physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Düren

Das sind Ihre Aufgaben

In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:

• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Verordnungskorrektur

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Verordnungskorrektur
Es gibt 11 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
T.duck
30.08.2019 10:58
Müssen die Ärzte nicht schon sein ca. 2-3 Jahren ein Programm haben das Ihnen zeigt ob eine Verordnung richtig ausgestellt ist.
Wurden Sie dazu nicht vom Gesetzgeber angehalten??
Ich erlebe es in letzter Zeit immer wieder das Verordnungen komplett Fasch ausgestellt sind oder Felder vergessen werden auszufüllen (sei es Verordnungsmenge oder sogar Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges).
Was ich dann auch Schlimm finde sind Phantasie- „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ wie EISSTÄBCHENMASSAGE. Das gibt es nicht und wenn wann da um eine Korrektur bittet, wird man noch angepflaumt.

Ach was soll man da machen….
1

Gefällt mir

Müssen die Ärzte nicht schon sein ca. 2-3 Jahren ein Programm haben das Ihnen zeigt ob eine Verordnung richtig ausgestellt ist. Wurden Sie dazu nicht vom Gesetzgeber angehalten?? Ich erlebe es in letzter Zeit immer wieder das Verordnungen komplett Fasch ausgestellt sind oder Felder vergessen werden auszufüllen (sei es Verordnungsmenge oder sogar Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges). Was ich dann auch Schlimm finde sind Phantasie- „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ wie EISSTÄBCHENMASSAGE. Das gibt es nicht und wenn wann da um eine Korrektur bittet, wird man noch angepflaumt. Ach was soll man da machen….
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

T.duck schrieb:

Müssen die Ärzte nicht schon sein ca. 2-3 Jahren ein Programm haben das Ihnen zeigt ob eine Verordnung richtig ausgestellt ist.
Wurden Sie dazu nicht vom Gesetzgeber angehalten??
Ich erlebe es in letzter Zeit immer wieder das Verordnungen komplett Fasch ausgestellt sind oder Felder vergessen werden auszufüllen (sei es Verordnungsmenge oder sogar Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges).
Was ich dann auch Schlimm finde sind Phantasie- „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ wie EISSTÄBCHENMASSAGE. Das gibt es nicht und wenn wann da um eine Korrektur bittet, wird man noch angepflaumt.

Ach was soll man da machen….

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kvet
30.08.2019 11:16
Das verstehe ich auch nicht! Aber was sollen neben dem Heilmittel in Klammern stehenden Zusatzinformationen? Das verwirrt doch nur die Patienten.
1

Gefällt mir

Das verstehe ich auch nicht! Aber was sollen neben dem Heilmittel in Klammern stehenden Zusatzinformationen? Das verwirrt doch nur die Patienten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

kvet schrieb:

Das verstehe ich auch nicht! Aber was sollen neben dem Heilmittel in Klammern stehenden Zusatzinformationen? Das verwirrt doch nur die Patienten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
30.08.2019 20:36
von McKinsey-Beratern als zertifizierte Software für andere von McKinsey beratene Behörden angeraten; war schon Murks bevor es die Richtlinien zur technischen Umsetzung der Zertifizierung geschrieben wurden. Kostet aber immerhin etwas, "Taugt nix" ist also nicht nur mit "Kost nix" gleichzusetzen.

Der verordnende Doc ist beratungsresistent? Dann lass die VO zur Genehmigung der GKV vorlegen, verweise den Patienten ausdrücklich darauf das die VO so nicht ausgestellt werden darf und leg 'ne Viertelstunde Nackenwellnessmassage obendrauf falls sie von der GKV unbeanstandet mit Zusage der Kostenübernahme zurückkommt. Zur Not auch wenn der Versicherte gerade bei dir ist: telefonischen Kontakt aufnehmen, Telefon auf "laut" stellen und die VO "zur sofortigen Entscheidung" an den Sachbearbeiter faxen; Behandlungsbeginn sobald die Kostenübernahme per unterschriebenem Fax zugesichert ist. Eisstäbchenmassage ... mit Eiswürfeln massiere ich nur nach GKV-Feierabend ;)
1

Gefällt mir

von McKinsey-Beratern als zertifizierte Software für andere von McKinsey beratene Behörden angeraten; war schon Murks bevor es die Richtlinien zur technischen Umsetzung der Zertifizierung geschrieben wurden. Kostet aber immerhin etwas, "Taugt nix" ist also nicht nur mit "Kost nix" gleichzusetzen. Der verordnende Doc ist beratungsresistent? Dann lass die VO zur Genehmigung der GKV vorlegen, verweise den Patienten ausdrücklich darauf das die VO so nicht ausgestellt werden darf und leg 'ne Viertelstunde Nackenwellnessmassage obendrauf falls sie von der GKV unbeanstandet mit Zusage der Kostenübernahme zurückkommt. Zur Not auch wenn der Versicherte gerade bei dir ist: telefonischen Kontakt aufnehmen, Telefon auf "laut" stellen und die VO "zur sofortigen Entscheidung" an den Sachbearbeiter faxen; Behandlungsbeginn sobald die Kostenübernahme per unterschriebenem Fax zugesichert ist. Eisstäbchenmassage ... mit Eiswürfeln massiere ich nur nach GKV-Feierabend ;)
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
05.09.2019 07:48
Dazu die Frage: sind die Ärzte zu dieser Software verpflichtet? Ein Ärztehaus bei uns benutzt diese nämlich nicht, weil :"zu kompliziert" mit dem Ergebnis das die Codes und Diagnosen anscheinend gewürfelt werden.
1

Gefällt mir

Dazu die Frage: sind die Ärzte zu dieser Software verpflichtet? Ein Ärztehaus bei uns benutzt diese nämlich nicht, weil :"zu kompliziert" mit dem Ergebnis das die Codes und Diagnosen anscheinend gewürfelt werden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Horatio72 schrieb:

Dazu die Frage: sind die Ärzte zu dieser Software verpflichtet? Ein Ärztehaus bei uns benutzt diese nämlich nicht, weil :"zu kompliziert" mit dem Ergebnis das die Codes und Diagnosen anscheinend gewürfelt werden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
05.09.2019 08:36
O-Ton einer Arztpraxis : wir haben keine Ahnung von korrekter Austellung und wissen ja , daß ihr das dann korrigieren lasst .
1

Gefällt mir

O-Ton einer Arztpraxis : wir haben keine Ahnung von korrekter Austellung und wissen ja , daß ihr das dann korrigieren lasst .
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

O-Ton einer Arztpraxis : wir haben keine Ahnung von korrekter Austellung und wissen ja , daß ihr das dann korrigieren lasst .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
05.09.2019 09:33
so ähnlich, nur das mit dem korrigieren klappt dann meistens nicht so. ;(
1

Gefällt mir

so ähnlich, nur das mit dem korrigieren klappt dann meistens nicht so. ;(
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Horatio72 schrieb:

so ähnlich, nur das mit dem korrigieren klappt dann meistens nicht so. ;(

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
05.09.2019 14:27
Gebe ich dir Recht , manchmal 3 x bis es korrekt ist . Habe dort schon angeboten , mal für die Damen " Nachhilfe " zu geben . Aber mehr als anbieten geht auch nicht .
1

Gefällt mir

• sonja39
Gebe ich dir Recht , manchmal 3 x bis es korrekt ist . Habe dort schon angeboten , mal für die Damen " Nachhilfe " zu geben . Aber mehr als anbieten geht auch nicht .
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

Gebe ich dir Recht , manchmal 3 x bis es korrekt ist . Habe dort schon angeboten , mal für die Damen " Nachhilfe " zu geben . Aber mehr als anbieten geht auch nicht .

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Papa Alpaka schrieb:

von McKinsey-Beratern als zertifizierte Software für andere von McKinsey beratene Behörden angeraten; war schon Murks bevor es die Richtlinien zur technischen Umsetzung der Zertifizierung geschrieben wurden. Kostet aber immerhin etwas, "Taugt nix" ist also nicht nur mit "Kost nix" gleichzusetzen.

Der verordnende Doc ist beratungsresistent? Dann lass die VO zur Genehmigung der GKV vorlegen, verweise den Patienten ausdrücklich darauf das die VO so nicht ausgestellt werden darf und leg 'ne Viertelstunde Nackenwellnessmassage obendrauf falls sie von der GKV unbeanstandet mit Zusage der Kostenübernahme zurückkommt. Zur Not auch wenn der Versicherte gerade bei dir ist: telefonischen Kontakt aufnehmen, Telefon auf "laut" stellen und die VO "zur sofortigen Entscheidung" an den Sachbearbeiter faxen; Behandlungsbeginn sobald die Kostenübernahme per unterschriebenem Fax zugesichert ist. Eisstäbchenmassage ... mit Eiswürfeln massiere ich nur nach GKV-Feierabend ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mammili
05.09.2019 21:36
Wir hatten schon Patienten die mit leerer Verordnung kamen auf der wir eintragen sollten.......damit die beim Arzt wissen was sie aufschreiben sollen Schlüssel etc......
1

Gefällt mir

Wir hatten schon Patienten die mit leerer Verordnung kamen auf der wir eintragen sollten.......damit die beim Arzt wissen was sie aufschreiben sollen Schlüssel etc......
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gerry
06.09.2019 07:46
Und diesen Sc...ß habt ihr mit euch machen lassen??

Herrschaften, die Ärzteschaft hat sich im Oktober 2011 über das BSG die alleinige Diagnose-/ und

Verordnungshoheit erstritten, dann sollen sie verdammt nochmal hier auch ihre Arbeit machen!

Zudem gibt es fast jedes Jahr zum 01.01. eine neue Software welche ja bekanntlich keine Fehler mehr zu lässt...

Grüße...Gerry
2

Gefällt mir

• mocca
• Papa Alpaka
Und diesen Sc...ß habt ihr mit euch machen lassen?? Herrschaften, die Ärzteschaft hat sich im Oktober 2011 über das BSG die alleinige Diagnose-/ und Verordnungshoheit erstritten, dann sollen sie verdammt nochmal hier auch ihre Arbeit machen! Zudem gibt es fast jedes Jahr zum 01.01. eine neue Software welche ja bekanntlich keine Fehler mehr zu lässt... Grüße...Gerry
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gerry schrieb:

Und diesen Sc...ß habt ihr mit euch machen lassen??

Herrschaften, die Ärzteschaft hat sich im Oktober 2011 über das BSG die alleinige Diagnose-/ und

Verordnungshoheit erstritten, dann sollen sie verdammt nochmal hier auch ihre Arbeit machen!

Zudem gibt es fast jedes Jahr zum 01.01. eine neue Software welche ja bekanntlich keine Fehler mehr zu lässt...

Grüße...Gerry

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mocca
06.09.2019 08:27
hallo Gerry,

und wenn sie ... "ihre Arbeit machen"... sollten sie auch dafür verantwortlich sein.

mfg mocca
1

Gefällt mir

• Leni C.
hallo Gerry, und wenn sie ... "ihre Arbeit machen"... sollten sie auch dafür verantwortlich sein. mfg mocca
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mocca schrieb:

hallo Gerry,

und wenn sie ... "ihre Arbeit machen"... sollten sie auch dafür verantwortlich sein.

mfg mocca

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gerry
06.09.2019 08:38
Das versteht sich von selbst!! :wink: ...sollte man meinen :unamused:...aber die Realität sieht halt leider anders aus :angry:

Gerry
1

Gefällt mir

Das versteht sich von selbst!! :wink: ...sollte man meinen :unamused:...aber die Realität sieht halt leider anders aus :angry: Gerry
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gerry schrieb:

Das versteht sich von selbst!! :wink: ...sollte man meinen :unamused:...aber die Realität sieht halt leider anders aus :angry:

Gerry

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

mammili schrieb:

Wir hatten schon Patienten die mit leerer Verordnung kamen auf der wir eintragen sollten.......damit die beim Arzt wissen was sie aufschreiben sollen Schlüssel etc......



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Verordnungskorrektur

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns