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2013, Jahr der Heilmittel?
Höhere Budgets. Bundesweit einheitliche Liste mit umfangreichen Praxisbesonderheiten.
24.11.2012 • 0 Kommentare

Regressangst gehört zu den Hauptgründen für eine restriktive Verordnungspraxis. Mit ihrer gerade getroffenen Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nun die Grundlage gelegt für eine ausschließlich an medizinischen Notwendigkeiten orientierte ambulante Versorgung mit Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie.

Die acht Seiten lange Liste gilt bundesweit und löst die bisherigen Praxisbesonderheiten auf Länderebene ab. Länder-KV dürfen den Katalog ergänzen, kürzen aber nicht. Verordnende Ärzte müssen künftig neben dem Indikationsschlüssel den zur Diagnose passenden ICD-10-Code auf dem Rezept vermerken. So kann die Verordnung als Praxisbesonderheit identifiziert werden. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden dann die Kosten von den Gesamtausgaben für Heilmittel abgezogen. Zusammen mit der bereits gestern hier veröffentlichten Liste des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf könnte sich die Verordnungssituation mit Heilmittel erheblich entspannen.

Vertragsärzte erhielten "mehr Spielraum", um ihre Patienten "bedarfsgerecht zu behandeln", sagte Regina Feldmann, KBV-Vorstandsmitglied. Zur Entlastung mag auch eine weitere Vereinbarung zwischen Ärzten und Krankenkassen beitragen. Haben einzelne KV in den Ländern im Jahr 2011 das vereinbarte Ausgabenvolumen überschritten, wird die überzogene Summe als neues Volumen für 2013 festgelegt. Ein gutes Ergebnis, besonders für die Länder, die ihr Budget weit ausgedehnt hatten.

Bundeseinheitliche Liste mit Praxisbesonderheiten



Peter Appuhn
physio.de

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