Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
Auf der Homepage ermöglicht eine übersichtliche Suchmaske das Finden von Bewegungsangeboten, Stressmanagement, Ernährungsangeboten oder Suchtprävention. Dazu können spezifische Angebote über eine Freitextsuche und anklickbare Reiter ermittelt werden, etwa Präventionskurse für Kinder oder Menschen mit Behinderung. Auch die Suche nach barrierefreien Kursangeboten ist möglich. Interessierte können über die Postleitzahlsuche Teilnahmemöglichkeiten in ihrer Nähe finden oder auch nach passenden Online-Angeboten suchen.
Daniel Bombien / physio.de
ZPPWebsitePräventionkurz notiert
Geprüft wird bei der Zertifizierung allerdings Strukturqualität (Konzept, Stunden, Kursleiterqualifikation), nicht Ergebnisqualität; die Pflicht-Evaluation ist eine Teilnehmerbefragung nach Kursende, ohne Vergleichsgruppe. „Wirksam" ist damit eine Aussage, die das Prüfverfahren nicht deckt.
Und daneben gehalten: Unsere Vergütungssteigerungen wurden gerade per Beitragssatzstabilisierungsgesetz an die Grundlohnrate gedeckelt — bei Leistungen mit Diagnose, Verordnung und Wirtschaftlichkeitsgebot. Für Prävention gilt weiter die gesetzliche Ausgabenvorgabe nach § 20 Abs. 6 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch), rund 686 Mio. Euro in 2024 — ohne jeden Ergebnisnachweis.
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pm-ps schrieb:
Interessanter als das Portal ist die Wortwahl darauf: Die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) bewirbt die Kurse mit „Evidenz statt Gefühl" — „fundiert, wirksam und nachvollziehbar".
Geprüft wird bei der Zertifizierung allerdings Strukturqualität (Konzept, Stunden, Kursleiterqualifikation), nicht Ergebnisqualität; die Pflicht-Evaluation ist eine Teilnehmerbefragung nach Kursende, ohne Vergleichsgruppe. „Wirksam" ist damit eine Aussage, die das Prüfverfahren nicht deckt.
Und daneben gehalten: Unsere Vergütungssteigerungen wurden gerade per Beitragssatzstabilisierungsgesetz an die Grundlohnrate gedeckelt — bei Leistungen mit Diagnose, Verordnung und Wirtschaftlichkeitsgebot. Für Prävention gilt weiter die gesetzliche Ausgabenvorgabe nach § 20 Abs. 6 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch), rund 686 Mio. Euro in 2024 — ohne jeden Ergebnisnachweis.
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