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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Leitsymptomatik pflicht auf BV

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Neues Thema
Leitsymptomatik pflicht auf BV
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Marcel van Houte
20.12.2024 14:09
Patient hat BV in der Praxis angefangen. Leitsymptomatik a, b oder c ist nicht angekreutzt.
Muß das angekreutzt sein?
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Patient hat BV in der Praxis angefangen. Leitsymptomatik a, b oder c ist nicht angekreutzt. Muß das angekreutzt sein?
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Sabine Rabbel
20.12.2024 14:26
Ja, irgendwass muss angekreuzt sein. In Frage kommen in der Diagnosegruppe EX: a und/oder b oder patientenindividuell, aber (nur) bei patientenindividuell muss dann auch ein halbwegs sinnvoller Text im Leitsymptomatik-Textfeld stehen.
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
Ja, irgendwass muss angekreuzt sein. In Frage kommen in der Diagnosegruppe EX: a und/oder b oder patientenindividuell, aber (nur) bei patientenindividuell muss dann auch ein halbwegs sinnvoller Text im Leitsymptomatik-Textfeld stehen.
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Sabine Rabbel schrieb:

Ja, irgendwass muss angekreuzt sein. In Frage kommen in der Diagnosegruppe EX: a und/oder b oder patientenindividuell, aber (nur) bei patientenindividuell muss dann auch ein halbwegs sinnvoller Text im Leitsymptomatik-Textfeld stehen.

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Lars van Ravenzwaaij
20.12.2024 14:32
@Marcel van Houte siehe Anlage 3a

Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im
Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks im Feld „Leitsymptomatik“ mit Unterschrift, und Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen.
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• JürgenK
• ali
[mention]Marcel van Houte[/mention] siehe Anlage 3a [zitat] Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks im Feld „Leitsymptomatik“ mit Unterschrift, und Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. [/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Marcel van Houte siehe Anlage 3a

Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im
Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks im Feld „Leitsymptomatik“ mit Unterschrift, und Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen.

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Marcel van Houte schrieb:

Patient hat BV in der Praxis angefangen. Leitsymptomatik a, b oder c ist nicht angekreutzt.
Muß das angekreutzt sein?



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