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Positive Bilanz bei gesetzlicher Krankenversicherung
06.09.2000 • 0 Kommentare

Die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich im ersten Halbjahr 2000 deutlich verbessert. Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) sagte gestern in Berlin, zum Ende des Jahres erwarte sie ein ausgeglichenes Ergebnis. Das Defizit ging in der ersten Jahreshälfte auf 2,47 Milliarden Mark zurück. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres hatte es noch 3,27 Milliarden Mark betragen. Die Ministerin unterstrich, dass im ersten Halbjahr 2000 mehr als eine Milliarde Mark im Rahmen des gesamtdeutschen Finanzkraftausgleichs der Kassen von den alten in die neuen Länder geflossen sei. Dies sei bei den neuen Zahlen bereits berücksichtigt worden. Die Ministerin unterstrich, die deutlich verbesserte Situation aber nicht, dass nun künftig nichts mehr getan werden müsse.

Fischer betonte, auch der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz sei im Vergleich zum Vorjahr nicht nur stabil geblieben, sondern sogar nochmals leicht gesunken: von 13,6 Prozent im ersten Halbjahr 1999 auf 13,57 Prozent im ersten Halbjahr. Statt rückläufiger Einnahmen seien durch die Beitragspflicht der geringfügig Beschäftigten die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt worden. Die günstige wirtschaftliche Entwicklung lasse zudem zusätzliche Finanzmittel erwarten.

Trotz dieser Erfolge müsse die gesetzliche Krankenversicherung auch in den kommenden Jahren die Ausgaben weiter konsequent begrenzen, sagte Fischer. Von den Ausgabenbegrenzungen im Arzneimittelbereich dürfe nicht abgerückt werden. Zudem müssten die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb der Krankenkassen verbessert werden. Dazu sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, zu dem im September ein Zwischenbericht erwartet werde.

Fischer kündigte zudem die zügige Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Berücksichtigung der Einmalzahlungen beim Krankengeld und der Beitragsbemessung bei freiwillig versicherten Rentnern an. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer kritisierte jedoch, dass die Koalition im Streit um Konsequenzen aus dem Urteil zu den Einmalzahlungen sowohl im Gesundheitsbereich als auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung nur die so genannte kleine Lösung akzeptieren wolle. Dieses Verhalten sei "verfassungswidrig" und "empörend", sagte die Gewerkschafterin der "Leipziger Volkszeitung" gestern.

Sie habe Fischer und SPD-Fraktionschef Peter Struck schriftlich mitgeteilt, dass der DGB bis jetzt davon abgesehen habe, zu Anträgen auf Neuberechnungen beziehungsweise Widersprüchen aufzurufen, sagte Engelen-Kefer. Dies könne aber ohne entsprechende Änderung des Gesetzentwurfes nicht aufrechterhalten werden.

Struck hatte nach einer Koalitionsklausur mitgeteilt, vorbehaltlich einer abschließenden rechtlichen Prüfung gebe es nur Nachzahlungen für jene, die Widerspruch gegen das alte Leistungssystem eingelegt hätten, eine andere Lösung sei finanziell nicht machbar. Das BVG hatte im Juni die bisherige Praxis für verfassungswidrig erklärt, Sozialbeiträge auf so genannte Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zu erheben, dies aber bei Kranken- und Arbeitslosengeld nicht zu berücksichtigen. Engelen-Kefer beharrt darauf, dass beim Krankengeld allen Betroffenen rückwirkend Zahlungen zustehen, egal ob sie Widerspruch gegen ihren Leistungsbescheid eingelegt haben oder nicht. Dabei geht es um einen Betrag von rund fünf Milliarden Mark. 

Quelle: AFP

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