oder Wiedereinstieg – wir freuen
uns über deine Bewerbung. Deine
möglichen Einsatzbereiche und die
Arbeitszeiten besprechen wir gerne
persönlich.
- Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
- Zweiter Teil
- II. Maßnahmen der Sprech- und Sprachtherapie
II.1. Störungen des Sprechens
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Indikationen |
Ziel der Therapie |
Heilmittelverordnung | ||
| Indikationsgruppen |
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Indikationsgruppe |
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SPZ z. B. bei/nach
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Störungen
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Wiederherstellung und Verbesserung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten |
• Sprech- und Sprachtherapie 30 • Sprech- und Sprachtherapie 45 • Sprech- und Sprachtherapie 60 30 oder 45 oder 60 Minuten, je nach konkretem Schädigungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Höchstmenge je VO:
orientierende Behandlungsmenge:
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