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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung VO für 20 Wochen?????

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VO für 20 Wochen?????
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A..
26.04.2013 23:20
Hallo! Habe folgende VO adR erhalten 20 x KG 1xwöchentlich bei CSa (Fibromyalgie). Diese Rezept würde sich 20 Wochen (5 Monate) hinziehen. Ist das überhaupt möglich nach so langer Zeit abzurechnen? :scream:
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Hallo! Habe folgende VO adR erhalten 20 x KG 1xwöchentlich bei CSa (Fibromyalgie). Diese Rezept würde sich 20 Wochen (5 Monate) hinziehen. Ist das überhaupt möglich nach so langer Zeit abzurechnen? :scream:
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A.. schrieb:

Hallo! Habe folgende VO adR erhalten 20 x KG 1xwöchentlich bei CSa (Fibromyalgie). Diese Rezept würde sich 20 Wochen (5 Monate) hinziehen. Ist das überhaupt möglich nach so langer Zeit abzurechnen? :scream:

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StefanP
27.04.2013 01:38
Nein, es gehen bei einer Frequenz von 1x/Wo nur 12 Einheiten.
Es muss gewährleistet sein, dass der Pat. nach 12 Wo wieder beim Arzt "aufschlägt".
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• A..
• gabriele639
• SGBV
Nein, es gehen bei einer Frequenz von 1x/Wo nur 12 Einheiten. Es muss gewährleistet sein, dass der Pat. nach 12 Wo wieder beim Arzt "aufschlägt".
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Thomas
27.04.2013 05:33
Es heist max 12 Behandlungen, Urlaub und Krankheit zählen mit.

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Es heist max 12 Behandlungen, Urlaub und Krankheit zählen mit.
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Thomas schrieb:

Es heist max 12 Behandlungen, Urlaub und Krankheit zählen mit.

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StefanP
27.04.2013 15:09
Wie meinst Du das, dass Urlaub und Krankheit mitzählen?
Es geht nur um die Angabe der Therapieeinheiten auf dem Rezept (oder "Behandlungen", wenn Dir das lieber ist). Ob das Abarbeiten dann länger dauert, ist (mit Ausnahme der AOK BaWü - wenn auch nicht rechtens) egal, solange die Unterbrechnungfristen in den HMR bzw. RV eingehalten werden.
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Wie meinst Du das, dass Urlaub und Krankheit mitzählen? Es geht nur um die Angabe der Therapieeinheiten auf dem Rezept (oder "Behandlungen", wenn Dir das lieber ist). Ob das Abarbeiten dann länger dauert, ist (mit Ausnahme der AOK BaWü - wenn auch nicht rechtens) egal, solange die Unterbrechnungfristen in den HMR bzw. RV eingehalten werden.
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StefanP schrieb:

Wie meinst Du das, dass Urlaub und Krankheit mitzählen?
Es geht nur um die Angabe der Therapieeinheiten auf dem Rezept (oder "Behandlungen", wenn Dir das lieber ist). Ob das Abarbeiten dann länger dauert, ist (mit Ausnahme der AOK BaWü - wenn auch nicht rechtens) egal, solange die Unterbrechnungfristen in den HMR bzw. RV eingehalten werden.

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heropas
27.04.2013 15:23
Zitat:
>Es muss gewährleistet sein, dass der Pat. nach 12 Wo wieder beim Arzt "aufschlägt".

Wie soll ich das denn machen??

Wir haben eine Prüfpflicht, aber die geht doch nicht so weit, dass ich dafür verantwortlich bin, ob der Patient zum Arzt geht! Muss ich ihn an der Hand nehmen? Ist die Arztpraxis nach 12 Wochen grad im Urlaub, krieg ich die VO nicht bezahlt? SO ein ...
Der Arzt kann doch 20 mal verordnen und en Patienten nach 12 Wochen einbestellen - darüber habe ich doch gar keine Kontrolle.

Kein Wunder, dass die Kassen probieren, uns alles mögliche aufzudrücken, wenn die Mehrheit kuscht für etwas, was sie nicht tun muss.

Und falls die AOk xy meint, deswegen absetzen zu müssen - wehren, sie sind nicht im recht und kuschen ihrerseits ganz schnell, wenn sie merken, da kennt sich einer aus.

gruß, heropas

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• Ovista
Zitat: >Es muss gewährleistet sein, dass der Pat. nach 12 Wo wieder beim Arzt "aufschlägt". Wie soll ich das denn machen?? Wir haben eine Prüfpflicht, aber die geht doch nicht so weit, dass ich dafür verantwortlich bin, ob der Patient zum Arzt geht! Muss ich ihn an der Hand nehmen? Ist die Arztpraxis nach 12 Wochen grad im Urlaub, krieg ich die VO nicht bezahlt? SO ein ... Der Arzt kann doch 20 mal verordnen und en Patienten nach 12 Wochen einbestellen - darüber habe ich doch gar keine Kontrolle. Kein Wunder, dass die Kassen probieren, uns alles mögliche aufzudrücken, wenn die Mehrheit kuscht für etwas, was sie nicht tun muss. Und falls die AOk xy meint, deswegen absetzen zu müssen - wehren, sie sind nicht im recht und kuschen ihrerseits ganz schnell, wenn sie merken, da kennt sich einer aus. gruß, heropas
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heropas schrieb:

Zitat:
>Es muss gewährleistet sein, dass der Pat. nach 12 Wo wieder beim Arzt "aufschlägt".

Wie soll ich das denn machen??

Wir haben eine Prüfpflicht, aber die geht doch nicht so weit, dass ich dafür verantwortlich bin, ob der Patient zum Arzt geht! Muss ich ihn an der Hand nehmen? Ist die Arztpraxis nach 12 Wochen grad im Urlaub, krieg ich die VO nicht bezahlt? SO ein ...
Der Arzt kann doch 20 mal verordnen und en Patienten nach 12 Wochen einbestellen - darüber habe ich doch gar keine Kontrolle.

Kein Wunder, dass die Kassen probieren, uns alles mögliche aufzudrücken, wenn die Mehrheit kuscht für etwas, was sie nicht tun muss.

Und falls die AOk xy meint, deswegen absetzen zu müssen - wehren, sie sind nicht im recht und kuschen ihrerseits ganz schnell, wenn sie merken, da kennt sich einer aus.

gruß, heropas

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StefanP
27.04.2013 15:33
heropas schrieb:

> Wir haben eine Prüfpflicht, aber die geht doch nicht so weit,
> dass ich dafür verantwortlich bin, ob der Patient zum Arzt
> geht! Muss ich ihn an der Hand nehmen? Ist die Arztpraxis nach
> 12 Wochen grad im Urlaub, krieg ich die VO nicht bezahlt? SO
> ein ...

Da hast Du was vollkommen falsch verstanden. Darum geht es nicht.

> Der Arzt kann doch 20 mal verordnen und en Patienten nach 12
> Wochen einbestellen - darüber habe ich doch gar keine
> Kontrolle.

Richtig. Aber das Rezept ist nicht korrekt vom Arzt ausgestellt und somit nicht gültig.

Nachzulesen in den HMR §8.1:
" Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."

Es geht um das AUSSTELLEN der Verordnungsmenge in Abhängigkeit von der Frequenz. Also bei 1x/Woche max. 12 Therapieeinheiten.

Das hat nichts mit "kuschen" zu tun, sondern damit, dass man sich auskennt und die Regularien gelesen und verstanden hat.
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• gabriele639
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heropas schrieb: > Wir haben eine Prüfpflicht, aber die geht doch nicht so weit, > dass ich dafür verantwortlich bin, ob der Patient zum Arzt > geht! Muss ich ihn an der Hand nehmen? Ist die Arztpraxis nach > 12 Wochen grad im Urlaub, krieg ich die VO nicht bezahlt? SO > ein ... Da hast Du was vollkommen falsch verstanden. Darum geht es nicht. > Der Arzt kann doch 20 mal verordnen und en Patienten nach 12 > Wochen einbestellen - darüber habe ich doch gar keine > Kontrolle. Richtig. Aber das Rezept ist nicht korrekt vom Arzt ausgestellt und somit nicht gültig. Nachzulesen in den HMR §8.1: " Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist." Es geht um das AUSSTELLEN der Verordnungsmenge in Abhängigkeit von der Frequenz. Also bei 1x/Woche max. 12 Therapieeinheiten. Das hat nichts mit "kuschen" zu tun, sondern damit, dass man sich auskennt und die Regularien gelesen und verstanden hat.
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StefanP schrieb:

heropas schrieb:

> Wir haben eine Prüfpflicht, aber die geht doch nicht so weit,
> dass ich dafür verantwortlich bin, ob der Patient zum Arzt
> geht! Muss ich ihn an der Hand nehmen? Ist die Arztpraxis nach
> 12 Wochen grad im Urlaub, krieg ich die VO nicht bezahlt? SO
> ein ...

Da hast Du was vollkommen falsch verstanden. Darum geht es nicht.

> Der Arzt kann doch 20 mal verordnen und en Patienten nach 12
> Wochen einbestellen - darüber habe ich doch gar keine
> Kontrolle.

Richtig. Aber das Rezept ist nicht korrekt vom Arzt ausgestellt und somit nicht gültig.

Nachzulesen in den HMR §8.1:
" Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."

Es geht um das AUSSTELLEN der Verordnungsmenge in Abhängigkeit von der Frequenz. Also bei 1x/Woche max. 12 Therapieeinheiten.

Das hat nichts mit "kuschen" zu tun, sondern damit, dass man sich auskennt und die Regularien gelesen und verstanden hat.

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StefanP schrieb:

Nein, es gehen bei einer Frequenz von 1x/Wo nur 12 Einheiten.
Es muss gewährleistet sein, dass der Pat. nach 12 Wo wieder beim Arzt "aufschlägt".

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dicke
27.04.2013 14:24
Ich hab bei der Kasse angerufen und die haben mir zugesagt, daß sie es dieses mal bezahlen, der Arzt aber nächstes Mal weniger aufschreiben soll. Name und Datum/ Uhrzeit der MA aufschreiben und bei der Abrechnung Zettel ans Rezept: in Absprache mit Herr/Frau XY
Gab kein Problem in BaWü.
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Ich hab bei der Kasse angerufen und die haben mir zugesagt, daß sie es dieses mal bezahlen, der Arzt aber nächstes Mal weniger aufschreiben soll. Name und Datum/ Uhrzeit der MA aufschreiben und bei der Abrechnung Zettel ans Rezept: in Absprache mit Herr/Frau XY Gab kein Problem in BaWü.
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StefanP
27.04.2013 15:06
Würde ich nicht machen, solange ich es nicht schriftlich (!) von der Kasse vorliegen habe. Ob sich Herr/Frau XY tatsächlich noch an die Aussage erinnert, wenn in 3 Jahren die Absetzung kommt bzw. dann nicht sagt, dass Du das offensichtlich falsch verstanden hast ist nämlich die große Frage.
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Würde ich nicht machen, solange ich es nicht schriftlich (!) von der Kasse vorliegen habe. Ob sich Herr/Frau XY tatsächlich noch an die Aussage erinnert, wenn in 3 Jahren die Absetzung kommt bzw. dann nicht sagt, dass Du das offensichtlich falsch verstanden hast ist nämlich die große Frage.
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StefanP schrieb:

Würde ich nicht machen, solange ich es nicht schriftlich (!) von der Kasse vorliegen habe. Ob sich Herr/Frau XY tatsächlich noch an die Aussage erinnert, wenn in 3 Jahren die Absetzung kommt bzw. dann nicht sagt, dass Du das offensichtlich falsch verstanden hast ist nämlich die große Frage.

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dicke schrieb:

Ich hab bei der Kasse angerufen und die haben mir zugesagt, daß sie es dieses mal bezahlen, der Arzt aber nächstes Mal weniger aufschreiben soll. Name und Datum/ Uhrzeit der MA aufschreiben und bei der Abrechnung Zettel ans Rezept: in Absprache mit Herr/Frau XY
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