Wir suchen Verstärkung für unser
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Neues Jahr. Neue Perspektiven. Neue
Herausforderung!
Starte mit uns beruflich neu ins
Jahr 2027!
Physiotherapeut/in (m/w/d) gesucht!
Ab 01.01.2027 | Vollzeit oder
Teilzeit
Physiotherapie Babelsberg –
Potsdam
Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest dich beruflich verändern
oder ins Berufsleben starten? Du
wünschst dir mehr
Eigenverantwortung, eine
persönliche Arbeitsatmosphäre und
ein kleines Team, in dem das
Miteinander noch groß...
Team!
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Der Bundesgerichtshof hatte am Freitag vergangener Woche entschieden, dass Krankenhäuser für Zweibettzimmer höchstens 30 Prozent und für Einbettzimmer maximal 80 Prozent mehr verlangen dürfen als für Mehrbettzimmer. Bisher hatten die Kliniken zum Teil deutlich mehr kassiert.
Es gebe keine rechtliche Grundlage für eine Anpassung der Pflegesätze, sagte Hohberg. «Für Dinge, für die es im privatrechtlichen Bereich keine Berechtigung gibt, werden wir als gesetzliche Krankenversicherung schon zweimal nicht einstehen.»
Hohberg schätzt, dass auf die Krankenhäuser nach dem BGH-Urteil Einnahmeverluste zukommen. Doch hätten diese noch «Wirtschaftlichkeitsreserven, die zunächst ausgeschöpft werden müssen». Als Beispiel nannte er die festen Beiträge für Instandhaltung, die die Kassen jedes Jahr zahlen. «Häufig werden diese Mittel zweckentfremdet, um Personalkosten oder Großgeräte anzuschaffen», sagte Hohberg. Dabei sei das Geld für die Einrichtung und Modernisierung der Zimmer gedacht und müsse auch dafür eingesetzt werden.
Quelle: Red-Dienst/ Saarbrücken (ddp)
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