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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Behandlung von Patienten ohne ärztliches Rezept.
Ist es möglich, Patienten ohne Rezept zu behandeln, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Was genau schreibt man dann auf die Rechnung (z. B. "präventive Leistung" oder ähnliches)?
Wie wird das in der Steuererklärung gehandhabt? Muss man das anders als ärztlich verordnete Leistungen angeben oder versteuern?
Ich bin selbstständig und möchte sicherstellen, dass ich alles korrekt mache. Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Behandlung von Patienten ohne ärztliches Rezept.
Ist es möglich, Patienten ohne Rezept zu behandeln, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Was genau schreibt man dann auf die Rechnung (z. B. "präventive Leistung" oder ähnliches)?
Wie wird das in der Steuererklärung gehandhabt? Muss man das anders als ärztlich verordnete Leistungen angeben oder versteuern?
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Mal abgesehen davon, dass Du in der falschen Rubrik gelandet bist....
genaugenommen geht BEHANDELN ohne Rezept nur, wenn Du zumindest Physio HP bist, dann auch Umsatzsteuerfrei.
Wenn Du als Physio, HP wat auch immer Prävention oder Wellness machst sind diese Umsätze unter Kleinunternehmergrenze (25.000) umsatzsteuerfrei. Sollte auf der Rg. ersichtlich sein.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren hoffentlich kompetenten Steuerberater.
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ali schrieb:
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stefomanski schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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