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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Wechseln von MLD45 auf MLD60

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Neues Thema
Wechseln von MLD45 auf MLD60
Es gibt 8 Beiträge
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FSchulze
23.11.2018 09:07
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ist es zulässig innerhalb eines Regelfalls bei LY2a Erstverordnung MLD45 bei der Folgeverordnung auf MLD60 zu wechseln?
MLD60 ist ja generell bei LY2a zulässig...

Gruß an Alle Forumler!

Frank Schulze
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es zulässig innerhalb eines Regelfalls bei LY2a Erstverordnung MLD45 bei der Folgeverordnung auf MLD60 zu wechseln? MLD60 ist ja generell bei LY2a zulässig... Gruß an Alle Forumler! Frank Schulze
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FSchulze schrieb:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ist es zulässig innerhalb eines Regelfalls bei LY2a Erstverordnung MLD45 bei der Folgeverordnung auf MLD60 zu wechseln?
MLD60 ist ja generell bei LY2a zulässig...

Gruß an Alle Forumler!

Frank Schulze

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kinefrank
23.11.2018 11:13
Hallo Frank,
Warum soll das nicht möglich sein? - es ist ja auch möglich, innerhalb eines Regelfalls z.B. von KG auf MT oder umgekehrt zu wechseln.
In den Richtlinien heisst es auch, dass ein Wechsel des Heilmittels bei gleicher Diagnose keinen neuen Regelfall begründet, ("Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung. Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.") - was ja umgekehrt heisst, dass ein solcher Wechsel zulässig ist.
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Hallo Frank, Warum soll das nicht möglich sein? - es ist ja auch möglich, innerhalb eines Regelfalls z.B. von KG auf MT oder umgekehrt zu wechseln. In den Richtlinien heisst es auch, dass ein Wechsel des Heilmittels bei gleicher Diagnose keinen neuen Regelfall begründet, [i]("Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung. Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.")[/i] - was ja umgekehrt heisst, dass ein solcher Wechsel zulässig ist.
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HeinzJ
18.03.2019 16:29
Kann bei LY 2a direkt mit Verordnung AdR begonnen werden ohne das Erst und Folgeverordnung durchlaufen wurden?
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Kann bei LY 2a direkt mit Verordnung AdR begonnen werden ohne das Erst und Folgeverordnung durchlaufen wurden?
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HeinzJ schrieb:

Kann bei LY 2a direkt mit Verordnung AdR begonnen werden ohne das Erst und Folgeverordnung durchlaufen wurden?

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Tempelritter
18.03.2019 16:37
HeinzJ schrieb am 18.3.19 16:29:
Kann bei LY 2a direkt mit Verordnung AdR begonnen werden ohne das Erst und Folgeverordnung durchlaufen wurden?


Das geht nur bei einer Diagnose der LHMB-Liste, sonst muss der Regelfall immer durchlaufen werden. Quelle HMR
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[zitat]HeinzJ schrieb am 18.3.19 16:29: Kann bei LY 2a direkt mit Verordnung AdR begonnen werden ohne das Erst und Folgeverordnung durchlaufen wurden? [/zitat] Das geht nur bei einer Diagnose der LHMB-Liste, sonst muss der Regelfall [b]immer[/b] durchlaufen werden. Quelle HMR
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Tempelritter schrieb:

HeinzJ schrieb am 18.3.19 16:29:
Kann bei LY 2a direkt mit Verordnung AdR begonnen werden ohne das Erst und Folgeverordnung durchlaufen wurden?


Das geht nur bei einer Diagnose der LHMB-Liste, sonst muss der Regelfall immer durchlaufen werden. Quelle HMR

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HeinzJ
19.03.2019 17:46
Danke Tempelritter.
LY2a
I8909 ICD 10 Code
Q8201
Ist dies hier möglich direkt VadR zu verordnen?
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Danke Tempelritter. LY2a I8909 ICD 10 Code Q8201 Ist dies hier möglich direkt VadR zu verordnen?
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HeinzJ schrieb:

Danke Tempelritter.
LY2a
I8909 ICD 10 Code
Q8201
Ist dies hier möglich direkt VadR zu verordnen?

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HeinzJ
20.03.2019 17:23
Bitte um Antwort, fundiert, ob dies möglich ist?
Danke
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Bitte um Antwort, fundiert, ob dies möglich ist? Danke
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HeinzJ schrieb:

Bitte um Antwort, fundiert, ob dies möglich ist?
Danke

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Tempelritter
21.03.2019 08:43
HeinzJ schrieb am 19.3.19 17:46:
Danke Tempelritter.
LY2a
I8909 ICD 10 Code
Q8201
Ist dies hier möglich direkt VadR zu verordnen?


I89.09 ist kein LHMB, also muss der Regelfall durchlaufen werden.
Q82.01 ist ein LHMB, hier muss der Regelfall nicht durchlaufen werden.
Hier findest du ein aktuelle Liste:
dunkelblau LHMB, hellblau BVB
KBV-Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf - KVSA
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[zitat]HeinzJ schrieb am 19.3.19 17:46: Danke Tempelritter. LY2a I8909 ICD 10 Code Q8201 Ist dies hier möglich direkt VadR zu verordnen? [/zitat] I89.09 ist kein LHMB, also muss der Regelfall durchlaufen werden. Q82.01 ist ein LHMB, hier muss der Regelfall [b]nicht[/b] durchlaufen werden. Hier findest du ein aktuelle Liste: dunkelblau LHMB, hellblau BVB https://www.kvsa.de/praxis/verordnungsmanagement/heilmittel/traegerseite_heilmittel/kbv_diagnoseliste_langfristiger_heilmittelbedarf.html
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Tempelritter schrieb:

HeinzJ schrieb am 19.3.19 17:46:
Danke Tempelritter.
LY2a
I8909 ICD 10 Code
Q8201
Ist dies hier möglich direkt VadR zu verordnen?


I89.09 ist kein LHMB, also muss der Regelfall durchlaufen werden.
Q82.01 ist ein LHMB, hier muss der Regelfall nicht durchlaufen werden.
Hier findest du ein aktuelle Liste:
dunkelblau LHMB, hellblau BVB
KBV-Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf - KVSA

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HeinzJ
21.03.2019 13:26
Danke Tempelritter.
Kann ich das Rezept mit diesen 2 Codes so annehmen. Also VadR oder nicht ?
Danke
Werde nicht ganz klar mal Code so und der andere so.
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Danke Tempelritter. Kann ich das Rezept mit diesen 2 Codes so annehmen. Also VadR oder nicht ? Danke Werde nicht ganz klar mal Code so und der andere so.
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HeinzJ schrieb:

Danke Tempelritter.
Kann ich das Rezept mit diesen 2 Codes so annehmen. Also VadR oder nicht ?
Danke
Werde nicht ganz klar mal Code so und der andere so.

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kinefrank schrieb:

Hallo Frank,
Warum soll das nicht möglich sein? - es ist ja auch möglich, innerhalb eines Regelfalls z.B. von KG auf MT oder umgekehrt zu wechseln.
In den Richtlinien heisst es auch, dass ein Wechsel des Heilmittels bei gleicher Diagnose keinen neuen Regelfall begründet, ("Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung. Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.") - was ja umgekehrt heisst, dass ein solcher Wechsel zulässig ist.



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