Die Physiobande auf St.Pauli sucht
Verstärkung!
Wir sind eine junge und dynamische
Physiotherapie Praxis mit Fokus auf
chirurgisch-orthopädischer
Therapie. Du hast Lust Teil unseres
engagierten Teams zu werden und
gemeinsam mit uns Menschen auf den
Weg zur Genesung zu begleiten?
Was wir suchen:
Eine abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut*in (gerne auch
Berufsanfänger*in und/oder mit
Erfahrung)
Fortbildungen in Lymphdrainage
und/oder Manueller Therapie wären
gut, aber kein Mus...
Verstärkung!
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gut, aber kein Mus...
habe eine Verordnung von einer Rentnerin nach einer OSG-Fraktur, über
10x KG, welche aber auf einem BG-Rezept verordnet wurde. Die Verordnung ist vom KH und bei Unfallversicherungsträger steht ihre Krankenkasse. Natürlich steht auf der VO auch kein Indikationsschlüssel. Könnt ihr mir sagen ob das so funktioniert??
LG dawido
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dawido15 schrieb:
Hallo liebe Freunde,
habe eine Verordnung von einer Rentnerin nach einer OSG-Fraktur, über
10x KG, welche aber auf einem BG-Rezept verordnet wurde. Die Verordnung ist vom KH und bei Unfallversicherungsträger steht ihre Krankenkasse. Natürlich steht auf der VO auch kein Indikationsschlüssel. Könnt ihr mir sagen ob das so funktioniert??
LG dawido
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silvia43 schrieb:
Wenn es ein Arbeitsunfall war oder ein Wegeunfall wäre das ok. Allerdings muss dann die Berufsgenossenschaft auf dem Rz. stehen .Wenn dasalles nicht ist von der Kasse die darau steht erst genehmoigen lassen.
[bearbeitet am 09.02.13 18:09]
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> Das ist bein einer Renterin eher unwarscheinlich.
warum, wenn die alte Dame ein Gartengrundstück besitzt oder pflegt in diesem stürzt und sich die Haxen bricht, ist sie als Zwangspflichtmitglied der Landwirtsch.BG automatisch unfallversichert.
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ThomasA schrieb:
Shakespeare schrieb:
> Das ist bein einer Renterin eher unwarscheinlich.
warum, wenn die alte Dame ein Gartengrundstück besitzt oder pflegt in diesem stürzt und sich die Haxen bricht, ist sie als Zwangspflichtmitglied der Landwirtsch.BG automatisch unfallversichert.
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don schrieb:
Ja richtig und trotzdem eher unwahrscheinlich!
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Dann müßte diese BG auch vermerkt sein und nicht die Krankenkasse.
Gruß Britt
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eim schrieb:
Wenn die Rentnerin ehrenamtlich tätig ist im Verein oder so dann ist bei Unfällen während der Tätigkeit die Gemeinde -Unfallkasse zuständig und die ist in den meisten Fällen den BG`s zugeordnet
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eim schrieb:
PS : Hab noch vergessen zu erwähnen dass es auch viele Rentner gibt die arbeiten bzw. arbeiten müssen !!!!!
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Suture schrieb:
Welche Kasse steht denn oben?
oben steht AOK.
Hat sich aber erledigt, KH angerufen und wird geändert. Können sich das selber nicht erklären.
LG dawido
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dawido15 schrieb:
Danke für die Antworten.
oben steht AOK.
Hat sich aber erledigt, KH angerufen und wird geändert. Können sich das selber nicht erklären.
LG dawido
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Shakespeare schrieb:
Nein, so wie beschrieben, wird es keine Vergütung seitens der Krankenkasse geben. Wie silvia schon schrieb, müßte sich sich um einen BG-Fall handeln, d.h. einen Berufsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit. Das ist bein einer Renterin eher unwarscheinlich (wenn auch nicht gänzlich auszuschliessen) . Denkbar wäre hier allerdings auch eine "Altlast". Gruß S.
[bearbeitet am 09.02.13 18:09]
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