztliche Erklärung zur Unbedenklichkeit der Verlängerung des Therapieintervalls
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Welche Erfahrungen gibt es mit Formularen wie: Ärztliche Erklärung zur Unbedenklichkeit der Verlängerung des Therapieintervalls
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morpheus-06
23.04.2013 16:21
sind nach HMR und den meisten RV nicht zulässig. Je nach Kassen wird abgesetzt.
Gibt es im RV Bayern keine begründete Unterbrechung länger wie die 14 Tage bei Krankheit und Urlaub?

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sind nach HMR und den meisten RV nicht zulässig. Je nach Kassen wird abgesetzt. Gibt es im RV Bayern keine begründete Unterbrechung länger wie die 14 Tage bei Krankheit und Urlaub?
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morpheus-06 schrieb:

sind nach HMR und den meisten RV nicht zulässig. Je nach Kassen wird abgesetzt.
Gibt es im RV Bayern keine begründete Unterbrechung länger wie die 14 Tage bei Krankheit und Urlaub?

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Ingrid Kellerer schrieb:

Welche Erfahrungen gibt es mit Formularen wie:
Ärztliche Erklärung zur Unbedenklichkeit der Verlängerung des Therapieintervalls



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