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Niederrhein

Wir suchen einen Physiotherapeuten
(m/w/d).

Und bevor du jetzt denkst:

„Super. Wieder eine
Stellenanzeige mit ‚jungem
dynamischem Team‘, ‚flachen
Hierarchien‘ und einem
Obstkorb.“

Nein.

Wir haben keinen Obstkorb.

Wir haben Geld. ????

Fangen wir damit an:

???? ÜBERTARIFLICHE BEZAHLUNG

Ja, wirklich.

Wir finden nämlich, dass
Physiotherapeuten von ihrer Arbeit
auch leben können sollten.

Und zwar nicht ausschließlich von
Luft, Liebe und den Dankesworten
d...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Vermutung einer weiteren laufenden VO in anderer Praxis

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Neues Thema
Vermutung einer weiteren laufenden VO in anderer Praxis
Es gibt 8 Beiträge
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Tresenpummelfee
19.08.2025 09:46
Hallo und Guten Morgen in die Runde,
wir vermuten bei einem Patienten, dass er eine weitere VO in einer anderen Praxis abarbeitet. Müssen wir an dieser Stelle befürchten, unsere erbrachte Leistung bei Einreichung unserer VO bei der KK nicht bezahlt zu bekommen und daher "Detektiv" spielen?
Im BRV fand ich nur Ausführungen zu einer zweiten VO in der EIGENEN Praxis: "Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet."
Wie sich die Sachlage bei Behandlung in einer anderen Praxis verhält, konnte ich bisher nicht herausfinden. Mir ist so, als hätte ich irgendwo gehört, dass ich nicht fragen muss. Sollte ich aber Kenntnis von einer Doppelbehandlung haben, käme es zur Streichung.
Fragen, Fragen, Fragen...
Vielen Dank für Euer Mitdenken!
Michael
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Hallo und Guten Morgen in die Runde, wir vermuten bei einem Patienten, dass er eine weitere VO in einer anderen Praxis abarbeitet. Müssen wir an dieser Stelle befürchten, unsere erbrachte Leistung bei Einreichung unserer VO bei der KK nicht bezahlt zu bekommen und daher "Detektiv" spielen? Im BRV fand ich nur Ausführungen zu einer zweiten VO in der EIGENEN Praxis: "Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet." Wie sich die Sachlage bei Behandlung in einer anderen Praxis verhält, konnte ich bisher nicht herausfinden. Mir ist so, als hätte ich irgendwo gehört, dass ich nicht fragen muss. Sollte ich aber Kenntnis von einer Doppelbehandlung haben, käme es zur Streichung. Fragen, Fragen, Fragen... Vielen Dank für Euer Mitdenken! Michael
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Evemarie Kaiser
19.08.2025 10:37
Vermutung ist keine Kenntnis, also kann dir auch nichts passieren.
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Vermutung ist keine Kenntnis, also kann dir auch nichts passieren.
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Evemarie Kaiser schrieb:

Vermutung ist keine Kenntnis, also kann dir auch nichts passieren.

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Tresenpummelfee schrieb:

Hallo und Guten Morgen in die Runde,
wir vermuten bei einem Patienten, dass er eine weitere VO in einer anderen Praxis abarbeitet. Müssen wir an dieser Stelle befürchten, unsere erbrachte Leistung bei Einreichung unserer VO bei der KK nicht bezahlt zu bekommen und daher "Detektiv" spielen?
Im BRV fand ich nur Ausführungen zu einer zweiten VO in der EIGENEN Praxis: "Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet."
Wie sich die Sachlage bei Behandlung in einer anderen Praxis verhält, konnte ich bisher nicht herausfinden. Mir ist so, als hätte ich irgendwo gehört, dass ich nicht fragen muss. Sollte ich aber Kenntnis von einer Doppelbehandlung haben, käme es zur Streichung.
Fragen, Fragen, Fragen...
Vielen Dank für Euer Mitdenken!
Michael

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Schippi
19.08.2025 10:41
Woher sollst du Kenntnis bekommen außer vom Patienten selbst!Und wenn du Kenntnis bekommst warum kommst es zur Streichung und warum bei dir und nicht bei der anderen Praxis!Hinnehmen und abarbeiten,ich frage meine Patienten nicht ob sie parallel behandelt werden
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Woher sollst du Kenntnis bekommen außer vom Patienten selbst!Und wenn du Kenntnis bekommst warum kommst es zur Streichung und warum bei dir und nicht bei der anderen Praxis!Hinnehmen und abarbeiten,ich frage meine Patienten nicht ob sie parallel behandelt werden
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Schippi schrieb:

Woher sollst du Kenntnis bekommen außer vom Patienten selbst!Und wenn du Kenntnis bekommst warum kommst es zur Streichung und warum bei dir und nicht bei der anderen Praxis!Hinnehmen und abarbeiten,ich frage meine Patienten nicht ob sie parallel behandelt werden

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Lars van Ravenzwaaij
19.08.2025 15:13
@Tresenpummelfee Es gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung und somit wäre deine Vermutung zunächst rechtssicher zu beweisen. Das steht dir aber nicht zu, da du nicht der Geschädigte bist (das wäre ggf. der Kostenträger).

Nun kannst du darüber hinaus mit juristisch legalen Mitteln der betreffenden Vorschrift aus dem Vertrag ausschließlich für deine eigene Praxis prüfen.

Ergo, auch wenn absolut sicher ist, dass der Patient parallel eine 2. VO irgendwo anders in Anspruch nimmt, muss und darf dich das nicht interessieren!
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[mention]Tresenpummelfee[/mention] Es gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung und somit wäre deine Vermutung zunächst rechtssicher zu beweisen. Das steht dir aber nicht zu, da du nicht der Geschädigte bist (das wäre ggf. der Kostenträger). Nun kannst du darüber hinaus mit [b] juristisch legalen Mitteln[/b] der betreffenden Vorschrift aus dem Vertrag ausschließlich für deine eigene Praxis prüfen. Ergo, auch wenn absolut sicher ist, dass der Patient parallel eine 2. VO irgendwo anders in Anspruch nimmt, [b] muss und darf[/b] dich das nicht interessieren!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Tresenpummelfee Es gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung und somit wäre deine Vermutung zunächst rechtssicher zu beweisen. Das steht dir aber nicht zu, da du nicht der Geschädigte bist (das wäre ggf. der Kostenträger).

Nun kannst du darüber hinaus mit juristisch legalen Mitteln der betreffenden Vorschrift aus dem Vertrag ausschließlich für deine eigene Praxis prüfen.

Ergo, auch wenn absolut sicher ist, dass der Patient parallel eine 2. VO irgendwo anders in Anspruch nimmt, muss und darf dich das nicht interessieren!

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Busquete
20.08.2025 07:05
Was man gehäuft aus anderen Gruppen so mitbekommt, setzen die Kassen genau sowas ab. Freu dich auf die 40€ extra
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Was man gehäuft aus anderen Gruppen so mitbekommt, setzen die Kassen genau sowas ab. Freu dich auf die 40€ extra
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Lars van Ravenzwaaij
20.08.2025 08:19
@Busquete Na, wenn das denn so passiert muß es Strafe geben. 🤣 Wir haben, aus verschiedensten Gründen, diese Situation schon gehabt. Aber abgesetzt hat bei uns deswegen noch keine Kasse.
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• Evemarie Kaiser
• Busquete
[mention]Busquete[/mention] Na, wenn das denn so passiert muß es Strafe geben. 🤣 Wir haben, aus verschiedensten Gründen, diese Situation schon gehabt. Aber abgesetzt hat bei uns deswegen noch keine Kasse.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Busquete Na, wenn das denn so passiert muß es Strafe geben. 🤣 Wir haben, aus verschiedensten Gründen, diese Situation schon gehabt. Aber abgesetzt hat bei uns deswegen noch keine Kasse.

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Tresenpummelfee
20.08.2025 12:33
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!
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Tresenpummelfee schrieb:

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Busquete schrieb:

Was man gehäuft aus anderen Gruppen so mitbekommt, setzen die Kassen genau sowas ab. Freu dich auf die 40€ extra

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Meitao
21.08.2025 17:32
Wenn Patienten fremdgehen juckt mich das nicht die Bohne. Macht doch nicht immer den Hobbyspion und regt euch über den Mist auf.
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[b]Wenn Patienten fremdgehen juckt mich das nicht die Bohne. Macht doch nicht immer den Hobbyspion und regt euch über den Mist auf.[/b]
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Meitao schrieb:

Wenn Patienten fremdgehen juckt mich das nicht die Bohne. Macht doch nicht immer den Hobbyspion und regt euch über den Mist auf.



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