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Neues Thema
Zuazhalung
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Anonymer Teilnehmer
09.07.2025 10:34
Hallo, wie ist/ sieht es rechtlich aus, wenn ich für z.B. meinen Familienmitglied auf die Zuzahlung "verzichte"?
Sagen wir mal so, muss ich das ins Kassenbuch trotzdem eintragen (sagen wir mal aus eigener Tasche) oder
trage ich da nichts ein, da ja quasi keine Zuzahlung erfolgte. Ich weiss, dass bei Abrechnung alle Zuzahlungen aufgelistet sind.
Mfg
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Hallo, wie ist/ sieht es rechtlich aus, wenn ich für z.B. meinen Familienmitglied auf die Zuzahlung "verzichte"? Sagen wir mal so, muss ich das ins Kassenbuch trotzdem eintragen (sagen wir mal aus eigener Tasche) oder trage ich da nichts ein, da ja quasi keine Zuzahlung erfolgte. Ich weiss, dass bei Abrechnung alle Zuzahlungen aufgelistet sind. Mfg
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Papa Alpaka
09.07.2025 10:57
Die Zuzahlung ist im SGB V als nicht freiwillige Leistung festgeschrieben; die Kostenträger dürfen ggf. dein Honorar entsprechend anpassen und den Eigenanteil zum reduzierten Preis vom Versicherten einziehen. Gleichzeitig entfällt damit deine Argumentationsgrundlage, warum du von anderen Versicherten ein höheres Honorar mit höherem Eigenanteil einziehen solltest und du ruinierst meinen Wunsch nach einer Honorarerhöhung im Januar 2026, da es offensichtlich Leistungserbringer gibt die für erheblich geringere Kosten arbeiten und mich aus dem Markt drängen.

Wenn du den Eigenanteil ins Kassenbuch einträgst hast du halt eine Einnahme ohne Geldfluss verbucht 🤷‍♂️
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• Lars van Ravenzwaaij
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Die Zuzahlung ist im SGB V als nicht freiwillige Leistung festgeschrieben; die Kostenträger dürfen ggf. dein Honorar entsprechend anpassen und den Eigenanteil zum reduzierten Preis vom Versicherten einziehen. Gleichzeitig entfällt damit deine Argumentationsgrundlage, warum du von anderen Versicherten ein höheres Honorar mit höherem Eigenanteil einziehen solltest und du ruinierst meinen Wunsch nach einer Honorarerhöhung im Januar 2026, da es offensichtlich Leistungserbringer gibt die für erheblich geringere Kosten arbeiten und mich aus dem Markt drängen. Wenn du den Eigenanteil ins Kassenbuch einträgst hast du halt eine Einnahme ohne Geldfluss verbucht 🤷‍♂️
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Papa Alpaka schrieb:

Die Zuzahlung ist im SGB V als nicht freiwillige Leistung festgeschrieben; die Kostenträger dürfen ggf. dein Honorar entsprechend anpassen und den Eigenanteil zum reduzierten Preis vom Versicherten einziehen. Gleichzeitig entfällt damit deine Argumentationsgrundlage, warum du von anderen Versicherten ein höheres Honorar mit höherem Eigenanteil einziehen solltest und du ruinierst meinen Wunsch nach einer Honorarerhöhung im Januar 2026, da es offensichtlich Leistungserbringer gibt die für erheblich geringere Kosten arbeiten und mich aus dem Markt drängen.

Wenn du den Eigenanteil ins Kassenbuch einträgst hast du halt eine Einnahme ohne Geldfluss verbucht 🤷‍♂️

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Schippi
09.07.2025 11:06
Wie soll denn geprüft werden extern ob du eine Zuzahlung erhalten hast oder nicht!ob das rechtlich in Ordnung geht,sei dahin gestellt!
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• Lars van Ravenzwaaij
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Wie soll denn geprüft werden extern ob du eine Zuzahlung erhalten hast oder nicht!ob das rechtlich in Ordnung geht,sei dahin gestellt!
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Schippi schrieb:

Wie soll denn geprüft werden extern ob du eine Zuzahlung erhalten hast oder nicht!ob das rechtlich in Ordnung geht,sei dahin gestellt!

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HaJü
09.07.2025 11:23
Wenn Du es ins Kassenbuch einträgst, stimmt deine Kasse nicht mehr. Korrigieren könntest Du das mit einer "fiktiven" Privatentnahme. Dann kommt diese allerdings on Top auf dein zu versteuerndes Einkommen.
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Papa Alpaka
Wenn Du es ins Kassenbuch einträgst, stimmt deine Kasse nicht mehr. Korrigieren könntest Du das mit einer "fiktiven" Privatentnahme. Dann kommt diese allerdings on Top auf dein zu versteuerndes Einkommen.
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HaJü schrieb:

Wenn Du es ins Kassenbuch einträgst, stimmt deine Kasse nicht mehr. Korrigieren könntest Du das mit einer "fiktiven" Privatentnahme. Dann kommt diese allerdings on Top auf dein zu versteuerndes Einkommen.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, wie ist/ sieht es rechtlich aus, wenn ich für z.B. meinen Familienmitglied auf die Zuzahlung "verzichte"?
Sagen wir mal so, muss ich das ins Kassenbuch trotzdem eintragen (sagen wir mal aus eigener Tasche) oder
trage ich da nichts ein, da ja quasi keine Zuzahlung erfolgte. Ich weiss, dass bei Abrechnung alle Zuzahlungen aufgelistet sind.
Mfg



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