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Hamburg-Altona

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Wechsel Indikationsschlüssel
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burmacat
12.02.2013 12:45
Bin Logo und behandle ein Kind bei dem jetzt 20 TE bei SP3 gelaufen sind. Es ist ganz klar eine Sprachentwicklungsstörung, die unter SP1 laufen müsste. Habe es bisher auch so in den Bericht geschrieben. Der Regelfall wäre bei SP3 ja mit 30 TE ausgeschöpft. Es ist absehbar, dass das Kind darüber hinaus Therapie braucht. Eine alternative Therapiepause von 12 Wochen und danach eine Erstverordnung wäre nicht sinnvoll.

Frage:

Kann der Arzt bei der nächsten Verordnung einfach SP1 als Indikationsschlüssel eintragen (Diagnose müsste dann noch angepasst werden)? Wenn ja:
- Muss es eine Erstverordnung sein?
- Falls es eine Folgeverordnung sein muss, würden die vorherigen TE von SP3 angerechnet werden?

Bin mir total unsicher, ob der Arzt nicht bei SP3 bleiben und ggf. eine Verordnung außerhalb d. Regelfalls ausstellen müsste. Will nicht das Risiko einer Absetzung eingehen.

Außerdem ist es ein Rezept vom Zahnarzt. Der darf ja eigentlich raufschreiben, was er will. Trotzdem muss ich mich als Heilmittelerbringer an die HMRL und Rahmenvertrag halten, wenn ich bezahlt werden möchte. Kasse ist die DAK.

Weiß jemand Rat?

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Bin Logo und behandle ein Kind bei dem jetzt 20 TE bei SP3 gelaufen sind. Es ist ganz klar eine Sprachentwicklungsstörung, die unter SP1 laufen müsste. Habe es bisher auch so in den Bericht geschrieben. Der Regelfall wäre bei SP3 ja mit 30 TE ausgeschöpft. Es ist absehbar, dass das Kind darüber hinaus Therapie braucht. Eine alternative Therapiepause von 12 Wochen und danach eine Erstverordnung wäre nicht sinnvoll. Frage: Kann der Arzt bei der nächsten Verordnung einfach SP1 als Indikationsschlüssel eintragen (Diagnose müsste dann noch angepasst werden)? Wenn ja: - Muss es eine Erstverordnung sein? - Falls es eine Folgeverordnung sein muss, würden die vorherigen TE von SP3 angerechnet werden? Bin mir total unsicher, ob der Arzt nicht bei SP3 bleiben und ggf. eine Verordnung außerhalb d. Regelfalls ausstellen müsste. Will nicht das Risiko einer Absetzung eingehen. Außerdem ist es ein Rezept vom Zahnarzt. Der darf ja eigentlich raufschreiben, was er will. Trotzdem muss ich mich als Heilmittelerbringer an die HMRL und Rahmenvertrag halten, wenn ich bezahlt werden möchte. Kasse ist die DAK. Weiß jemand Rat?
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burmacat schrieb:

Bin Logo und behandle ein Kind bei dem jetzt 20 TE bei SP3 gelaufen sind. Es ist ganz klar eine Sprachentwicklungsstörung, die unter SP1 laufen müsste. Habe es bisher auch so in den Bericht geschrieben. Der Regelfall wäre bei SP3 ja mit 30 TE ausgeschöpft. Es ist absehbar, dass das Kind darüber hinaus Therapie braucht. Eine alternative Therapiepause von 12 Wochen und danach eine Erstverordnung wäre nicht sinnvoll.

Frage:

Kann der Arzt bei der nächsten Verordnung einfach SP1 als Indikationsschlüssel eintragen (Diagnose müsste dann noch angepasst werden)? Wenn ja:
- Muss es eine Erstverordnung sein?
- Falls es eine Folgeverordnung sein muss, würden die vorherigen TE von SP3 angerechnet werden?

Bin mir total unsicher, ob der Arzt nicht bei SP3 bleiben und ggf. eine Verordnung außerhalb d. Regelfalls ausstellen müsste. Will nicht das Risiko einer Absetzung eingehen.

Außerdem ist es ein Rezept vom Zahnarzt. Der darf ja eigentlich raufschreiben, was er will. Trotzdem muss ich mich als Heilmittelerbringer an die HMRL und Rahmenvertrag halten, wenn ich bezahlt werden möchte. Kasse ist die DAK.

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