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Wirtschaftlich läuft es gut in diesem Jahr. Lange schon nicht mehr stehen so viele Deutsche in Lohn und Brot. In vielen Branchen kletterten die Gehälter in die Höhe - im Durchschnitt waren es etwa 2,5 Prozent Zuwachs in den östlichen Ländern und rund drei Prozent im Westen. Volle Kassen entfalten ihre Wirkung auch auf die Bewertungsmaßstäbe der gesetzlichen Sozialversicherung. Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt für 2014 die Rechengrößen an die bessere ökonomische Lage angepasst:
Beitragbemessungsgrenzen - Hier bleibt die Beitragshöhe stehen. Wer mehr verdient, muss nicht mehr bezahlen.
Kranken- und Pflegeversicherung:
Westen und Osten: monatlich 4.050 Euro (2013: 3.937,50 Euro)
jährlich 48600 Euro (2013: 47.250 Euro)
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Westen: monatlich 5.950 Euro (2013: 5.800 Euro), jährlich 71.400 Euro (2013: 69.600 Euro)
Osten: monatlich 5.000 Euro (2013: 4.900 Euro), jährlich 60.000 Euro (2013: 58.800 Euro)
Versicherungspflichtgrenze ? Liegt das Einkommen darüber, darf das System der gesetzlichen Krankenversicherung zum Übertritt zu einer Privatkasse verlassen werden.
Sie steigt einheitlich von jetzt 4.350 auf 4.462,50 Euro im Monat, jährlich von 52.200 auf 53.550 Euro.
Höchstbeiträge Krankenversicherung
627,75 Euro monatlich (2013: 610,32 Euro)
Davon zahlen die Arbeitgeber 295,65 und die Arbeitnehmer 332,10 Euro.
Formal muss das Bundeskabinett und der Bundesrat den Rechengrößen zustimmen. Die Zustimmung gilt als sicher. Noch nie sind die aktuellen Werte von der Regierung oder der Länderkammer zurückgewiesen worden. Gleichwohl, es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Zahlenwerk verabschiedet wird.
Beitragbemessungsgrenzen - Hier bleibt die Beitragshöhe stehen. Wer mehr verdient, muss nicht mehr bezahlen.
Kranken- und Pflegeversicherung:
Westen und Osten: monatlich 4.050 Euro (2013: 3.937,50 Euro)
jährlich 48600 Euro (2013: 47.250 Euro)
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Westen: monatlich 5.950 Euro (2013: 5.800 Euro), jährlich 71.400 Euro (2013: 69.600 Euro)
Osten: monatlich 5.000 Euro (2013: 4.900 Euro), jährlich 60.000 Euro (2013: 58.800 Euro)
Versicherungspflichtgrenze ? Liegt das Einkommen darüber, darf das System der gesetzlichen Krankenversicherung zum Übertritt zu einer Privatkasse verlassen werden.
Sie steigt einheitlich von jetzt 4.350 auf 4.462,50 Euro im Monat, jährlich von 52.200 auf 53.550 Euro.
Höchstbeiträge Krankenversicherung
627,75 Euro monatlich (2013: 610,32 Euro)
Davon zahlen die Arbeitgeber 295,65 und die Arbeitnehmer 332,10 Euro.
Formal muss das Bundeskabinett und der Bundesrat den Rechengrößen zustimmen. Die Zustimmung gilt als sicher. Noch nie sind die aktuellen Werte von der Regierung oder der Länderkammer zurückgewiesen worden. Gleichwohl, es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Zahlenwerk verabschiedet wird.
Peter Appuhn
physio.de
RechengrößenSozialversicherung
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