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BGH-Urteil: Beiträge werden laut AOK nicht steigen
09.08.2000 • 0 Kommentare

Die AOK erwartet nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Zuschlägen für Ein- und Zweibettzimmer in Krankenhäusern keine höheren Beiträge. «Wir sehen aktuell keine Notwendigkeit, Beitragssätze zu ändern», sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der AOK, Rolf Hohberg, heute im Saarländischen Rundfunk. Wenn sich die Krankenhäuser bisher «zu Unrecht Geld von Privatpersonen geholt» hätten, könne es jetzt «nicht im Umkehrschluss heißen, dass die gesetzliche Krankenversicherung mehr Geld für die Krankenhäuser herausrücken soll».

Der Bundesgerichtshof hatte am Freitag vergangener Woche entschieden, dass Krankenhäuser für Zweibettzimmer höchstens 30 Prozent und für Einbettzimmer maximal 80 Prozent mehr verlangen dürfen als für Mehrbettzimmer. Bisher hatten die Kliniken zum Teil deutlich mehr kassiert.

Es gebe keine rechtliche Grundlage für eine Anpassung der Pflegesätze, sagte Hohberg. «Für Dinge, für die es im privatrechtlichen Bereich keine Berechtigung gibt, werden wir als gesetzliche Krankenversicherung schon zweimal nicht einstehen.»

Hohberg schätzt, dass auf die Krankenhäuser nach dem BGH-Urteil Einnahmeverluste zukommen. Doch hätten diese noch «Wirtschaftlichkeitsreserven, die zunächst ausgeschöpft werden müssen». Als Beispiel nannte er die festen Beiträge für Instandhaltung, die die Kassen jedes Jahr zahlen. «Häufig werden diese Mittel zweckentfremdet, um Personalkosten oder Großgeräte anzuschaffen», sagte Hohberg. Dabei sei das Geld für die Einrichtung und Modernisierung der Zimmer gedacht und müsse auch dafür eingesetzt werden.

Quelle: Red-Dienst/ Saarbrücken (ddp)

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