Physiotherapeut (m/w/d) für die
Intensivstationen
Standort St. Josef-Hospital
zum frühestmöglichen
Eintrittstermin in Vollzeit
Freuen Sie sich auf:
- Freundliches, motiviertes Team
und wertschätzender, kollegialer
Umgang in einem karitativen
Unternehmen mit gutem Betriebsklima
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
mit allen beteiligten Berufsgruppen
- Aktive Unterstützung Ihrer
fachlichen und persönlichen
Weiterbildung, bspw. im
klinikeigenen Bildungsinstitut
(BIGEST)
- Attraktive V...
Intensivstationen
Standort St. Josef-Hospital
zum frühestmöglichen
Eintrittstermin in Vollzeit
Freuen Sie sich auf:
- Freundliches, motiviertes Team
und wertschätzender, kollegialer
Umgang in einem karitativen
Unternehmen mit gutem Betriebsklima
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
mit allen beteiligten Berufsgruppen
- Aktive Unterstützung Ihrer
fachlichen und persönlichen
Weiterbildung, bspw. im
klinikeigenen Bildungsinstitut
(BIGEST)
- Attraktive V...
Pflegeverbänden gegen die seit Mitte Mai geltenden Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege vor Gericht ziehen. Der Verband wehrt sich damit gegen Einschnitte bei der ambulanten Krankenpflege. «Die Richtlinien führen zu erheblichen Verschlechterungen für die Patienten, die zu Hause von mobilen Diensten gepflegt werden», sagte
AWO-Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers vorgestern in Bonn.
Leidtragende seien vor allem Schwerstkranke und sterbende
Menschen. So könnten zahlreiche Leistungen der häuslichen
Krankenpflege vom Hausarzt nicht mehr verordnet und damit von den Sozialstationen gegenüber den Krankenkassen nicht mehr abgerechnet werden, dazu gehörten etwa intravenöse Injektionen und Infusionen mit Medikamentengabe.
Nach Ansicht der AWO sind die Richtlinien weder zweckmäßig noch wirtschaftlich und damit nicht im Interesse der Beitragszahler und der Pflegebedürftigen. Ende April habe das Bundesgesundheitsministerium im zweiten Anlauf die Richtlinien der Ärzte und Krankenkassen genehmigt.
Quelle: A.Fraedrich/ Bonn (ddp).
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