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Ich checks nicht: Pat hatte Blanko, wie machten nur 6 x MT dann war nach 3 Wochen gut. Blanko abgerechnet. Nun kommt Pat wieder mit Blanko zu völlig gleicher Diagnose/ICD.10. 16 Wochen sind noch lange nicht vorbei.
Was tun???
Daaaaanke
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Ich checks nicht: Pat hatte Blanko, wie machten nur 6 x MT dann war nach 3 Wochen gut. Blanko abgerechnet. Nun kommt Pat wieder mit Blanko zu völlig gleicher Diagnose/ICD.10. 16 Wochen sind noch lange nicht vorbei.
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@ali Da haste Recht. Ist auch noch der gleiche Arzt...
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[mention]ali[/mention] Da haste Recht. Ist auch noch der gleiche Arzt...
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Klonkrieger schrieb:
@ali Da haste Recht. Ist auch noch der gleiche Arzt...
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Klonkrieger schrieb:
Ich checks nicht: Pat hatte Blanko, wie machten nur 6 x MT dann war nach 3 Wochen gut. Blanko abgerechnet. Nun kommt Pat wieder mit Blanko zu völlig gleicher Diagnose/ICD.10. 16 Wochen sind noch lange nicht vorbei.
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Das Formular "Wiederaufnahme einer Blanko-Verordnung" nutzen und mit der ersten Blanko-VO sozusagen weiter machen.
Meines Wissens nach darf eine weitere Blanko-VO, bei gleicher Diagnose, erst nach 16 Wochen ausgestellt/begonnen werden.
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Das Formular "Wiederaufnahme einer Blanko-Verordnung" nutzen und mit der ersten Blanko-VO sozusagen weiter machen.
Meines Wissens nach darf eine weitere Blanko-VO, bei gleicher Diagnose, erst nach 16 Wochen ausgestellt/begonnen werden.
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johannes687 schrieb:
Das Formular "Wiederaufnahme einer Blanko-Verordnung" nutzen und mit der ersten Blanko-VO sozusagen weiter machen.
Meines Wissens nach darf eine weitere Blanko-VO, bei gleicher Diagnose, erst nach 16 Wochen ausgestellt/begonnen werden.
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Ok. Also auch wenn die VO schon weg ist bzw abgerechnet einfach dieses Wiederaufnahmeformular als "ersatzrezept" nehmen und am Ende zur Abrechnung einrecihen?
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• hella132
Ok. Also auch wenn die VO schon weg ist bzw abgerechnet einfach dieses Wiederaufnahmeformular als "ersatzrezept" nehmen und am Ende zur Abrechnung einrecihen?
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Genau so ist es vorgesehen.
Das Formular wird genutzt, wenn die Originalverordnung bereits abgerechnet wurde. Im Falle eines Rezidiv wird keine neue VO ausgestellt sondern dieses Formular benutzt.
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• Lars van Ravenzwaaij
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Genau so ist es vorgesehen.
Das Formular wird genutzt, wenn die Originalverordnung bereits abgerechnet wurde. Im Falle eines Rezidiv wird keine neue VO ausgestellt sondern dieses Formular benutzt.
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johannes687 schrieb:
Genau so ist es vorgesehen.
Das Formular wird genutzt, wenn die Originalverordnung bereits abgerechnet wurde. Im Falle eines Rezidiv wird keine neue VO ausgestellt sondern dieses Formular benutzt.
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Also auch wenn die VO schon weg ist bzw abgerechnet einfach dieses Wiederaufnahmeformular als "ersatzrezept" nehmen und am Ende zur Abrechnung einrecihen?
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ali schrieb:
Arzt checkts scheint s auch noch nicht
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Klonkrieger schrieb:
@ali Da haste Recht. Ist auch noch der gleiche Arzt...
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Klonkrieger schrieb:
Ich checks nicht: Pat hatte Blanko, wie machten nur 6 x MT dann war nach 3 Wochen gut. Blanko abgerechnet. Nun kommt Pat wieder mit Blanko zu völlig gleicher Diagnose/ICD.10. 16 Wochen sind noch lange nicht vorbei.
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Meines Wissens nach darf eine weitere Blanko-VO, bei gleicher Diagnose, erst nach 16 Wochen ausgestellt/begonnen werden.
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johannes687 schrieb:
Das Formular "Wiederaufnahme einer Blanko-Verordnung" nutzen und mit der ersten Blanko-VO sozusagen weiter machen.
Meines Wissens nach darf eine weitere Blanko-VO, bei gleicher Diagnose, erst nach 16 Wochen ausgestellt/begonnen werden.
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Halbtitan schrieb:
Genau so soll's gemacht werden.
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Secretary schrieb:
richtig. Für genau diesen Fall ist das Formular gedacht. smiley
Das Formular wird genutzt, wenn die Originalverordnung bereits abgerechnet wurde. Im Falle eines Rezidiv wird keine neue VO ausgestellt sondern dieses Formular benutzt.
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johannes687 schrieb:
Genau so ist es vorgesehen.
Das Formular wird genutzt, wenn die Originalverordnung bereits abgerechnet wurde. Im Falle eines Rezidiv wird keine neue VO ausgestellt sondern dieses Formular benutzt.
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Also auch wenn die VO schon weg ist bzw abgerechnet einfach dieses Wiederaufnahmeformular als "ersatzrezept" nehmen und am Ende zur Abrechnung einrecihen?
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