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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Blanko EX und Leitsyptomatik

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Blanko EX und Leitsyptomatik
Es gibt 5 Beiträge
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ali
21.10.2024 09:33
Moin,

da ich die zwingende EX Vorgabe auch nicht recht in den Verträgen finde:

Muss die LS vom Arzt angegeben werden oder nicht?

Merci & schönen Wochenstart
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Moin, da ich die zwingende EX Vorgabe auch nicht recht in den Verträgen finde: Muss die LS vom Arzt angegeben werden oder nicht? Merci & schönen Wochenstart
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Lars van Ravenzwaaij
21.10.2024 09:53
@ali Ja. Das findest du in der Anlage 3a zum Blanko-VO-Vertrag, der sich wiederum an der Anlage 3a des BRV entlang angelt. Sie soll vor der Abrechnung korrekt sein, kann aber ggf. nach der Abrechnung noch nachgeholt werden.
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• Tresenpummelfee
[mention]ali[/mention] Ja. Das findest du in der Anlage 3a zum Blanko-VO-Vertrag, der sich wiederum an der Anlage 3a des BRV entlang angelt. Sie soll vor der Abrechnung korrekt sein, kann aber ggf. nach der Abrechnung noch nachgeholt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ali Ja. Das findest du in der Anlage 3a zum Blanko-VO-Vertrag, der sich wiederum an der Anlage 3a des BRV entlang angelt. Sie soll vor der Abrechnung korrekt sein, kann aber ggf. nach der Abrechnung noch nachgeholt werden.

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ali
21.10.2024 10:19
sorry..für den doofen...LS auch? In der neuen Anlage zur BV steht ja da nix zu Diagnosegruppe und LS face_with_rolling_eyes
1

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• Lars van Ravenzwaaij
sorry..für den doofen...LS auch? In der neuen Anlage zur BV steht ja da nix zu Diagnosegruppe und LS [emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji]
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ali schrieb:

sorry..für den doofen...LS auch? In der neuen Anlage zur BV steht ja da nix zu Diagnosegruppe und LS face_with_rolling_eyes

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Lars van Ravenzwaaij
21.10.2024 15:55
@ali Ich habe mich nochmal beim Verband rückversichert:
Laut Anlage 1 Blanko-VO
...
1a) Stellt eine Ärztin oder ein Arzt bei einer oder einem Versicherten eine Diagnose nach§ 125a SGB V und die Indikation für ein Heilmittel fest, hat sie oder er auf folgende Angaben auf dem Verordnungsvordruck im Sinne der HeilM-RL zu verzichten:
- Anzahl der Behandlungseinheiten,
- Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges und ggf. ergänzende Angaben zum Heilmittel,
- ggf. ergänzende Heilmittel,
- Therapiefrequenz (Angabe auch als Frequenzspanne möglich)
...

M.a.W. auch die LS ist zwingend! Die Prüfplichten und Korrekturmöglichkeiten sind hierfür nicht außer Kraft gesetzt.

Natürlich ist die LS im Rahmen der Blanko-VO völlig unsinnig, schließlich liegt die Therapiesteuerung auch diesbezüglich jetzt in unserer Hand. Das sieht auch der Verband so. Soll Gegenstand von Nachverhandlungen werden, wenn die erste Erfahrungen mit der Blanko-VO aus der Praxis vorhanden sind.
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• ali
• MeFe89
[mention]ali[/mention] Ich habe mich nochmal beim Verband rückversichert: Laut Anlage 1 Blanko-VO [zitat] ... 1a) Stellt eine Ärztin oder ein Arzt bei einer oder einem Versicherten eine Diagnose nach§ 125a SGB V und die Indikation für ein Heilmittel fest, hat sie oder er auf folgende Angaben auf dem Verordnungsvordruck im Sinne der HeilM-RL zu verzichten: - Anzahl der Behandlungseinheiten, - Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges und ggf. ergänzende Angaben zum Heilmittel, - ggf. ergänzende Heilmittel, - Therapiefrequenz (Angabe auch als Frequenzspanne möglich) ... [/zitat] M.a.W. auch die LS ist zwingend! Die Prüfplichten und Korrekturmöglichkeiten sind hierfür nicht außer Kraft gesetzt. Natürlich ist die LS im Rahmen der Blanko-VO völlig unsinnig, schließlich liegt die Therapiesteuerung auch diesbezüglich jetzt in unserer Hand. Das sieht auch der Verband so. Soll Gegenstand von Nachverhandlungen werden, wenn die erste Erfahrungen mit der Blanko-VO aus der Praxis vorhanden sind.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ali Ich habe mich nochmal beim Verband rückversichert:
Laut Anlage 1 Blanko-VO
...
1a) Stellt eine Ärztin oder ein Arzt bei einer oder einem Versicherten eine Diagnose nach§ 125a SGB V und die Indikation für ein Heilmittel fest, hat sie oder er auf folgende Angaben auf dem Verordnungsvordruck im Sinne der HeilM-RL zu verzichten:
- Anzahl der Behandlungseinheiten,
- Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges und ggf. ergänzende Angaben zum Heilmittel,
- ggf. ergänzende Heilmittel,
- Therapiefrequenz (Angabe auch als Frequenzspanne möglich)
...

M.a.W. auch die LS ist zwingend! Die Prüfplichten und Korrekturmöglichkeiten sind hierfür nicht außer Kraft gesetzt.

Natürlich ist die LS im Rahmen der Blanko-VO völlig unsinnig, schließlich liegt die Therapiesteuerung auch diesbezüglich jetzt in unserer Hand. Das sieht auch der Verband so. Soll Gegenstand von Nachverhandlungen werden, wenn die erste Erfahrungen mit der Blanko-VO aus der Praxis vorhanden sind.

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Lars van Ravenzwaaij
21.10.2024 15:56
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

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ali schrieb:

Moin,

da ich die zwingende EX Vorgabe auch nicht recht in den Verträgen finde:

Muss die LS vom Arzt angegeben werden oder nicht?

Merci & schönen Wochenstart



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