Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Die Eltern eines jetzt zehnjährigen Jungen mit einer zentralen Bewegungsstörung setzten gerichtlich durch, dass der Landkreis Northeim die Kosten für die Petö-Behandlung ihres Sohnes übernehmen muss.
Der Junge war eines von 67 Kindern, die an der Studie teilnahmen. Die intensive Förderung verbesserte seine motorischen Fähigkeiten deutlich. Die Münchener Wissenschaftler empfahlen den Eltern daher, ihr Kind weiter nach Petö behandeln zu lassen. Der Landkreis Northeim als Kostenträger wollte die Behandlungskosten nicht übernehmen, da es sich bei der Therapie um eine Außenseitermethode handele.
Das Verwaltungsgericht Göttingen betonte dagegen, die Studie belege gerade die Wirksamkeit der Therapie und verdonnerte die Behörde zur Zahlung.
Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen: AZ: 2 A 2077 / 00
Peter Appuhn
physio.de
PetöTherapiemethodenUrteil
Mein Profilbild bearbeiten