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- Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
- Zweiter Teil
- I.A Maßnahmen der Physikalischen Therapie
I.4. Lymphabflussstörungen
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Indikationen |
Ziel der Therapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
| Indikationsgruppen |
Leitsymptomatik: |
A. vorrangige Heilmittel |
Verordnungsmengen je Indikationsgruppe |
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LYZ1 Lymphabflussstörungen im Mund und Kieferbereich einschließlich der ableitenden Lymphbahnen im Halsbereich mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf bei sekundärer (erworbener) Schädigung des Lymphsystems bei dauerhafter oder temporärer Unterbrechung der Lymphabflusswege nach
im Mund- und Kieferbereich. |
Schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise lymphatische/lymphostatische Schwellung |
Vermeidung der Ausbildung eines chronischen Lymphödems |
A.MLD-30 C.Kälte-/Wärme-/Elektrotherapie/Übungsbehandlung |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
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| Schmerzen, Bewegungseinschränkungen des Unterkiefers durch lokale Schwellung (z.B. Ödem, Hämatom) | Schmerzreduktion/Besserung der Beweglichkeit durch Entstauung/Verbesserung des Lymphflusses | |||
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LYZ2 Lymphabflussstörungen im Mund und Kieferbereich einschließlich der ableitenden Lymphbahnen im Halsbereich mit prognostisch länger- andauerndem Behandlungsbedarf bei sekundärer (erworbener) Schädigung des Lymphsystems bei dauerhafter oder temporärer Unterbrechung der Lymphabflusswege nach
im Mund- und Kieferbereich. |
Chronisches schmerzloses oder schmerzhaftes, länger bestehendes bzw. dauerhaft manifestes Lymphödem |
Entstauung/Besserung des Lymphflusses, Besserung des Haut- und Unterhautstoffwechsels, auch zur Vermeidung weiterer Komplikationen |
A.MLD-30/MLD-45 C.Kälte-/Wärme-/Elektrotherapie/Übungsbehandlung |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
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