Physiotherapeut (m/w/d) für die
Intensivstationen
Standort St. Josef-Hospital
zum frühestmöglichen
Eintrittstermin in Vollzeit
Freuen Sie sich auf:
- Freundliches, motiviertes Team
und wertschätzender, kollegialer
Umgang in einem karitativen
Unternehmen mit gutem Betriebsklima
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
mit allen beteiligten Berufsgruppen
- Aktive Unterstützung Ihrer
fachlichen und persönlichen
Weiterbildung, bspw. im
klinikeigenen Bildungsinstitut
(BIGEST)
- Attraktive V...
Intensivstationen
Standort St. Josef-Hospital
zum frühestmöglichen
Eintrittstermin in Vollzeit
Freuen Sie sich auf:
- Freundliches, motiviertes Team
und wertschätzender, kollegialer
Umgang in einem karitativen
Unternehmen mit gutem Betriebsklima
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
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fachlichen und persönlichen
Weiterbildung, bspw. im
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(BIGEST)
- Attraktive V...
Die Eltern eines jetzt zehnjährigen Jungen mit einer zentralen Bewegungsstörung setzten gerichtlich durch, dass der Landkreis Northeim die Kosten für die Petö-Behandlung ihres Sohnes übernehmen muss.
Der Junge war eines von 67 Kindern, die an der Studie teilnahmen. Die intensive Förderung verbesserte seine motorischen Fähigkeiten deutlich. Die Münchener Wissenschaftler empfahlen den Eltern daher, ihr Kind weiter nach Petö behandeln zu lassen. Der Landkreis Northeim als Kostenträger wollte die Behandlungskosten nicht übernehmen, da es sich bei der Therapie um eine Außenseitermethode handele.
Das Verwaltungsgericht Göttingen betonte dagegen, die Studie belege gerade die Wirksamkeit der Therapie und verdonnerte die Behörde zur Zahlung.
Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen: AZ: 2 A 2077 / 00
Peter Appuhn
physio.de
PetöTherapiemethodenUrteil
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