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Telematikinfrastruktur (TI)
TI-Refinanzierung für Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen steht
Hängepartie beendet – Antragstellung ab 1. Oktober 2025 möglich
01.10.2025 • 0 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Seit einigen Wochen steht die Finanzierungsvereinbarung zur Erstattung der Kosten für die Telematik-Infrastruktur (TI) auch für die Bereiche Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Eine Erstattung ist rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 möglich, sofern damals ein TI-Anschluss bereits bestand. Die Erstattungshöhe ist gesetzlich festgeschrieben und die Modalitäten sind annähernd deckungsgleich mit denen in der Physiotherapie.

Die verantwortlichen Berufsverbände mussten jedoch deutlich hartnäckiger verhandeln, da der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) beispielsweise schlechtere Abrechnungsbedingungen gefordert hatte. Die Fristen sollten ursprünglich länger sein als in der Physiotherapie, was aber verhindert werden konnte.

Darüber hinaus wurde ein besonderer Fokus auf die Eindeutigkeit von Prozessen und Definitionen gelegt. So wurde der Vereinbarung ein gesondertes Glossar hinzugefügt und die Definitionen für den Anspruch der Refinanzierung (Anspruch pro IK) präziser formuliert.

Für Physiotherapiepraxen gilt eine Refinanzierungsvereinbarung seit dem 1. Juli 2024, auch weil der GKV-SV hier einen größeren Zeitdruck sah. Allerdings hatte der Gesetzgeber hier ursprünglich einmal den 1. Januar 2024 als Startdatum festgelegt.

Anträge für alle Heilmittelbereiche können inzwischen unter antraege.gkv-spitzenverband.de/ gestellt werden.

O.G. / physio.de

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