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G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf
Eine kleine Meldung der letzten Wochen, die es verdient hat, berichtet zu werden.
31.08.2026 • 0 Kommentare

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHMB) um zwei Indikationen erweitert:

  • • die Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2) und
    • die Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3).
Die Aufnahme geht auf einen Antrag der Patientenvertretung zurück. Ab dem 1. Januar 2027 werden beide Diagnosen in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie geführt. Ein zusätzlicher Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bei der Krankenkasse ist dann bei entsprechender Diagnose nicht mehr erforderlich.

Für Physiotherapiepraxen bedeutet die Aufnahme vor allem eine einfachere und langfristigere Versorgung der betroffenen PatientInnen. Im Rahmen des LHmB können Heilmittel für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen verordnet werden; die maximale Verordnungsmenge ergibt sich aus der angegebenen Therapiefrequenz. Zudem unterliegen entsprechende Verordnungen – ebenso wie Verordnungen bei besonderem Verordnungsbedarf (BVB) – nicht der ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Die aktuelle Diagnoseliste finden Sie hier.

O.G. / physio.de

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LHMBParkinsonG-BA2027kurz notiert


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