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ich habe eine BlankoVO, die am 10.03. endet (16 Wochen sind herum). Der Patient hat am 06.03. bereits von einem anderen Arzt ein normales KG Rezept mit der gleichen Diagnose erhalten (also innerhalb der BlankoVO). Es darf ja innerhalb der BlankoVO kein Rezept mit der gleichen Diagnose behandelt werden. Wie sieht es aber aus, wenn erst am 18.03. mit dem KG Rezept begonnen wurde? Meiner Rezeption ist das leider nicht aufgefallen. Ich habe jetzt die Rezepte für die Abrechnung vor mir liegen und überlege, ob es dann doch möglich ist, das KG Rezept abzurechnen, da es erst nach den 16 Wochen begonnen wurde. Oder ist es egal und es zählt das Ausstellungsdatum der normalen Verordnung? Und diese ist ja in den 16 Wochen.
VG und Schöne Ostern!
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe eine BlankoVO, die am 10.03. endet (16 Wochen sind herum). Der Patient hat am 06.03. bereits von einem anderen Arzt ein normales KG Rezept mit der gleichen Diagnose erhalten (also innerhalb der BlankoVO). Es darf ja innerhalb der BlankoVO kein Rezept mit der gleichen Diagnose behandelt werden. Wie sieht es aber aus, wenn erst am 18.03. mit dem KG Rezept begonnen wurde? Meiner Rezeption ist das leider nicht aufgefallen. Ich habe jetzt die Rezepte für die Abrechnung vor mir liegen und überlege, ob es dann doch möglich ist, das KG Rezept abzurechnen, da es erst nach den 16 Wochen begonnen wurde. Oder ist es egal und es zählt das Ausstellungsdatum der normalen Verordnung? Und diese ist ja in den 16 Wochen.
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