Timmermeister Schule Münster
(Schule für Physiotherapie)
Lehrende (m/w/d) für
Physiotherapie
Schwerpunkt Neurologie | Teilzeit
(ca. 50 %)| unbefristet
Starten Sie mit uns in eine neue
berufliche Perspektive!
Die Timmermeister Schule für
Physiotherapie GmbH in Münster
steht für eine qualifizierte,
praxisnahe Ausbildung und eine
persönliche Lernatmosphäre. Wir
begleiten unsere Lernenden auf
ihrem Weg in einen vielseitigen und
verantwortungsvollen
Gesundheitsberuf.
Zur Verstärku...
(Schule für Physiotherapie)
Lehrende (m/w/d) für
Physiotherapie
Schwerpunkt Neurologie | Teilzeit
(ca. 50 %)| unbefristet
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Welche Fehlerquellen gibt es? Wer seit Jahr und Tag mit den Unfallversicherungsträgern abrechnet, muss nicht unbedingt eine Zulassung haben. Diese Fälle dürfen zwar sehr gering sein, aber vorkommen. Wer aber seit Jahren abrechnet, wird sich den Unfallversicherungsträgern gegenüber im Zweifelsfall immer darauf berufen können, dass ein Vertragsverhältnis bestanden hat. Die Gewähr, dass im Streitfall jedes Gericht das auch so sieht, kann natürlich nicht übernommen werden. Zunächst sollte man einmal in den Unterlagen nachsehen, ob man eine Zulassung zu den Unfallversicherungsträgern hat und diese gesondert, jederzeit greifbar aufbewahren. Taucht eine solche Zulassung nicht auf, liegt es möglicherweise daran, dass Zulassungsfragen noch vor fünf oder 10 Jahren nicht so streng wie heute gesehen wurden. Da früher die Rezeptformulare denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprachen - nur anders angekreuzt waren - wurde allein schon vom äußeren Anschein her nicht so viel Wert auf die Zulassungsfragen gelegt.
Auch bei einer Praxisübergabe kann es häufig vorkommen, dass der Erwerber oder Übernehmer die Zulassung zu den Unfallversicherungsträgern als gegeben hinnimmt und sich nicht weiter darum kümmert. Das ist nicht richtig. Bei Übernahme einer Praxis hat der neue Inhaber sich natürlich mit den Berufsgenossenschaften in Verbindung zu setzen, um ein Vertragsverhältnis zu begründen. Die Zulassung ist nicht vererblich oder geht nicht durch Kauf über! Es kommt immer auf die persönlichen Voraussetzungen jedes Praxisinhabers an, natürlich auch auf die Praxiseinrichtung, die aber dann in Ordnung ist, wenn sie den GKV-Anforderungen entspricht. Seit einigen Jahren ist auch eine besondere Erfahrung in der Behandlung Unfallverletzter nachzuweisen.
Quelle: VDB-Physiotherapieverband
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