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Solingen

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Wem gehört die Heilmittelverordnung?

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Neues Thema
Wem gehört die Heilmittelverordnung?
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S. Vogt
15.08.2019 23:47
Ein menschlich schwieriger Patient mit komplexer Beeinträchtigung und dringlichem Behandlungsbedarf hat meine deutlichen Worte zur fehlenden Compliance nicht verkraftet und nach der Diagnostikeinheit hingeworfen. Kein großes Bedauern von meiner Seite. Allerdings hatte ich die erste Seite der Verordnung zur Korrektur mitgegeben. (Logopädie. Die selbstgedruckten VOs sind zweiseitig.)

Nun wurde die Verordnung auch korrigiert, aber einer anderen Praxis gegeben. Dies, obwohl ich im Absagetelefonat das übliche Procedere, EVO an mich/FolgeVO an die bedauernswerten Kolleginnen, mitgeteilt hatte.

Nun gehe ich davon aus, dass eine VO, die mir übergeben und auch begonnen wurde, in meinen Besitz übergeht. Sie ist ja quasi das Bezahlungsmittel. Ich kann allerdings dazu keine Informationen finden. Weiß jemand mehr?
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Ein menschlich schwieriger Patient mit komplexer Beeinträchtigung und dringlichem Behandlungsbedarf hat meine deutlichen Worte zur fehlenden Compliance nicht verkraftet und nach der Diagnostikeinheit hingeworfen. Kein großes Bedauern von meiner Seite. Allerdings hatte ich die erste Seite der Verordnung zur Korrektur mitgegeben. (Logopädie. Die selbstgedruckten VOs sind zweiseitig.) Nun wurde die Verordnung auch korrigiert, aber einer anderen Praxis gegeben. Dies, obwohl ich im Absagetelefonat das übliche Procedere, EVO an mich/FolgeVO an die bedauernswerten Kolleginnen, mitgeteilt hatte. Nun gehe ich davon aus, dass eine VO, die mir übergeben und auch begonnen wurde, in meinen Besitz übergeht. Sie ist ja quasi das Bezahlungsmittel. Ich kann allerdings dazu keine Informationen finden. Weiß jemand mehr?
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S. Vogt schrieb:

Ein menschlich schwieriger Patient mit komplexer Beeinträchtigung und dringlichem Behandlungsbedarf hat meine deutlichen Worte zur fehlenden Compliance nicht verkraftet und nach der Diagnostikeinheit hingeworfen. Kein großes Bedauern von meiner Seite. Allerdings hatte ich die erste Seite der Verordnung zur Korrektur mitgegeben. (Logopädie. Die selbstgedruckten VOs sind zweiseitig.)

Nun wurde die Verordnung auch korrigiert, aber einer anderen Praxis gegeben. Dies, obwohl ich im Absagetelefonat das übliche Procedere, EVO an mich/FolgeVO an die bedauernswerten Kolleginnen, mitgeteilt hatte.

Nun gehe ich davon aus, dass eine VO, die mir übergeben und auch begonnen wurde, in meinen Besitz übergeht. Sie ist ja quasi das Bezahlungsmittel. Ich kann allerdings dazu keine Informationen finden. Weiß jemand mehr?

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therapeutin
16.08.2019 08:09
Schreib einfach eine Privatrechnung über die eine Sitzung,wenn er sie dir nicht bringt.
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Schreib einfach eine Privatrechnung über die eine Sitzung,wenn er sie dir nicht bringt.
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S. Vogt
16.08.2019 09:41
Ja, Danke. Das habe ich vor. Allerdings würde mich die rechtliche Situation schon interessieren und ich habe keine Sicherheit, ob ein Privatrechnung bezahlt wird. Der Patient hat die Idee, dass ich den Kassensatz in Rechnung stelle und er sich das Geld von der Kasse holt, aber das ist nicht zulässig.

Wenn also die Verordnung abgegeben und in Gebrauch genommen ist, gilt sie dann als überreichtes Zahlungsmittel? Ich stelle mir vor, dass es ähnlich wie bei Geld ist. Die Summe gehört demjenigen, der das Papier innehält, der tatsächliche Schein/die Münze aber dem Staat (in diesem Fall den Krankenkassen)?
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Ja, Danke. Das habe ich vor. Allerdings würde mich die rechtliche Situation schon interessieren und ich habe keine Sicherheit, ob ein Privatrechnung bezahlt wird. Der Patient hat die Idee, dass ich den Kassensatz in Rechnung stelle und er sich das Geld von der Kasse holt, aber das ist nicht zulässig. Wenn also die Verordnung abgegeben und in Gebrauch genommen ist, gilt sie dann als überreichtes Zahlungsmittel? Ich stelle mir vor, dass es ähnlich wie bei Geld ist. Die Summe gehört demjenigen, der das Papier innehält, der tatsächliche Schein/die Münze aber dem Staat (in diesem Fall den Krankenkassen)?
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S. Vogt schrieb:

Ja, Danke. Das habe ich vor. Allerdings würde mich die rechtliche Situation schon interessieren und ich habe keine Sicherheit, ob ein Privatrechnung bezahlt wird. Der Patient hat die Idee, dass ich den Kassensatz in Rechnung stelle und er sich das Geld von der Kasse holt, aber das ist nicht zulässig.

Wenn also die Verordnung abgegeben und in Gebrauch genommen ist, gilt sie dann als überreichtes Zahlungsmittel? Ich stelle mir vor, dass es ähnlich wie bei Geld ist. Die Summe gehört demjenigen, der das Papier innehält, der tatsächliche Schein/die Münze aber dem Staat (in diesem Fall den Krankenkassen)?

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RoFo
16.08.2019 10:35
Knappe schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung der Herausgabe des Originals. Hinweis auf private Liquidation nach Fristüberschreitung und Hinweis auf Verzug und Hinweis auf Rechtsmittel und Kostenlast für Patienten.

Nach Frist o.g. Weg einhalten -> Privatliquidation mit Frist -> gerichtliches Mahnverfahren -> Prozess.

Viel Erfolg!!

Mein Credo: niemals eine angefangene VO aus der Hand geben.
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Knappe schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung der Herausgabe des Originals. Hinweis auf private Liquidation nach Fristüberschreitung und Hinweis auf Verzug und Hinweis auf Rechtsmittel und Kostenlast für Patienten. Nach Frist o.g. Weg einhalten -> Privatliquidation mit Frist -> gerichtliches Mahnverfahren -> Prozess. Viel Erfolg!! Mein Credo: niemals eine angefangene VO aus der Hand geben.
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RoFo schrieb:

Knappe schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung der Herausgabe des Originals. Hinweis auf private Liquidation nach Fristüberschreitung und Hinweis auf Verzug und Hinweis auf Rechtsmittel und Kostenlast für Patienten.

Nach Frist o.g. Weg einhalten -> Privatliquidation mit Frist -> gerichtliches Mahnverfahren -> Prozess.

Viel Erfolg!!

Mein Credo: niemals eine angefangene VO aus der Hand geben.

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RoFo
16.08.2019 10:37
Übrigens, die HMV gehört der GKV. Ärzte dürfen diese nicht für PP verwenden.

Na ja....Theorie und Praxis...
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Übrigens, die HMV gehört der GKV. Ärzte dürfen diese nicht für PP verwenden. Na ja....Theorie und Praxis...
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RoFo schrieb:

Übrigens, die HMV gehört der GKV. Ärzte dürfen diese nicht für PP verwenden.

Na ja....Theorie und Praxis...

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Turnschwester17
16.08.2019 13:04
Ich finde das Thema sehr interessant. Passiert bei uns jede Woche mehrmals, dass die Therapie begonnen wird und das Rezept zum Ändern mitgegeben wird.
Wir kopieren dann allerdings das „falsche“ Rezept. Aber gibt das dann einem die Sicherheit, wenn das Original fehlt ????
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Ich finde das Thema sehr interessant. Passiert bei uns jede Woche mehrmals, dass die Therapie begonnen wird und das Rezept zum Ändern mitgegeben wird. Wir kopieren dann allerdings das „falsche“ Rezept. Aber gibt das dann einem die Sicherheit, wenn das Original fehlt ????
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Turnschwester17 schrieb:

Ich finde das Thema sehr interessant. Passiert bei uns jede Woche mehrmals, dass die Therapie begonnen wird und das Rezept zum Ändern mitgegeben wird.
Wir kopieren dann allerdings das „falsche“ Rezept. Aber gibt das dann einem die Sicherheit, wenn das Original fehlt ????

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RoFo
16.08.2019 13:13
Turnschwester17 schrieb am 16.8.19 13:04:
Ich finde das Thema sehr interessant. Passiert bei uns jede Woche mehrmals, dass die Therapie begonnen wird und das Rezept zum Ändern mitgegeben wird.
Wir kopieren dann allerdings das „falsche“ Rezept. Aber gibt das dann einem die Sicherheit, wenn das Original fehlt ????


Wir machen es genau umgekehrt.
Die Kopie geht mit Änderungswunsch an den Arzt.
Kommt aber sehr selten vor, da wir möglichst nur korrekte VO anfangen.
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[zitat]Turnschwester17 schrieb am 16.8.19 13:04: Ich finde das Thema sehr interessant. Passiert bei uns jede Woche mehrmals, dass die Therapie begonnen wird und das Rezept zum Ändern mitgegeben wird. Wir kopieren dann allerdings das „falsche“ Rezept. Aber gibt das dann einem die Sicherheit, wenn das Original fehlt ???? [/zitat] Wir machen es genau umgekehrt. Die Kopie geht mit Änderungswunsch an den Arzt. Kommt aber sehr selten vor, da wir möglichst nur korrekte VO anfangen.
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RoFo schrieb:

Turnschwester17 schrieb am 16.8.19 13:04:
Ich finde das Thema sehr interessant. Passiert bei uns jede Woche mehrmals, dass die Therapie begonnen wird und das Rezept zum Ändern mitgegeben wird.
Wir kopieren dann allerdings das „falsche“ Rezept. Aber gibt das dann einem die Sicherheit, wenn das Original fehlt ????


Wir machen es genau umgekehrt.
Die Kopie geht mit Änderungswunsch an den Arzt.
Kommt aber sehr selten vor, da wir möglichst nur korrekte VO anfangen.

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S. Vogt
16.08.2019 20:36
Vielen Dank, RoFo. Ich habe immer noch 85 % Fehlerquote. Wenn ich jedes Kind mit falscher VO wegschicke, kann ich dicht machen.
Turnschwester: ich korrigiere meistens selbst per Fax. Dann habe ich die Sache sowieso in der Hand. Manche VOs sind so konfus, dass persönliches Erscheinen angesagt ist. Die HelferInnen korrigieren nicht zwingend das, was ich ggf. dem Patienten aufgeschrieben habe, z. B. wie bei RoFo auf einer Rezeptkopie. Gerne wird auch rein gemalt und nicht abgestempelt. Nerv! Ist ja alles bekannt.
Bei Pat., die schon lange kommen oder wirken, als würden sie es bewältigen können oder wenn ich eine kooperative Arztpraxis im Hintergrund weiß, gebe ich auch mal das Original mit. In diesem besonderen Fall bin ich einer der wenigen spezialisierten Therapeutinnen hier. Bin einfach nicht auf die Idee gekommen, dass jemand freiwillig abspringt, nachdem er einen Termin ergattert hat. Wieder was gelernt.
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Vielen Dank, RoFo. Ich habe immer noch 85 % Fehlerquote. Wenn ich jedes Kind mit falscher VO wegschicke, kann ich dicht machen. Turnschwester: ich korrigiere meistens selbst per Fax. Dann habe ich die Sache sowieso in der Hand. Manche VOs sind so konfus, dass persönliches Erscheinen angesagt ist. Die HelferInnen korrigieren nicht zwingend das, was ich ggf. dem Patienten aufgeschrieben habe, z. B. wie bei RoFo auf einer Rezeptkopie. Gerne wird auch rein gemalt und nicht abgestempelt. Nerv! Ist ja alles bekannt. Bei Pat., die schon lange kommen oder wirken, als würden sie es bewältigen können oder wenn ich eine kooperative Arztpraxis im Hintergrund weiß, gebe ich auch mal das Original mit. In diesem besonderen Fall bin ich einer der wenigen spezialisierten Therapeutinnen hier. Bin einfach nicht auf die Idee gekommen, dass jemand freiwillig abspringt, nachdem er einen Termin ergattert hat. Wieder was gelernt.
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S. Vogt schrieb:

Vielen Dank, RoFo. Ich habe immer noch 85 % Fehlerquote. Wenn ich jedes Kind mit falscher VO wegschicke, kann ich dicht machen.
Turnschwester: ich korrigiere meistens selbst per Fax. Dann habe ich die Sache sowieso in der Hand. Manche VOs sind so konfus, dass persönliches Erscheinen angesagt ist. Die HelferInnen korrigieren nicht zwingend das, was ich ggf. dem Patienten aufgeschrieben habe, z. B. wie bei RoFo auf einer Rezeptkopie. Gerne wird auch rein gemalt und nicht abgestempelt. Nerv! Ist ja alles bekannt.
Bei Pat., die schon lange kommen oder wirken, als würden sie es bewältigen können oder wenn ich eine kooperative Arztpraxis im Hintergrund weiß, gebe ich auch mal das Original mit. In diesem besonderen Fall bin ich einer der wenigen spezialisierten Therapeutinnen hier. Bin einfach nicht auf die Idee gekommen, dass jemand freiwillig abspringt, nachdem er einen Termin ergattert hat. Wieder was gelernt.

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therapeutin schrieb:

Schreib einfach eine Privatrechnung über die eine Sitzung,wenn er sie dir nicht bringt.

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Alex Moro
18.08.2019 21:04
was spricht dagegen ein dupilkat anzufordern?
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was spricht dagegen ein dupilkat anzufordern?
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Philipp Morlock
19.08.2019 07:43
Ich vermute rechtlich den Herausgeber eines Mediums als Besitzer.

Ich denke entweder Faxen oder Rezept ablehnen.

Ich bin gespannt wie das mit Blankoverordnung wird. Vermutlich ist sauber, lückenlos und mit SI- Einheiten in Re-Tests zu dokumentieren, sonst kein Geld oder so.
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Ich vermute rechtlich den Herausgeber eines Mediums als Besitzer. Ich denke entweder Faxen oder Rezept ablehnen. Ich bin gespannt wie das mit Blankoverordnung wird. Vermutlich ist sauber, lückenlos und mit SI- Einheiten in Re-Tests zu dokumentieren, sonst kein Geld oder so.
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Philipp Morlock schrieb:

Ich vermute rechtlich den Herausgeber eines Mediums als Besitzer.

Ich denke entweder Faxen oder Rezept ablehnen.

Ich bin gespannt wie das mit Blankoverordnung wird. Vermutlich ist sauber, lückenlos und mit SI- Einheiten in Re-Tests zu dokumentieren, sonst kein Geld oder so.

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Papa Alpaka
19.08.2019 09:44
Philipp Morlock schrieb am 19.8.19 07:43:
Ich vermute rechtlich den Herausgeber eines Mediums als Besitzer.
(...)


Differenziere zwischen Besitzer und Eigentümer - bloß weil ich im Supermarkt mit einem beherzten Griff in die Kassenschublade eine Hand voll 50-Euro-Scheine in meinen Besitz bringen kann sind sie noch lange nicht mein Eigentum. Auch nicht Eigentum des Supermarktes - sondern Eigentum der EZB ;)
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[zitat]Philipp Morlock schrieb am 19.8.19 07:43: Ich vermute rechtlich den Herausgeber eines Mediums als Besitzer. (...) [/zitat] Differenziere zwischen Besitzer und Eigentümer - bloß weil ich im Supermarkt mit einem beherzten Griff in die Kassenschublade eine Hand voll 50-Euro-Scheine in meinen Besitz bringen kann sind sie noch lange nicht mein Eigentum. Auch nicht Eigentum des Supermarktes - sondern Eigentum der EZB ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Philipp Morlock schrieb am 19.8.19 07:43:
Ich vermute rechtlich den Herausgeber eines Mediums als Besitzer.
(...)


Differenziere zwischen Besitzer und Eigentümer - bloß weil ich im Supermarkt mit einem beherzten Griff in die Kassenschublade eine Hand voll 50-Euro-Scheine in meinen Besitz bringen kann sind sie noch lange nicht mein Eigentum. Auch nicht Eigentum des Supermarktes - sondern Eigentum der EZB ;)

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mbone
19.08.2019 09:46
Papa Alpaka schrieb am 19.8.19 09:44:
Philipp Morlock schrieb am 19.8.19 07:43:
Ich vermute rechtlich den Herausgeber eines Mediums als Besitzer.
(...)


Differenziere zwischen Besitzer und Eigentümer - bloß weil ich im Supermarkt mit einem beherzten Griff in die Kassenschublade eine Hand voll 50-Euro-Scheine in meinen Besitz bringen kann sind sie noch lange nicht mein Eigentum. Auch nicht Eigentum des Supermarktes - sondern Eigentum der EZB ;)


11te Klasse WG Basiswissen :smile:
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[zitat]Papa Alpaka schrieb am 19.8.19 09:44: [zitat]Philipp Morlock schrieb am 19.8.19 07:43: Ich vermute rechtlich den Herausgeber eines Mediums als Besitzer. (...) [/zitat] Differenziere zwischen Besitzer und Eigentümer - bloß weil ich im Supermarkt mit einem beherzten Griff in die Kassenschublade eine Hand voll 50-Euro-Scheine in meinen Besitz bringen kann sind sie noch lange nicht mein Eigentum. Auch nicht Eigentum des Supermarktes - sondern Eigentum der EZB ;) [/zitat] 11te Klasse WG Basiswissen :smile:
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mbone schrieb:

Papa Alpaka schrieb am 19.8.19 09:44:
Philipp Morlock schrieb am 19.8.19 07:43:
Ich vermute rechtlich den Herausgeber eines Mediums als Besitzer.
(...)


Differenziere zwischen Besitzer und Eigentümer - bloß weil ich im Supermarkt mit einem beherzten Griff in die Kassenschublade eine Hand voll 50-Euro-Scheine in meinen Besitz bringen kann sind sie noch lange nicht mein Eigentum. Auch nicht Eigentum des Supermarktes - sondern Eigentum der EZB ;)


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Alex Moro schrieb:

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