Du hilfst Menschen jeden Alters,
ihren Alltag selbstständiger zu
gestalten und ihre Fähigkeiten zu
stärken. Als Ergotherapeut*in
(m/w/d) betreust du Kinder,
Jugendliche, Erwachsene oder
geriatrische Patient*innen in
unseren Therapiezentren und bei
Bedarf im Hausbesuch. Dein Vorteil:
Du wählst zwischen Wedau, Fahrn
und Rheinhausen und entscheidest,
ob du in Vollzeit oder Teilzeit
arbeiten möchtest.
Du arbeitest gerne
eigenverantwortlich, liebst den
Umgang mit Menschen und schätzt
ein sta...
ihren Alltag selbstständiger zu
gestalten und ihre Fähigkeiten zu
stärken. Als Ergotherapeut*in
(m/w/d) betreust du Kinder,
Jugendliche, Erwachsene oder
geriatrische Patient*innen in
unseren Therapiezentren und bei
Bedarf im Hausbesuch. Dein Vorteil:
Du wählst zwischen Wedau, Fahrn
und Rheinhausen und entscheidest,
ob du in Vollzeit oder Teilzeit
arbeiten möchtest.
Du arbeitest gerne
eigenverantwortlich, liebst den
Umgang mit Menschen und schätzt
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich beschlossen, "dass vertragszahnärztliche Spezifika für die Verordnung von Heilmitteln in einer eigenen Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog für den vertragszahnärztlichen Sektor verortet werden", heißt es in unnachahmlicher Amtsdiktion. Zu diesem Behuf ergänzte der G-BA jetzt seine "Geschäftsordnung zur Bestimmung der Stimmrechte". Stimmberechtigt auf Seiten der Leistungserbringer für alle Belange, die mit der Zahnarzt-Heilmittelrichtlinie zusammenhängen, ist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), analog zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die ärztliche Richtlinie. Leistungserbringende Therapeuten sind nicht stimmberechtigt.
Zunächst noch gilt weiter das Prinzip Alles-Geht. Wann die Heilmittelrichtlinie mit ihrem Katalog geschrieben, beraten und beschlossen wird, ist offen.
Peter Appuhn
physio.de
ZahnärzteHeilmittelrichtlinieG-BA
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