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Kompliziert: die neuen Rezeptformulare
21.09.2000 • 0 Kommentare

Die neuen Heilmittelrichtlinien, zu erwarten wohl erst für das kommende Jahr, erfordern auch neue Rezeptformulare. Endgültige Entwürfe liegen noch nicht vor. Soviel kann jetzt bereits jetzt gesagt werden: die neuen Rezepte werden sehr viel mehr Rubriken für den Arzt enthalten, die ausgefüllt oder angekreuzt werden müssen. Die Fehlerquellen erhöhen sich somit. Auch über Indikationen, wesentliche Befunde, sowie Vor- und Begleiterkrankungen möchten die Kassen genauso wie zu den Therapiezielen mehr Informationen haben. Langfristverordnungen sollen mit einer medizinischen Begründung versehen werden. Auch soll in dem Rezeptformular oder einer Anlage dazu die Information des Therapeuten an den verordnenden Arzt vorgesehen werden. Eines steht fest, im Augenblick sieht es ganz so aus, als ob der Papierformat erheblich größer werden wird. In diesem Jahr darf jedoch kaum damit zu rechnen sein.

Die Berufsverbände sind in die Diskussion mit den gesetzlichen Krankenkassen über das Musterwerk der neuen Heilmittelverordnungen natürlich eingebunden, wenngleich das letzte Wort bei den Kassen bleibt.

Die Kritik des VDB-Physiotherapieverbandes richtet sich gegen ein zu kompliziertes Regelwerk auf dem Rezeptformular. Allerdings werden viele neue Angaben mehr oder weniger vorgegeben, nicht zuletzt durch die im Entwurf befindlichen Heilmittelrichtlinien (wenn sie denn so verabschiedet werden!)

Der VDB-Physiotherapoieverband setzt ein für eine möglichst einfache Form des Rezeptes, welches wohl komplizierter werden wird als bisher und insbesondere dafür, dass die einzelne Praxis nicht zur Kontrollinstanz für die Kasse wird.

Konkret:
Wir sind nicht die Prüfinstanz der Kassen, die die Rezepte daraufhin überprüfen, ob der Arzt alles richtig gemacht hat. Dafür gibt es die Verträge zwischen den Ärzten und Krankenkassen. Sichergestellt werden muss natürlich, dass bei Fehlern auf dem Rezept, die der Arzt zu vertreten hat, nicht der Therapeut darunter leiden muss, weil die Kasse die Leistung ganz oder teilweise nicht bezahlen will.

Quelle: VDB-Physiotherapieverband

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