Physiotherapeut (m/w/d) für die
Intensivstationen
Standort St. Josef-Hospital
zum frühestmöglichen
Eintrittstermin in Vollzeit
Freuen Sie sich auf:
- Freundliches, motiviertes Team
und wertschätzender, kollegialer
Umgang in einem karitativen
Unternehmen mit gutem Betriebsklima
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
mit allen beteiligten Berufsgruppen
- Aktive Unterstützung Ihrer
fachlichen und persönlichen
Weiterbildung, bspw. im
klinikeigenen Bildungsinstitut
(BIGEST)
- Attraktive V...
Intensivstationen
Standort St. Josef-Hospital
zum frühestmöglichen
Eintrittstermin in Vollzeit
Freuen Sie sich auf:
- Freundliches, motiviertes Team
und wertschätzender, kollegialer
Umgang in einem karitativen
Unternehmen mit gutem Betriebsklima
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
mit allen beteiligten Berufsgruppen
- Aktive Unterstützung Ihrer
fachlichen und persönlichen
Weiterbildung, bspw. im
klinikeigenen Bildungsinstitut
(BIGEST)
- Attraktive V...
Sagen wir mal so, muss ich das ins Kassenbuch trotzdem eintragen (sagen wir mal aus eigener Tasche) oder
trage ich da nichts ein, da ja quasi keine Zuzahlung erfolgte. Ich weiss, dass bei Abrechnung alle Zuzahlungen aufgelistet sind.
Mfg
Gefällt mir
Wenn du den Eigenanteil ins Kassenbuch einträgst hast du halt eine Einnahme ohne Geldfluss verbucht 🤷♂️
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Die Zuzahlung ist im SGB V als nicht freiwillige Leistung festgeschrieben; die Kostenträger dürfen ggf. dein Honorar entsprechend anpassen und den Eigenanteil zum reduzierten Preis vom Versicherten einziehen. Gleichzeitig entfällt damit deine Argumentationsgrundlage, warum du von anderen Versicherten ein höheres Honorar mit höherem Eigenanteil einziehen solltest und du ruinierst meinen Wunsch nach einer Honorarerhöhung im Januar 2026, da es offensichtlich Leistungserbringer gibt die für erheblich geringere Kosten arbeiten und mich aus dem Markt drängen.
Wenn du den Eigenanteil ins Kassenbuch einträgst hast du halt eine Einnahme ohne Geldfluss verbucht 🤷♂️
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Wie soll denn geprüft werden extern ob du eine Zuzahlung erhalten hast oder nicht!ob das rechtlich in Ordnung geht,sei dahin gestellt!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
HaJü schrieb:
Wenn Du es ins Kassenbuch einträgst, stimmt deine Kasse nicht mehr. Korrigieren könntest Du das mit einer "fiktiven" Privatentnahme. Dann kommt diese allerdings on Top auf dein zu versteuerndes Einkommen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, wie ist/ sieht es rechtlich aus, wenn ich für z.B. meinen Familienmitglied auf die Zuzahlung "verzichte"?
Sagen wir mal so, muss ich das ins Kassenbuch trotzdem eintragen (sagen wir mal aus eigener Tasche) oder
trage ich da nichts ein, da ja quasi keine Zuzahlung erfolgte. Ich weiss, dass bei Abrechnung alle Zuzahlungen aufgelistet sind.
Mfg
Mein Profilbild bearbeiten