Du hilfst Menschen jeden Alters,
ihre sprachlichen und
kommunikativen Fähigkeiten zu
stärken und ihren Alltag
selbstständiger zu gestalten. Als
Logopäd*in (m/w/d) betreust du
Kinder, Jugendliche, Erwachsene
oder geriatrische Patient*innen in
unseren Therapiezentren und bei
Bedarf im Hausbesuch. Dein Vorteil:
Du wählst zwischen Wedau, Fahrn
und Rheinhausen und entscheidest,
ob du in Vollzeit oder Teilzeit
arbeiten möchtest.
Du arbeitest gerne
eigenverantwortlich, liebst den
Umgang mit Me...
ihre sprachlichen und
kommunikativen Fähigkeiten zu
stärken und ihren Alltag
selbstständiger zu gestalten. Als
Logopäd*in (m/w/d) betreust du
Kinder, Jugendliche, Erwachsene
oder geriatrische Patient*innen in
unseren Therapiezentren und bei
Bedarf im Hausbesuch. Dein Vorteil:
Du wählst zwischen Wedau, Fahrn
und Rheinhausen und entscheidest,
ob du in Vollzeit oder Teilzeit
arbeiten möchtest.
Du arbeitest gerne
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Das von dem ungarischen Arzt Andras Petö entwickelte Behandlungskonzept für Kinder mit Cerebralparesen steht seit nunmehr drei Jahren auf dem Prüfstand. Manche Krankenkassen übernahmen auf Antrag im Einzelfall die Behandlungskosten. Die Mehrheit lehnte eine Kostenübernahme ab mit dem Hinweis, die Therapie sei weder Bestandteil des Heilmittelkataloges noch sei es erwiesen ob es sich überhaupt um ein medizinisches Behandlungsmodell handle. Einige Eltern konnten Sozialgerichte von der Wirksamkeit des Petö-Konzeptes überzeugen, die Kassen mussten dann die Kosten übernehmen. 2002 wurde auf Veranlassung des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) eine groß angelegte Studie in Auftrag gegeben. Die vom Münchener Kinderzentrum durchgeführte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, Petö sei ein motorisch determiniertes Konzept und kein pädagogisches Programm (wir berichteten mehrfach).
Vor seiner heutigen Entscheidung hat der G-BA umfangreiche Stellungnahmen ausgewertet. Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, wissenschaftliche Gesellschaften, Ärzte- und Heilmittelverbände waren in die Entscheidungsfindung einbezogen. Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit konnten „auch im Vergleich zu bereits zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Methoden nicht hinreichend belegt werden“, befand der Unterausschuss Heilmittel des G-BA. Das Berufsbild der speziell für die Petö-Behandlung ausgebildeten „Konduktoren“ sei nicht gesetzlich geregelt und mit Ausnahme Norwegens gäbe es kein EU-Land, dass Petö als Behandlungsmethode anerkenne.
Peter Appuhn
physio.de
PetöTherapiemethodenHeilmittelkatalogG-BA
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