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Zahnarzt Behandlungsvordruck
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Shia
10.04.2019 15:04
Mir wurde ein Zahnarztrezept vorgelegt, es ist eine Kopie! Kein Muster Z13
Da es die Kasse mit den grünen Buchstaben ist, habe ich erst einmal Patient zur Kasse gebeten, bezüglich Kostenzusage.
Ich weiß, dass es eine Übergangsregelung bezüglich Rezeptkopien für Zahnärzte gab. Weiß aber nicht, ob diese noch gültig ist. Wer kann mir weiter helfen?
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Mir wurde ein Zahnarztrezept vorgelegt, es ist eine Kopie! Kein Muster Z13 Da es die Kasse mit den grünen Buchstaben ist, habe ich erst einmal Patient zur Kasse gebeten, bezüglich Kostenzusage. Ich weiß, dass es eine Übergangsregelung bezüglich Rezeptkopien für Zahnärzte gab. Weiß aber nicht, ob diese noch gültig ist. Wer kann mir weiter helfen?
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Shia schrieb:

Mir wurde ein Zahnarztrezept vorgelegt, es ist eine Kopie! Kein Muster Z13
Da es die Kasse mit den grünen Buchstaben ist, habe ich erst einmal Patient zur Kasse gebeten, bezüglich Kostenzusage.
Ich weiß, dass es eine Übergangsregelung bezüglich Rezeptkopien für Zahnärzte gab. Weiß aber nicht, ob diese noch gültig ist. Wer kann mir weiter helfen?

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Susulo
10.04.2019 15:21
VO mit Originalunterschrift auf weißem Papier? Bei ZÄ nach wie vor kein Problem und zulässig.
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• Tempelritter
VO mit Originalunterschrift auf weißem Papier? Bei ZÄ nach wie vor kein Problem und zulässig.
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Shia
10.04.2019 15:46
Susulo schrieb am 10.4.19 15:21:
VO mit Originalunterschrift auf weißem Papier? Bei ZÄ nach wie vor kein Problem und zulässig.


Nicht wirklich zu erkennen, ob Original Unterschrift oder auch ne Kopie :unamused:
Aber danke für die Info, dachte die Übergangszeit wäre durch.
Und das die drei grünen Buchstaben, eine Kostenzusage machen sollen, stört mich jetzt wenig
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[zitat]Susulo schrieb am 10.4.19 15:21: VO mit [b]Originalunterschrift[/b] auf weißem Papier? Bei ZÄ nach wie vor kein Problem und zulässig. [/zitat] Nicht wirklich zu erkennen, ob Original Unterschrift oder auch ne Kopie :unamused: Aber danke für die Info, dachte die Übergangszeit wäre durch. Und das die drei grünen Buchstaben, eine Kostenzusage machen sollen, stört mich jetzt wenig
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Shia schrieb:

Susulo schrieb am 10.4.19 15:21:
VO mit Originalunterschrift auf weißem Papier? Bei ZÄ nach wie vor kein Problem und zulässig.


Nicht wirklich zu erkennen, ob Original Unterschrift oder auch ne Kopie :unamused:
Aber danke für die Info, dachte die Übergangszeit wäre durch.
Und das die drei grünen Buchstaben, eine Kostenzusage machen sollen, stört mich jetzt wenig

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Tempelritter
10.04.2019 22:14
Shia schrieb am 10.4.19 15:46:
Susulo schrieb am 10.4.19 15:21:
VO mit Originalunterschrift auf weißem Papier? Bei ZÄ nach wie vor kein Problem und zulässig.


Nicht wirklich zu erkennen, ob Original Unterschrift oder auch ne Kopie :unamused:
Aber danke für die Info, dachte die Übergangszeit wäre durch.
Und das die drei grünen Buchstaben, eine Kostenzusage machen sollen, stört mich jetzt wenig


Beim ZA gab es nie eine Übergngszeit. Es geht eine Kopie, eine Blankodruck oder das echte Formular. Quelle Informationen der KZBV
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[zitat]Shia schrieb am 10.4.19 15:46: [zitat]Susulo schrieb am 10.4.19 15:21: VO mit [b]Originalunterschrift[/b] auf weißem Papier? Bei ZÄ nach wie vor kein Problem und zulässig. [/zitat] Nicht wirklich zu erkennen, ob Original Unterschrift oder auch ne Kopie :unamused: Aber danke für die Info, dachte die Übergangszeit wäre durch. Und das die drei grünen Buchstaben, eine Kostenzusage machen sollen, stört mich jetzt wenig [/zitat] Beim ZA gab es nie eine Übergngszeit. Es geht eine Kopie, eine Blankodruck oder das echte Formular. Quelle Informationen der KZBV
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Tempelritter schrieb:

Shia schrieb am 10.4.19 15:46:
Susulo schrieb am 10.4.19 15:21:
VO mit Originalunterschrift auf weißem Papier? Bei ZÄ nach wie vor kein Problem und zulässig.


Nicht wirklich zu erkennen, ob Original Unterschrift oder auch ne Kopie :unamused:
Aber danke für die Info, dachte die Übergangszeit wäre durch.
Und das die drei grünen Buchstaben, eine Kostenzusage machen sollen, stört mich jetzt wenig


Beim ZA gab es nie eine Übergngszeit. Es geht eine Kopie, eine Blankodruck oder das echte Formular. Quelle Informationen der KZBV

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Susulo schrieb:

VO mit Originalunterschrift auf weißem Papier? Bei ZÄ nach wie vor kein Problem und zulässig.



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