Starten Sie durch in einem
engagierten Physiotherapeuten-Team!
Abwechslungsreiche und
selbständige Tätigkeiten in
modernen Praxisräumlichkeiten
erwarten Sie!
Wir sind ein Team von 7
Physiotherapeuten/innen und 3
Rezeptionskräften und suchen
Verstärkung für unsere Praxis mit
den Schwerpunkten Neurologie,
Chirurgie und Orthopädie ab sofort
oder im Laufe des Jahres 2026. Wir
bieten:
- ein angenehmes Arbeitsumfeld und
ein motiviertes, dynamisches Team
- Umfangreiche finanzielle Unter...
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Wiederaufgenommen haben die Interessensvertreter, dass maximal fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe einer Prüfung unterzogen werden. Das verhindert, dass stets alle Ärzte, die einen bestimmten Zielwert überschreiten, geprüft werden. Für die Heilmittelverordnungen gilt, dass gesonderte Zielbereiche festgelegt werden, abhängig vom Verordnungsbedarf in den Fach- bzw. Vergleichsgruppen. Dabei werden drei gesonderte Zielbereiche benannt: 1. Physio- und Ergotherapie, 2. Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, 3. Podologie. "In diesem Fall gilt", laut Vereinbarung, "dass der Anspruch auf individuelle Beratung vor Festsetzung weiterer Maßnahmen für jeden Zielbereich gesondert gilt."
Besonderer Verordnungsbedarf bei Heilmitteln sind laut Rahmenbedingungen anzuerkennen. Regional kann gesondert vereinbart werden. Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf unterliegen nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Mit dem im Sommer 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Neustrukturierung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf den Weg gebracht. Die bislang bundesweit vorgegebenen Richtgrößenprüfungen im Arznei- und Heilmittelbereich können zum 1.Januar 2017 durch regionale Vereinbarungen ersetzt werden.
Ul.Ma / physio.de
WirtschaftlichkeitsprüfungRegressÄrzte
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