Empathie und Spaß beim Umgang mit
älteren Menschen sind
Voraussetzung für diesen
verantwortungsvollen Job.
Erfahrung im Bereich der Betreuung
von geriatrischen Patienten ist von
Vorteil aber nicht zwingend
erforderlich. Manuelle
Lymphdrainage wäre wünschenswert.
Geboten werden ein
überdurchschnittliches
Einstiegsgehalt: € 1950.- bei 15
Std./Woche bis € 3900.- für 30
Std./Woche.
Zusatzleistungen:
- € 50.-/Monat Sachbezug per
givve-card,
- Deutschlandticket oder JobRad...
älteren Menschen sind
Voraussetzung für diesen
verantwortungsvollen Job.
Erfahrung im Bereich der Betreuung
von geriatrischen Patienten ist von
Vorteil aber nicht zwingend
erforderlich. Manuelle
Lymphdrainage wäre wünschenswert.
Geboten werden ein
überdurchschnittliches
Einstiegsgehalt: € 1950.- bei 15
Std./Woche bis € 3900.- für 30
Std./Woche.
Zusatzleistungen:
- € 50.-/Monat Sachbezug per
givve-card,
- Deutschlandticket oder JobRad...
Wegen Probleme meiner Ehefrau möchte ich Sie kündigen.
Muss man da in die gesetzliche Rentenkasse selbst einzahlen?
Oder wie geht man da am besten vor?
Welche Vor und Nachteile habe ich?
Kenn mich leider da nicht so aus.
Über Antworten würde ich mich freuen..
Danke mfg
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Anwalt suchen,wir sind keine Rechtsberatung!
Als Ehefrau (Scheidung/Trennung) oder als Arbeitnehmerin?
- Als Ehefrau - siehe Kommentar Schippi
- Wenn als Arbeitnehmerin
regulär (also rentenbeitragspflichtig) oder als Geringverdienerin/Minijoberin (mit oder ohne Rentenbeitrag - siehe dazu Wahlrecht)?
falls regulär, Anspruch auf Alg bei Erfüllung der gesetzlichen Anwartschaftszeit und darüber rentenversichert.
Falls nicht regulär und als Minijoberin nicht pflichtversichert (siehe Wahlrecht), dürfte es nach der Kündigung mit einer freiwilligen Weiterversicherung schlecht aussehen.
Zu Fragen der möglichen freiwilligen Weiterversicherung in der Rentenkasse sollte sich Anonymus dort - i. d. R. von sehr kompetentem Personal - beraten lassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
"Kündigung"
Als Ehefrau (Scheidung/Trennung) oder als Arbeitnehmerin?
- Als Ehefrau - siehe Kommentar Schippi
- Wenn als Arbeitnehmerin
regulär (also rentenbeitragspflichtig) oder als Geringverdienerin/Minijoberin (mit oder ohne Rentenbeitrag - siehe dazu Wahlrecht)?
falls regulär, Anspruch auf Alg bei Erfüllung der gesetzlichen Anwartschaftszeit und darüber rentenversichert.
Falls nicht regulär und als Minijoberin nicht pflichtversichert (siehe Wahlrecht), dürfte es nach der Kündigung mit einer freiwilligen Weiterversicherung schlecht aussehen.
Zu Fragen der möglichen freiwilligen Weiterversicherung in der Rentenkasse sollte sich Anonymus dort - i. d. R. von sehr kompetentem Personal - beraten lassen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo.
Wegen Probleme meiner Ehefrau möchte ich Sie kündigen.
Muss man da in die gesetzliche Rentenkasse selbst einzahlen?
Oder wie geht man da am besten vor?
Welche Vor und Nachteile habe ich?
Kenn mich leider da nicht so aus.
Über Antworten würde ich mich freuen..
Danke mfg
Mein Profilbild bearbeiten