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Hamburg

Unser fröhliches Team freut sich
auf neue
Physiotherapie-Kolleg*Innen.

Wir sind ein
kollegial-sympathisches und
fröhliches Team, in einer
ansprechend gestalteten Praxis mit
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Empfang. Bei Physiosportiv betreuen
wir eine vielfältige
Patientenschar (orthopädisch,
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PNF/Neuro oder auch MLD hilfreich.
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und kommu...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung verordnung a.d.Regelfalles

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Neues Thema
verordnung a.d.Regelfalles
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Anonymer Teilnehmer
15.04.2013 09:14
Hallo Kollegen!
Patient kommt nach ca. 1 Jahr mit Verordnung a.d.Regelfalles auf neuem Rezept. Kann das so abgerechnet werden?
Für eine rechtskräftige Aussage wäre ich Euch dankbar!

Wünsche allen einen guten Wochenstart!!

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Hallo Kollegen! Patient kommt nach ca. 1 Jahr mit Verordnung a.d.Regelfalles auf neuem Rezept. Kann das so abgerechnet werden? Für eine rechtskräftige Aussage wäre ich Euch dankbar! Wünsche allen einen guten Wochenstart!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kollegen!
Patient kommt nach ca. 1 Jahr mit Verordnung a.d.Regelfalles auf neuem Rezept. Kann das so abgerechnet werden?
Für eine rechtskräftige Aussage wäre ich Euch dankbar!

Wünsche allen einen guten Wochenstart!!

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Göthner
15.04.2013 10:07
ist so abrechenbar-patient war vorher in anderer praxis, kann dich aber nicht interessieren
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ist so abrechenbar-patient war vorher in anderer praxis, kann dich aber nicht interessieren
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Göthner schrieb:

ist so abrechenbar-patient war vorher in anderer praxis, kann dich aber nicht interessieren

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Shakespeare
15.04.2013 10:09
Nach den Regeln des HMK, muss der Arzt wenn es eine mind. 12 wöchige Therapiepause gab, wieder gem. Regelfall, mit Erst-und Folgeverordnungen bis zur Ausschöpfung desselben, verordnen. Das kann man rechtlich verbindlich sagen.
Da die Therapiepraxis aber überhaupt nicht verbindlich überprüfen kann, ob in der Zwischenzeit nicht doch von diesem oder einem anderen Arzt Therapien verordnet wurden, kann der Therapeut die Verordnung so annehmen und behandeln. Die Kasse bezahlt das dann in aller Regel. Das ist aber lediglich die bisherige Praxis also keineswegs rechtlich verbindlich, d.h. Kürzungen kann man zwar weitgehend (wir hatten bislang keine, in solchen Fällen) aber leider nicht zu 100% ausschließen.
Also wenn ohne Aufwand machbar und du sicher bist, dass eine entsprechend lange Therapiepause stattfand, lass es ändern. Gruß S.



[bearbeitet am 15.04.13 10:14]
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Nach den Regeln des HMK, muss der Arzt wenn es eine mind. 12 wöchige Therapiepause gab, wieder gem. Regelfall, mit Erst-und Folgeverordnungen bis zur Ausschöpfung desselben, verordnen. Das kann man rechtlich verbindlich sagen. Da die Therapiepraxis aber überhaupt nicht verbindlich überprüfen kann, ob in der Zwischenzeit nicht doch von diesem oder einem anderen Arzt Therapien verordnet wurden, kann der Therapeut die Verordnung so annehmen und behandeln. Die Kasse bezahlt das dann in aller Regel. Das ist aber lediglich die bisherige Praxis also keineswegs rechtlich verbindlich, d.h. Kürzungen kann man zwar weitgehend (wir hatten bislang keine, in solchen Fällen) aber leider nicht zu 100% ausschließen. Also wenn ohne Aufwand machbar und du sicher bist, dass eine entsprechend lange Therapiepause stattfand, lass es ändern. Gruß S. [bearbeitet am 15.04.13 10:14]
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mikkey
15.04.2013 15:36
eine Erstverordnung nach einem behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen kann nur ausgestellt werden, wenn ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase vorliegt. Ist alles beim Status quo geblieben, ist auch nach 12 Wochen eine VO a.d.R. auszustellen.

Steht so in der Richtlinie.

mikkey



[bearbeitet am 15.04.13 15:36]
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• Ovista
eine Erstverordnung nach einem behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen kann nur ausgestellt werden, wenn ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase vorliegt. Ist alles beim Status quo geblieben, ist auch nach 12 Wochen eine VO a.d.R. auszustellen. Steht so in der Richtlinie. mikkey [bearbeitet am 15.04.13 15:36]
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mikkey schrieb:

eine Erstverordnung nach einem behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen kann nur ausgestellt werden, wenn ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase vorliegt. Ist alles beim Status quo geblieben, ist auch nach 12 Wochen eine VO a.d.R. auszustellen.

Steht so in der Richtlinie.

mikkey



[bearbeitet am 15.04.13 15:36]

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Anonymer Teilnehmer
15.04.2013 21:46
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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Shakespeare
16.04.2013 10:17
Stimmt, so könnte und sollte man die Richtlinien §7 Abs. 5 durchaus verstehen. Ebenso könnte man §8 Abs. 2 dahingehend interpretieren, dass man a.d.R. durchgehend mit oder ohne Pausen verordnen kann, solange die med. Situation unverändert ist. Danke für den Hinweis, sich mal wieder mit dem HMK zu beschäftigen. Unter dem Strich bleibt in jedem Fall man kann o.g. VO annehmen. Gruß S.

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Stimmt, so könnte und sollte man die Richtlinien §7 Abs. 5 durchaus verstehen. Ebenso könnte man §8 Abs. 2 dahingehend interpretieren, dass man a.d.R. durchgehend mit oder ohne Pausen verordnen kann, solange die med. Situation unverändert ist. Danke für den Hinweis, sich mal wieder mit dem HMK zu beschäftigen. Unter dem Strich bleibt in jedem Fall man kann o.g. VO annehmen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Stimmt, so könnte und sollte man die Richtlinien §7 Abs. 5 durchaus verstehen. Ebenso könnte man §8 Abs. 2 dahingehend interpretieren, dass man a.d.R. durchgehend mit oder ohne Pausen verordnen kann, solange die med. Situation unverändert ist. Danke für den Hinweis, sich mal wieder mit dem HMK zu beschäftigen. Unter dem Strich bleibt in jedem Fall man kann o.g. VO annehmen. Gruß S.

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TheStonie
16.04.2013 10:22
stellt sich noch die Frage, welche Diagnose /ICD schlüssel?
Gibt jetzt ja die vereinbarung bei Langfristigem Behandlungsbedarf und Kassen, die auf die genehmigung Verzichten eine Verordnung a.d.R. ohne durchlaufen des Regelfalls auszustellen, wenn die Diagnose in den Katalog (anlage 2) aufgenommen ist!
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stellt sich noch die Frage, welche Diagnose /ICD schlüssel? Gibt jetzt ja die vereinbarung bei Langfristigem Behandlungsbedarf und Kassen, die auf die genehmigung Verzichten eine Verordnung a.d.R. ohne durchlaufen des Regelfalls auszustellen, wenn die Diagnose in den Katalog (anlage 2) aufgenommen ist!
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TheStonie schrieb:

stellt sich noch die Frage, welche Diagnose /ICD schlüssel?
Gibt jetzt ja die vereinbarung bei Langfristigem Behandlungsbedarf und Kassen, die auf die genehmigung Verzichten eine Verordnung a.d.R. ohne durchlaufen des Regelfalls auszustellen, wenn die Diagnose in den Katalog (anlage 2) aufgenommen ist!

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Shakespeare
17.04.2013 10:04
Oh, das ist mir neu! Eine Vereinbarung die anstelle eines Regelfalles mit Erst- und Folgeverordnung eine VO-a.d.R. von Beginn an ermöglicht, wäre eine Änderung des HMK, mit dem außer Kraft setzen, wesentlicher Vorgaben.
Hier wäre ich um einen Hinweis dankbar wo das eindeutig geregelt ist. Danke Gruß S.

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Oh, das ist mir neu! Eine Vereinbarung die anstelle eines Regelfalles mit Erst- und Folgeverordnung eine VO-a.d.R. von Beginn an ermöglicht, wäre eine Änderung des HMK, mit dem außer Kraft setzen, wesentlicher Vorgaben. Hier wäre ich um einen Hinweis dankbar wo das eindeutig geregelt ist. Danke Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Oh, das ist mir neu! Eine Vereinbarung die anstelle eines Regelfalles mit Erst- und Folgeverordnung eine VO-a.d.R. von Beginn an ermöglicht, wäre eine Änderung des HMK, mit dem außer Kraft setzen, wesentlicher Vorgaben.
Hier wäre ich um einen Hinweis dankbar wo das eindeutig geregelt ist. Danke Gruß S.

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jeccy
18.04.2013 14:11
..und wie wäre die VO a.d.R. formal korrekt auszufüllen? FolgeVO bzw. in den neuen "Möglichkeiten" evtl. auch ErstVO angekreuzt, oder NUR a.d.R.

meines Wissens nach muss ErstVO bzw. FolgeVO immer angekreuzt sein,
a.d.R kennzeichnet nur das "Überschreiten" des Regelfall-Kontingentes.

haben da zur Zeit wieder Diskussionen mit Docs

greets
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..und wie wäre die VO a.d.R. formal korrekt auszufüllen? FolgeVO bzw. in den neuen "Möglichkeiten" evtl. auch ErstVO angekreuzt, oder NUR a.d.R. meines Wissens nach muss ErstVO bzw. FolgeVO immer angekreuzt sein, a.d.R kennzeichnet nur das "Überschreiten" des Regelfall-Kontingentes. haben da zur Zeit wieder Diskussionen mit Docs greets
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jeccy schrieb:

..und wie wäre die VO a.d.R. formal korrekt auszufüllen? FolgeVO bzw. in den neuen "Möglichkeiten" evtl. auch ErstVO angekreuzt, oder NUR a.d.R.

meines Wissens nach muss ErstVO bzw. FolgeVO immer angekreuzt sein,
a.d.R kennzeichnet nur das "Überschreiten" des Regelfall-Kontingentes.

haben da zur Zeit wieder Diskussionen mit Docs

greets

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Shakespeare
19.04.2013 12:56
Da musst du @TheStonie fragen wenn es um a.d.R. geht, die den Regelfall nicht durchlaufen müssen.
Im Normalfall werden im Regelfall die entspr. Kreuzchen bei EV und FV. gesetzt. Dann wenn der Regelfall durchlaufen wurde, das Kreuz nur bei a.d.R..
Wird zusätzlich Folgevo. angekreuzt, so wird das bis lang von den Kassen weitgehend (d.h. in Einzelfällen auch mal nicht) akzeptiert. Gruß S.

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Da musst du @TheStonie fragen wenn es um a.d.R. geht, die den Regelfall nicht durchlaufen müssen. Im Normalfall werden im Regelfall die entspr. Kreuzchen bei EV und FV. gesetzt. Dann wenn der Regelfall durchlaufen wurde, das Kreuz nur bei a.d.R.. Wird zusätzlich Folgevo. angekreuzt, so wird das bis lang von den Kassen weitgehend (d.h. in Einzelfällen auch mal nicht) akzeptiert. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Da musst du @TheStonie fragen wenn es um a.d.R. geht, die den Regelfall nicht durchlaufen müssen.
Im Normalfall werden im Regelfall die entspr. Kreuzchen bei EV und FV. gesetzt. Dann wenn der Regelfall durchlaufen wurde, das Kreuz nur bei a.d.R..
Wird zusätzlich Folgevo. angekreuzt, so wird das bis lang von den Kassen weitgehend (d.h. in Einzelfällen auch mal nicht) akzeptiert. Gruß S.

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Nach den Regeln des HMK, muss der Arzt wenn es eine mind. 12 wöchige Therapiepause gab, wieder gem. Regelfall, mit Erst-und Folgeverordnungen bis zur Ausschöpfung desselben, verordnen. Das kann man rechtlich verbindlich sagen.
Da die Therapiepraxis aber überhaupt nicht verbindlich überprüfen kann, ob in der Zwischenzeit nicht doch von diesem oder einem anderen Arzt Therapien verordnet wurden, kann der Therapeut die Verordnung so annehmen und behandeln. Die Kasse bezahlt das dann in aller Regel. Das ist aber lediglich die bisherige Praxis also keineswegs rechtlich verbindlich, d.h. Kürzungen kann man zwar weitgehend (wir hatten bislang keine, in solchen Fällen) aber leider nicht zu 100% ausschließen.
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