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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zuzahlung Hausbesuch

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Zuzahlung Hausbesuch
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Geert Jeuring
06.08.2025 13:29
Hallo, es rief die Tochter einer Patientin an, und behauptete zu dem Hausbesuch würde keine 10% der Rezeptgebühr zugezahlt werden müssen, quasi nur für die Behandlung, sie hätte das auch geklärt mit der Krankenkasse. Kenn ich so nicht, habe dann doch mal gegoogelt und da kam untenstehendes bei raus und bin jetzt doch etwas am zweifeln. Wer klärt mich auf.
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Hallo, es rief die Tochter einer Patientin an, und behauptete zu dem Hausbesuch würde keine 10% der Rezeptgebühr zugezahlt werden müssen, quasi nur für die Behandlung, sie hätte das auch geklärt mit der Krankenkasse. Kenn ich so nicht, habe dann doch mal gegoogelt und da kam untenstehendes bei raus und bin jetzt doch etwas am zweifeln. Wer klärt mich auf. [image]forum_i26FYfF2KjZUKaOJ4tLF.png[/image]
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johannes687
06.08.2025 13:41
Keine Ahnung wo die Formulierung her kommt oder in welchem Zusammenhang diese steht. Aber selbstverständlich wird eine Zuzahlung auch beim Hausbesuch fällig, es sei denn ein Patient ist generell von dieser befreit.
Als Nachweis kannst du ja die Vergütungsvereinbarung vorlegen, da geht es auch eindeutig draus hervor.
Und wenn die Krankenkasse mündlich so einen Mist verzapft, dann möge sie das bitte immer schriftlich bestätigt. Das können Sie nämlich nicht.
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Keine Ahnung wo die Formulierung her kommt oder in welchem Zusammenhang diese steht. Aber selbstverständlich wird eine Zuzahlung auch beim Hausbesuch fällig, es sei denn ein Patient ist generell von dieser befreit. Als Nachweis kannst du ja die Vergütungsvereinbarung vorlegen, da geht es auch eindeutig draus hervor. Und wenn die Krankenkasse mündlich so einen Mist verzapft, dann möge sie das bitte immer schriftlich bestätigt. Das können Sie nämlich nicht.
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johannes687 schrieb:

Keine Ahnung wo die Formulierung her kommt oder in welchem Zusammenhang diese steht. Aber selbstverständlich wird eine Zuzahlung auch beim Hausbesuch fällig, es sei denn ein Patient ist generell von dieser befreit.
Als Nachweis kannst du ja die Vergütungsvereinbarung vorlegen, da geht es auch eindeutig draus hervor.
Und wenn die Krankenkasse mündlich so einen Mist verzapft, dann möge sie das bitte immer schriftlich bestätigt. Das können Sie nämlich nicht.

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Schippi
06.08.2025 13:49
Leider ist dein Zitat nicht komplett lesbar!Und wo steht das geschrieben?Auf jeden Fall irrt sich die Tochter und die KK!Zuzahlung Behandlung und HB plus 10€!
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Leider ist dein Zitat nicht komplett lesbar!Und wo steht das geschrieben?Auf jeden Fall irrt sich die Tochter und die KK!Zuzahlung Behandlung und HB plus 10€!
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Schippi schrieb:

Leider ist dein Zitat nicht komplett lesbar!Und wo steht das geschrieben?Auf jeden Fall irrt sich die Tochter und die KK!Zuzahlung Behandlung und HB plus 10€!

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Evemarie Kaiser
06.08.2025 13:57
@Schippi
... das kannst du lesen, wenn du draufklickst, das ist nämlich ein Foto von dem Schreiben :)
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[mention]Schippi[/mention] ... das kannst du lesen, wenn du draufklickst, das ist nämlich ein Foto von dem Schreiben :)
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Evemarie Kaiser schrieb:

@Schippi
... das kannst du lesen, wenn du draufklickst, das ist nämlich ein Foto von dem Schreiben :)

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Schippi
06.08.2025 18:47
@Evemarie Kaiser danke habe ich jetzt auch gepeilt,aber woher diese Info ist nicht ersichtlich
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• Evemarie Kaiser
[mention]Evemarie Kaiser[/mention] danke habe ich jetzt auch gepeilt,aber woher diese Info ist nicht ersichtlich
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Schippi schrieb:

@Evemarie Kaiser danke habe ich jetzt auch gepeilt,aber woher diese Info ist nicht ersichtlich

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Evemarie Kaiser
06.08.2025 20:06
@Schippi
... ich vermute mal, dass dies die Aussage der Krankenkasse ist / war ...
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[mention]Schippi[/mention] ... ich vermute mal, dass dies die Aussage der Krankenkasse ist / war ...
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Evemarie Kaiser schrieb:

@Schippi
... ich vermute mal, dass dies die Aussage der Krankenkasse ist / war ...

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Geert Jeuring schrieb:

Hallo, es rief die Tochter einer Patientin an, und behauptete zu dem Hausbesuch würde keine 10% der Rezeptgebühr zugezahlt werden müssen, quasi nur für die Behandlung, sie hätte das auch geklärt mit der Krankenkasse. Kenn ich so nicht, habe dann doch mal gegoogelt und da kam untenstehendes bei raus und bin jetzt doch etwas am zweifeln. Wer klärt mich auf.

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Geert Jeuring
06.08.2025 13:30
Hier wird es ja auch aufgeführt.
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Hier wird es ja auch aufgeführt. [image]forum_zULow6uR0kU3lNqnDvcG.png[/image]
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Leni C.
06.08.2025 14:11
Das einzige , wo keine Zuzahlung für den HB geleistet werden muß ist in meinen Augen , wenn z.B. der Patient 2 Rezepte parallel laufen hat ( haben wir häufiger mit MLD und KG ) . Dann muß er die HB-Zuzahlung nur einmal bezahlen . Vorausgesetzt , beide Behandlungen finden am selben Tag statt .
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Das einzige , wo keine Zuzahlung für den HB geleistet werden muß ist in meinen Augen , wenn z.B. der Patient 2 Rezepte parallel laufen hat ( haben wir häufiger mit MLD und KG ) . Dann muß er die HB-Zuzahlung nur einmal bezahlen . Vorausgesetzt , beide Behandlungen finden am selben Tag statt .
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Leni C. schrieb:

Das einzige , wo keine Zuzahlung für den HB geleistet werden muß ist in meinen Augen , wenn z.B. der Patient 2 Rezepte parallel laufen hat ( haben wir häufiger mit MLD und KG ) . Dann muß er die HB-Zuzahlung nur einmal bezahlen . Vorausgesetzt , beide Behandlungen finden am selben Tag statt .

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Lars van Ravenzwaaij
06.08.2025 14:18
@Leni C. Dann kannst da aber auch nur einmal die HB-Pauschale abrechnen. Logisch, dass dann auch keine Zuzahlung für die nicht-abgerechnete HB-Pauschale anfällt.
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[mention]Leni C.[/mention] Dann kannst da aber auch nur einmal die HB-Pauschale abrechnen. Logisch, dass dann auch keine Zuzahlung für die nicht-abgerechnete HB-Pauschale anfällt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Leni C. Dann kannst da aber auch nur einmal die HB-Pauschale abrechnen. Logisch, dass dann auch keine Zuzahlung für die nicht-abgerechnete HB-Pauschale anfällt.

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Leni C.
06.08.2025 14:22
@Lars van Ravenzwaaij
ja klar .
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ja klar .
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Leni C. schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
ja klar .

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Lars van Ravenzwaaij
06.08.2025 14:22
@Geert Jeuring Ist wohl saure Gurkenzeit! disappointed Bei uns haben Patienten in den letzten paar Wochen auch komische Auffassungen über die Höhe der Zuzahlungen.

Sonst praktisch lösen: korrekte Zuzahlungsrechnung aushändigen. Wenn dann nicht bezahlt wird, die Kasse in Rechnung stellen. Sollen die sich mit der Patientin auseinandersetzen.

Oder du lässt ihr die offizielle Anlage 2 lesen; lässt sich an Deutlichkeit nicht überbieten: Link
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[mention]Geert Jeuring[/mention] Ist wohl saure Gurkenzeit! [emoji]disappointed[/emoji] Bei uns haben Patienten in den letzten paar Wochen auch komische Auffassungen über die Höhe der Zuzahlungen. Sonst praktisch lösen: korrekte Zuzahlungsrechnung aushändigen. Wenn dann nicht bezahlt wird, die Kasse in Rechnung stellen. Sollen die sich mit der Patientin auseinandersetzen. Oder du lässt ihr die offizielle Anlage 2 lesen; lässt sich an Deutlichkeit nicht überbieten: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/physiotherapie/20250409_Lesefassung_Anlage_2_Vertrag__125_SGB_V_Physio_gueltig_ab_01.04.2025.pdf
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Geert Jeuring Ist wohl saure Gurkenzeit! disappointed Bei uns haben Patienten in den letzten paar Wochen auch komische Auffassungen über die Höhe der Zuzahlungen.

Sonst praktisch lösen: korrekte Zuzahlungsrechnung aushändigen. Wenn dann nicht bezahlt wird, die Kasse in Rechnung stellen. Sollen die sich mit der Patientin auseinandersetzen.

Oder du lässt ihr die offizielle Anlage 2 lesen; lässt sich an Deutlichkeit nicht überbieten: Link

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Sabine Rabbel
07.08.2025 09:08
Möglicherweise hat die Tochter da mit einer kurz vor der Rente stehenden Kassenmitarbeiterin gesprochen ... es gab nämlich tatsächlich mal Zeiten, in denen der Hausbesuch nicht zuzahlungspflichtig war, sondern nur die eigentliche Behandlung. Ist aber sehr lange her.
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Möglicherweise hat die Tochter da mit einer kurz vor der Rente stehenden Kassenmitarbeiterin gesprochen ... es gab nämlich tatsächlich mal Zeiten, in denen der Hausbesuch nicht zuzahlungspflichtig war, sondern nur die eigentliche Behandlung. Ist aber sehr lange her.
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Sabine Rabbel schrieb:

Möglicherweise hat die Tochter da mit einer kurz vor der Rente stehenden Kassenmitarbeiterin gesprochen ... es gab nämlich tatsächlich mal Zeiten, in denen der Hausbesuch nicht zuzahlungspflichtig war, sondern nur die eigentliche Behandlung. Ist aber sehr lange her.

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Lars van Ravenzwaaij
07.08.2025 09:24
@Sabine Rabbel Tatsächlich .... seeeehr lange her.joy
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] Tatsächlich .... seeeehr lange her.[emoji]joy[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel Tatsächlich .... seeeehr lange her.joy

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Geert Jeuring schrieb:

Hier wird es ja auch aufgeführt.



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