Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
2. Erkrankung des Nervensystems
2.1 ZNS-Schädigungen
| Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
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Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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EN1 längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs z.B.:
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1. der Körperhaltung, Körperbewegung u. Koordination
2. der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung 3. der kognitionsstützenden und höheren kognitiven Funktionen, wie:
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Einschränkung
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A1 Sensomotorisch perzeptive Behandlung*
A2 Motorisch-funktionelle Behandlung* A3 Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung B. Psychisch-funktionelle Behandlung C Thermische Anwendung, nur als Ergänzung zu A1 / A2 *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
störungsbildabhängige Zwischendiagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich |
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
2. Erkrankungen des Nervensystems
2.1 ZNS-Schädigungen
| Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
|
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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EN2 ZNS-Erkrankungen nach Vollendung des 18. Lebensjahrs z.B.:
|
1. der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination 2. der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung 3. der geistigen u. psychischen Funktionen/ Stimmungen 4. des Gesichtsfeldes in Verbindung mit und ohne Neglect 5. der kognitionsstützenden und höheren kognitiven Funktionen wie:
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Einschränkung 1. der Beweglichkeit, Geschicklichkeit 2. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung 3. in der zwischenmenschlichen Interaktion 4. im Verhalten |
|
A1 Sensomotorisch perzeptive Behandlung*
A2 Motorisch-funktionelle Behandlung* A3 Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung B Psychisch-funktionelle Behandlung C Thermische Anwendung, nur als Ergänzung zu A1 / A2 *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
2. Erkrankungen des Nervensystems
2.2 Rückenmarkserkrankungen
| Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
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Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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EN3 Rückenmarkserkrankungen z. B.:
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1. in der Koordination und aktiven Körperbewegung bei
2. der Sensibilität und Körperwahrnehmung |
Einschränkung 1. der körperlichen Beweglichkeit und Geschicklichkeit2. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung 3. in der Kommunikation |
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A1 Sensomotorisch-perzeptive Behandlung* A2 Motorisch-funktionelle Behandlung* B Psychisch. -funktionelle Behandlung *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
2. Erkrankungen des Nervensystems
2.3 Erkrankungen peripherer Nerven
| Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | |||
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Diagnosengruppe |
Funktionelle / strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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EN4 periphere Nervenläsionen z.B. bei
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1. Störung der Grob- und Feinmotorik, Koordination 2. Störungen der Sensibilität und Körperwahrnehmung |
Einschränkung 1. der körperlichen Beweglichkeit/ Geschicklichkeit 2. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung |
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A1 Sensomotorisch-perzeptive Behandlung*
A2 Motorisch-funktionelle Behandlung* *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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Stand: 07/2011