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Zuzahlungen, die Zweite
Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage.
14.01.2013 • 6 Kommentare

Milliarden hin – Zuzahlungen her: Die Praxisgebühr ist seit dem ersten Januar diesen Jahres abgeschafft. Die Patienten müssen nicht mehr zu Beginn eines jeden Quartals den obligatorischen Zehner auf die Arzttresen legen. Die übrigen Zuzahlungen bleiben hiervon jedoch unberührt. Diesen Sachverhalt möchte die Fraktion "Die Linke" klären und hat im vergangenen Monat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (wir berichteten).

In ihrer Antwort beruft sich die Bundesregierung auf die Stärkung der Nachhaltigkeit und eine ausgewogene Lastenverteilung im Gesundheitswesen. Im internationalen Vergleich seien Zuzahlungen die Norm und sind überall in die jeweiligen Gesundheitssysteme integriert. Zudem seien sie um ein Vielfaches höher angesetzt als in Deutschland.

Hierzu verweist die Bundesregierung auf eine jährlich aktualisierte Datenbank ("Health Data") der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), aus der hervorgeht, wie moderat und vor allem sozial verträglich die deutschen Zuzahlungsbeiträge doch sind.

Um Versicherte vor finanzieller Überforderung zu schützen, wurden Zuzahlungen mittels der Belastungsgrenzen sachgerecht gestaltet. Hierbei sollen vor allem chronisch Erkrankte durch die Festsetzung von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt individuell entlastet werden. Bei allen übrigen Patienten ist die Höhe der Zuzahlung pro Kalenderjahr auf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens beschränkt.

Die vor allem für die Physiotherapeuten interessante Fragestellung bezüglich der Eigenbeteiligungen von Heil-, Hilfs- oder Arzneimittel sowie Krankenhausbehandlungen begründete die Bundesregierung insofern, dass es sich hierbei um spezifische Leistungen handele. Im Gegensatz dazu stellten die Praxisgebühren Zuzahlungen ohne Bezug dar. Diese würden pauschal ohne Bezug zur Menge oder des Preises der Leistung gezahlt. Somit sollten die Eigenbeteiligungen in den Physiotherapie-Praxen weiterhin bestehen bleiben. Die Abschaffung der Praxisgebühr reduziere den Zeitaufwand in den Arztpraxen, welcher für eine verbesserte Patientenversorgung genutzt werden kann.


AvB / physio.de

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